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Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | keine |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | keine |
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen beschließt:
Den Vertretern/innen der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadtentwicklungsgesellschaft Herne mbH & Co. KG (SEG) wird die Weisung erteilt, den Wirtschaftsplan 2020 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 488.000,00 € festzustellen.
Sachverhalt:
Laut § 14 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der SEG stellt die Geschäftsführung so rechtzeitig einen Wirtschaftsplan auf, dass die Gesellschafterversammlung vor Beginn des Geschäftsjahres ihre Zustimmung erteilen kann.
Der Wirtschaftsplan 2020 weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 488.000,00 € (Vorjahr: Jahresfehlbetrag i. H. v. 8.000,00 €) aus.
Gemäß § 9 Abs. 1 Ziffer 1.12 des Gesellschaftsvertrages der SEG obliegt der Gesellschafterversammlung die Beschlussfassung über die Feststellung des Wirtschaftsplanes. Die Gesellschafterversammlung ist für den 11. Dezember 2019 terminiert.
Der Wirtschaftsplan 2020 wurde vorab allen Fraktionsvorsitzenden sowie den Sprechern der Gruppen im Rat zur Kenntnisnahme übersandt.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Dr. Klee
Stadtdirektor
Anlagen:
Keine