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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2019/0957  

Betreff: Stadtmarketing Herne GmbH: Gesellschaftsvertragsänderung
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Hennecke, 2849
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Bearbeiter/-in: Hennecke, Julia
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
05.12.2019 
des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
10.12.2019 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

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Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

 

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Beschlussvorschlag:
 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

  1. Den Vertretern/innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der Stadtmarketing Herne GmbH (smh) wird die Weisung erteilt, zur Weiterführung der Gesellschaft nach 2020 die Neufassung des Gesellschaftervertrages (vgl. Anlage) zu beschließen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, sämtliche mit der Umsetzung des Beschlusses erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen. Für den Fall, dass sich redaktionelle Änderungen ergeben oder dass sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch Urkundspersonen oder das Registergericht Änderungen ergeben, wird die Verwaltung ermächtigt, diese Änderungen vorzunehmen, soweit dadurch der wesentliche Inhalt dieses Ratsbeschlusses nicht beeinträchtigt wird.

 

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Sachverhalt:
 

Zu Punkt I.:

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 23.06.2015 (Vorlage 2015/0355) Änderungen des Gesellschaftsvertrages der smh beschlossen, u. a. die Verlängerung der Nebenleistungspflicht vom 01.01.2016 bis 31.12.2020.

 

Jeder Gesellschafter ist gemäß § 5 des Gesellschaftsvertrages der smh (Nebenleistungspflicht) verpflichtet, der Gesellschaft für jedes Geschäftsjahr bis einschließlich 2020 eine Einzahlung in die Kapitalrücklage in Höhe von 2.000 € je 500 €-Geschäftsanteil vorzunehmen. Ein möglicher Jahresfehlbetrag wird durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen. Über diese Entnahme hat die Gesellschafterversammlung im Rahmen der Feststellung des Jahresabschlusses zu entscheiden.

 

Es besteht Einvernehmen im Gesellschafterkreis, dass die Gesellschaft auch über den 31.12.2020 bestehen bleiben soll. Daher soll die Nebenleistungspflicht um weitere fünf Jahre bis 31.12.2025 neu festgeschrieben werden.

 

Neben dieser Anpassung sollen auch die Möglichkeit des Dokumentenversandes per Email sowie redaktionelle Änderungen des Gesellschaftsvertrages vorgenommen werden. Der zu beschließende Gesellschaftsvertrag ist als Synopse der Beschlussvorlage beigefügt (vgl. Anlage).

 

Gemäß § 9 Abs. 1 Zif. 1 des Gesellschaftsvertrages der smh in der derzeit gültigen Fassung beschließt die Gesellschafterversammlung über die Änderung des Gesellschaftervertrages. Beschlüsse u. a. zur Änderung des Gesellschaftsvertrages setzen zur ihrer Wirksamkeit die Zustimmung der Stadt Herne und mindestens drei Viertel der Stimmen aller weiteren Gesellschafter voraus (vgl. § 9 Abs. 1 Satz 2).

 

Der Aufsichtsrat soll die Änderung des Gesellschaftsvertrages in seiner Sitzung am 22.11.2019 vorberaten. Die Gesellschafterversammlung ist für den 12.12.2019 terminiert.

 

Der Oberbürgermeister

 

in Vertretung

 

 

 

 

Dr. Klee

Stadtdirektor

 

 

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Anlage:
Synopse Gesellschaftsvertrag der Stadtmarketing Herne GmbH 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage zu 2019_0957 Synopse Gesellschaftsvertrag (152 KB)