Ratsinformationssystem
Vorlage - 2019/0868
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Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: 42.02 Bez.: Sportförderung | Nr.: 53180001 Bez.: Vereine und Verbände | -589,39 |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | keine |
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Personalausschuss beschließt, dem Sportzentrum Falkschule an der Castroper Straße einen erhöhten Zuschuss für die Unterhaltung vereinseigener oder angemieteter Sportanlagen zu gewähren.
Sachverhalt:
Die Sportvereine Turnverein Börnig-Sodingen 1889/90 e.V. und Billardclub Herne-Stamm 1928 e.V. betreiben gemeinsam das Sportzentrum Falkschule an der Castroper Straße 184.
Bis zum 31. Juli 2019 wurde von der Stadt Herne für das Gebäude ein jährlicher Erbbauzins in Höhe von 12.977,08 € festgesetzt.
Ab dem 01. August 2019 hat sich dieser Erbbauzins auf einen jährlichen Betrag in Höhe von 14.391,58 € erhöht.
Das Sportzentrum Falkschule beantragt nun die Gewährung eines erhöhten Zuschusses:
a). anteilmäßig für das Jahr 2019 (Zeitraum 01.08.-31.12. 2019) und
b). für die Jahre ab 2020.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 09.11. 2010 bei den Zuschüssen für die Unterhaltung vereinseigener oder angemieteter Sportanlagen die jeweiligen Festbeträge festgesetzt.
Bei diesen Festbeträgen wurde ein Zuschuss in Höhe von 7.650,00 € für das Sportzentrum Falkschule festgesetzt.
Anträge auf Erhöhung von bereits gewährten städt. Zuschüssen aus Sportförderungsmitteln können bewilligt werden, wenn für die Sportvereine belastende Veränderungen bei der Zuschussberechnung eingetreten sind.
Im vorliegenden Fall besteht eine vertragliche Regelung mit der Stadt Herne.
Die Stadt Herne musste den Erbbauzins für das Gebäude Castroper Straße 184 an die gängigen Richtwerte anpassen und den Erbbauzins entsprechend erhöhen.
Städtische Haushaltsmittel zur Erhöhung des Zuschusses für
a). 2019 in Höhe von 589,39 € für den Zeitraum , 01.08.- 31.12. 2019 und
b). ab 2020 von derzeit 7.650,00 € auf 8.483,00 €
stehen zur Verfügung.
Dem Verein ist der erhöhte städt. Zuschuss anteilig für das Jahr 2019 und für das Jahr 2020 zu gewähren.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Chudziak