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Sachverhalt:
A. Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des aufzustellenden VBP Nr. 25, - Grenzweg -, umfasst die Flurstücke Gemarkung Herne, Flur 2, Flurstücksnummern 352 bis 357 und 400 bis 403.
Im Norden wird das Plangebiet durch die Eisenbahntrasse der DB-AG, im Osten durch die rückwärtigen Flurstücksgrenzen der Bebauung entlang der Mulvanystraße, im Süden durch die Straße Fleiges Hof und im Westen durch die Straße Grenzweg begrenzt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in der zum Beschluss gehörenden Anlage 2 dargestellt.
B. Planungsanlass und -erfordernis
Der Vorhabenträger hat mit Schreiben vom 25.07.2019 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 Abs. 2 BauGB beantragt.
Das Gelände der ehemaligen Herner Herdfabrik liegt bereits seit mehreren Jahren brach und ist gekennzeichnet durch verfallene Gebäude.
Durch die integrierte Lage eignet sich das Areal als Wohnstandort. Die Untersuchungen im Rahmen der Aufstellung des Programms zur Entwicklung von Wohnbauflächen (WEP) haben einen zusätzlichen Wohnbauflächenbedarf in der Stadt Herne nachgewiesen. Die ehemals gewerblich genutzte Fläche kann somit im Sinne der Innenentwicklung wieder einer neuen Nutzung zugeführt werden. Der Regionale Flächennutzungsplan stellt den Bereich entsprechend bereits als Wohnbaufläche dar.
Aktuell liegt das Plangebiet im unbeplanten Innenbereich. Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung der neu zu erschließenden Fläche ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
C. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Das geplante Vorhaben sieht eine Bebauung der Fläche der ehemaligen Herdfabrik mit Doppelhäusern entlang einer neu zu errichtenden Stichstraße vor. Diese schließt an die Straße Fleiges Hof an und verläuft parallel zur Mulvanystraße. Am nördlichen Ende der Straße, angrenzend an die Bahngleise, ist eine Wendeanlage vorgesehen. Die Gebäude werden durch die neue Stichstraße erschlossen. Lediglich für die südwestlich gelegenen Häuser soll die Erschließung über die Straße Grenzweg erfolgen.
D. Voraussichtliche Inhalte der Planung
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 25 - Grenzweg – wird voraussichtlich ein Allgemeines Wohngebiet (WA) sowie eine öffentliche Verkehrsfläche festsetzen.
Aufgrund der kleinräumigen Planung auf einer bereits bebauten Fläche soll der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden.
E. Weitere Vorgehensweise
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Herne hat in seiner Sitzung am 28.08.2019 beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Daher sind in der Sitzung der Bezirksvertretung Mitte die allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplans öffentlich darzulegen. Den Bürgern wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Im Hinblick auf die Umsetzung der Inhalte des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird mit dem Vorhabenträger ein Durchführungsvertrag geschlossen. Dieser beinhaltet unter anderem dass sämtliche Planungskosten auf den Vorhabenträger übertragen werden.
Darüber hinaus regelt der Vertrag, dass der Vorhabenträger sämtliche Herstellungs- und sonstige Kosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Baumaßnahme stehen, trägt.
Als nächster Verfahrensschritt ist vorgesehen, den Bebauungsplan gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Friedrichs
Stadtrat
Anlagen:
1. Lage des Plangebiets im Stadtgebiet
2. Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans
Hinweis:
Die Anlage 2 ist in der Sitzungsvorlage verkleinert auf DIN A3 (ohne Maßstab) beigefügt. Die vollständigen Anlagen werden allen Mitgliedern der beratenden Gremien und des beschließenden Gremiums digital im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | VBP 25_Aufst_Anlage_1_Lage im Stadtgebiet (578 KB) | ||||
2 | öffentlich | VBP 25_Aufst_Anlage_2_Geltungsbereich (740 KB) |