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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2019/0954  

Betreff: Eigenbetrieb Bäder Herne
Beschluss über eine Vorabgewinnausschüttung an die Stadt Herne in 2019 und mögliche Rücklagenauflösung
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Peter, 24 02
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Bearbeiter/-in: Peter, Birgit
Beratungsfolge:
Haupt- und Personalausschuss Vorberatung
03.12.2019 
des Haupt- und Personalausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
10.12.2019 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:   42.03

Bez.: Bäder

Nr.:    19

Bez.:  Finanzerträge

7.558.915,00 (netto)

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:
 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Der Rat der Stadt stimmt einer Vorabgewinnausschüttung für das laufende Wirtschaftsjahr 2019 aus dem erwarteten Gewinn des Eigenbetriebs Bäder Herne an die Stadt Herne in Höhe 8.980.000,00 € brutto zu.

 

Die Vorabgewinnausschüttung erfolgt im Dezember 2019

 

Sofern im Rahmen der Jahresabschlusserstellung 2019 für den Eigenbetrieb Bäder Herne festgestellt wird, dass der Jahresüberschuss 2019 für diese beschlossene Vorabausschüttung nicht ausreicht, stimmt der Rat der Stadt vorsorglich zu, dass in Höhe des Differenzbetrages eine Auflösung von Rücklagen erfolgt.

 

 

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Sachverhalt:
 

Der Eigenbetrieb Bäder Herne (EBB) ist an der Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet (ewmr) beteiligt.

 

Die Gesellschafterversammlung der ewmr soll am 28.11.2019 den Jahresabschluss 2018 der ewmr feststellen und im Rahmen der Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2018 beschließen, anteilig einen Betrag von 9.100.000,00 € brutto an den Eigenbetrieb Bäder Herne/Stadt Herne auszuschütten. Nach dem betriebseigenen Ergebnis des Eigenbetriebs und Berücksichtigung der Steuern wird das voraussichtliche Ergebnis des Geschäftsjahres 2019 8,992 Mio. € betragen. Insofern sollen dem städt. Haushalt noch im Dezember 2019 aus dem Jahresergebnis 2019 als Vorabgewinnausschüttung 8.980.000 € brutto bzw. 7.558.915,00 € netto zugeführt werden.

.

 

Der Dividendenertrag wird im Produkt 42.03, Bäder, vereinnahmt und dadurch der Stadt Herne zur Verfügung gestellt. Hierzu bedarf es eines Beschlusses.

 

Es handelt sich insoweit um eine Vorabausschüttung, als die Stadt Herne bereits jetzt den erst im kommenden Jahr festzustellenden Gewinn 2019 des Eigenbetriebs Bäder Herne erhält.

 

Gemäß § 4 der Betriebssatzung der Stadt Herne für den Eigenbetrieb Bäder Herne entscheidet der Rat über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung. Der Beschluss über eine Vorabausschüttung steht dem Beschluss über die Ergebnisverwendung gleich.

 

Ob der tatsächliche Jahresüberschuss 2019 des Eigenbetriebs Bäder Herne den vollen Betrag der Vorabausschüttung decken kann, ist sehr wahrscheinlich, aber als Zukunfts-prognose nicht sicher. Für diesen Fall, dass der Jahresüberschuss geringer sein sollte, soll bereits jetzt eine Auflösung von Rücklagen in Höhe des möglichen Differenzbetrages beschlossen werden.

 

Gemäß § 4 der Betriebssatzung entscheidet der Rat auch über die Rückzahlung von Eigenkapital (hier Auflösung von Rücklagen).

 

Nach § 5 (4) der Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen (EigVO NW) berät der Betriebsausschuss die Beschlüsse des Rates vor.

Da für den Eigenbetrieb Bäder Herne kein Betriebsausschuss gebildet wurde, nimmt der Haupt- und Personalausschuss gemäß § 5 (6) der EigVO NW die Aufgaben des Betriebsausschusses wahr.

 

Der Oberbürgermeister

 

in Vertretung

 

 

 

 

Dr. Klee

Stadtdirektor

 

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Anlagen:
 

Keine