Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Vorlage - 2019/0982  

Betreff: Stadtentwicklungsgesellschaft Herne mbH & Co. KG (SEG): Wirtschaftsplan 2020
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Hennecke, 2849
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Bearbeiter/-in: Thiel, Katharina
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen Entscheidung
05.12.2019 
des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen geändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:
 

Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen beschließt:

 

Den Vertretern/innen der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadtentwicklungsgesellschaft Herne mbH & Co. KG (SEG) wird die Weisung erteilt, den Wirtschaftsplan 2020 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 488.000,00 € festzustellen.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:
 

Laut § 14 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der SEG stellt die Geschäftsführung so rechtzeitig einen Wirtschaftsplan auf, dass die Gesellschafterversammlung vor Beginn des Geschäftsjahres ihre Zustimmung erteilen kann.

 

Der Wirtschaftsplan 2020 weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 488.000,00 € (Vorjahr: Jahresfehlbetrag i. H. v. 8.000,00 €) aus.

 

Gemäß § 9 Abs. 1 Ziffer 1.12 des Gesellschaftsvertrages der SEG obliegt der Gesellschafterversammlung die Beschlussfassung über die Feststellung des Wirtschaftsplanes. Die Gesellschafterversammlung ist für den 11. Dezember 2019 terminiert.

 

 

 

 

Der Wirtschaftsplan 2020 wurde vorab allen Fraktionsvorsitzenden sowie den Sprechern der Gruppen im Rat zur Kenntnisnahme übersandt.

 

Der Oberbürgermeister

 

in Vertretung

 

 

 

 

Dr. Klee

Stadtdirektor

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlagen:
 

Keine