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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2020/0073  

Betreff: Stadtumbau Herne-Mitte - Vertrag über die Gewährung eines Zuschusses für den denkmalbedingten Mehraufwand der Fassade zur Umnutzung des ehemaligen Hertie-Gebäudes
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Rüberg, Benjamin
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Sowe, Simone
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
13.02.2020 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Bezirksvertretung Herne-Mitte
12.03.2020 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte beschlossen   
Haupt- und Personalausschuss
17.03.2020 
des Haupt- und Personalausschusses beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro für die Haushaltsjahre 2020 – 2023

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.: 7.5104.11

Bez.:Stadtumbau West

Herne-Mitte

 

---------------------------------------

Nr.: 7.5104.11

Stadtumbau West

Herne-Mitte

 

Nr.: 1

Bez.: Einzahlungen aus Zuwendungen für Investitions-maßnahmen

----------------------------------------

Nr.: 11

Bez.: Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen

 

     740.800,-- EURO

 

 

 

---------------------------------------

(-) 740.800,-- EURO

 

 

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Beschlussvorschlag:
 

Der Haupt- und Personalausschuss der Stadt Herne beauftragt die Verwaltung, den als An-lage beigefügten Vertrag über die Gewährung eines Zuschusses für den denkmalbedingten Mehraufwand der Fassade zur Umnutzung des ehemaligen Hertie-Gebäudes abzuschließen  

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Sachverhalt:


Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 18.10.2011 das Stadtumbaugebiet „Herne-Mitte“ festgelegt und das entsprechende städtebauliche Entwicklungskonzept beschlossen. Das Stadtumbaugebiet umfasst das Herner Hauptzentrum und angrenzende Quartiere. Mit der Stadtumbaumaßnahme soll das Gebiet in seiner Funktion als zentraler Versorgungsbereich und als Wohnstandort gestärkt werden. Hierzu sieht das städtebauliche Entwicklungskonzept ein Paket von Maßnahmen vor, welche in einem Zeitraum von mehreren Jahren mit Mitteln der Städtebauförderung umgesetzt werden. In diesem Rahmen soll auch die denkmal-
gerechte Herrichtung des ehemaligen Hertie-Gebäudes mit Hilfe von Städtebaufördermitteln unterstützt werden.

 

 

Mit der Nutzungsaufgabe des ehemaligen Hertie-Gebäudes stand die wichtigste Einzelhan-delsimmobilie im Herner Zentrum leer. Das Gebäude, welches Anfang der 1960er Jahre als Kaufhaus errichtet wurde und unter Denkmalschutz steht, entsprach nicht mehr den aktuellen Anforderungen, so dass für eine Nachnutzung konzeptionelle Neuerungen und bauliche Veränderungen notwendig waren.

 

Der Maßnahmeträger entwickelte ein Konzept, das ehemalige Hertie-Kaufhaus in ein zukunftsfähiges Gebäude zu verwandeln, das seinen unverwechselbaren Charakter behält und wieder zu einem Identifikations- und Anlaufpunkt in der Stadt Herne wird. Hierzu wird eine Mischnutzung aus Einzelhandel, Büro, Gastronomie und Dienstleistung angestrebt. Dieses neue, multifunktionale Nutzungskonzept soll dem Gebäude Vielfalt und Urbanität verleihen.

 

Denkmalgeschützt sind die Fassaden zur Bahnhofstraße, zum Robert-Brauner-Platz und zur Von-der-Heydt-Straße, das Dach und das konstruktive Gerüst. Es wird angestrebt, zur Revi-talisierung des Gebäudes die Kubatur, Struktur, Wirkung und Gestaltung der Fassade wei-testgehend zu erhalten. Die denkmalgerechte Sanierung der Neuen Höfe wird eng begleitet durch die Untere Denkmalbehörde der Stadt Herne.

 

Finanzierung:

Die Stadt Herne hat für die ehemalige Hertie-Immobilie mit Datum vom 21.11.2017 aufgrund ihrer herausragenden Bedeutung als wichtigste Einzelhandelsimmobilie in der Innenstadt einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus dem Stadterneuerungsprogramm 2018 für den denkmalbedingten Mehraufwand der Fassade gestellt. Mit Datum vom 13.11.2018 erhielt die Stadt Herne hierfür einen Zuwendungsbescheid mit einer Zuwendungssumme in Höhe von 740.800 €. Der denkmalbedingte Mehraufwand für die Fassade beträgt insgesamt 1.852.000 €. Um die Zuwendung an den neuen Eigentümer - die Landmarken Neue Höfe GmbH – weiterleiten zu können, ist ein entsprechender Vertrag (siehe Anlage 1) zu schließen, der bereits vom FB 23 der Stadt Herne geprüft ist. Auf dessen Grundlage können die Fördermittel entsprechend der im Bescheid zugeteilten Kassenwirksamkeiten von der Stadt Herne an den Maßnahmeträger weitergeleitet werden. Die Haushaltsplanung wird entsprechend angepasst.

 

Eigenmittel für die Stadt Herne fallen nicht an. Es handelt sich lediglich um eine Weiterleitung von Fördermitteln an Dritte.

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Friedrichs

(Stadtrat)

 

 

Anlagen

 

Vertrag über die Gewährung eines Zuschusses für den denkmalbedingten Mehraufwand der Fassade zur Umnutzung des ehemaligen Hertie-Gebäudes

 

 

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Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Entwurf Weiterleitungsvertrag Hertie 29.01.2020 (109 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Baubeschreibung vom 24.10.2017 (3877 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Kostenschätzung vom 25.10.2017 Teil 1 (272 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Kostenschätzung vom 07.11.2007 Teil 2 (48 KB)      
Anlage 5 5 öffentlich ANBest-P (1601 KB)      
Anlage 6 6 öffentlich NBest-Bau (795 KB)      
Anlage 7 7 öffentlich Informationsblatt-DSGVO (64 KB)