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Vorlage - 2019/0867
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Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: 42.02 Bez.: Sportförderung | Nr.: 53180005 Bez.: Vereine und Verbände | - 834,00 |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | keine |
Beschlussvorschlag:
Der Sportausschuss beschließt, dem Sportverein Sport mit Senioren Herne e.V. einen Zuschuss für die Anmietung von Sportanlagen in Höhe von 834,00 € zu gewähren.
Sachverhalt:
Der Sportausschuss hat in seiner Sitzung am 02. Februar 2011 beschlossen, dass den Herner Sportvereinen Zuschüsse für die Anmietung von Sportanlagen gewährt werden können.
Mit der Informationsbroschüre „Sportinfo“ des Stadtsportbundes Herne wurden die Herner Sportvereine über diese zusätzliche Fördermöglichkeit unterrichtet.
Es wurde festgelegt, dass folgende Sportanlagen bezuschussungsfähig sind:
a) TV Wanne 185 e.V.
b) Ruhrstadt Arena
c) Sporthalle Revierpark Gysenberg
Im Laufe des Jahres hat der Sportverein Sport mit Senioren Herne e.V. eine Aufstellung über entstandene Kosten für die Anmietung von Übungsstunden in der Sporthalle Revierpark Gysenberg eingereicht.
Nach den durch den Sportausschuss festgelegten Berechnungsgrundlagen ergibt sich für den Verein folgende Zuschussfestlegung:
Angemietete Übungsstunden/Jahr = 208,5 Stunden
Richtwerte für Sporthallen = max. 8 € je Stunde
Förderhöchstbetrag = max. 50 %
Im vorliegenden Fall ergibt sich folgender Förderbetrag:
208,5 Std. x 8,00 € x 50 % = 834,00 Euro.
Städtische Haushaltsmittel wurden für diesen Zweck in den Haushalt eingestellt.
Dem Verein ist der Zuschussbetrag in Höhe von 834,00 € zu gewähren.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Chudziak