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Finanzielle Auswirkungen in Euro
Gute Schule 2020
Teilergebnisplan (konsumtiv) 2020
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: 1115 Bez.: Gebäudemanagement
Nr.: 2108 Bez.: Zentrale schul./schülerbez. Leistungen | Nr.: 13 Bez.: Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Nr.: 3 Bez.: Sonstige Transfererträge
Nr.: 14 Bez.: Bilanzielle Abschreibung
Nr.: 7 Bez.: Ertrag aus der Auflösung SoPo |
- 2.790.000 Euro
+ 2.790.000 Euro
10 Jahre: 158.375 Euro Weitere 70 Jahre: 35.437,50 Euro
10 Jahre: 158.375 Euro Weitere 70 Jahre: 35.437,50 Euro |
Teilfinanzplan (investiv) 2020
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: 7.210816 Bez.: Förderprogramm Gute Schule 2020 | Nr.: 8 Bez.: Auszahlung für Baumaßnahmen
Nr.: 9 Bez.: Auszahlung für den Erwerb von beweglichen Anlagevermögen
Nr.: 33 Bez.: Aufnahme und Rückfluss von Darlehen |
- 2.835.000 Euro
- 875.000 Euro
+ 3.710.000 Euro |
Kommunalinvestitionsgesetz II
Teilergebnisplan (konsumtiv) 2020
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: 1115 Bez.: Gebäudemanagement
Nr.: 2108 Bez.: Zentrale schul./schülerbez. Leistungen | Nr.: 13 Bez.: Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Nr.: 2 Bez.: Zuwendungen und allgem. Umlagen Nr.: 14 Bez.: Bilanzielle Abschreibung Nr.: 7 Bez.: Ertrag aus der Auflösung SoPo |
- 2.250.000 Euro
+ 2.025.000 Euro
80 Jahre: 46.250 Euro
80 Jahre: 41.625 Euro |
Teilfinanzplan (investiv) 2020
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: 7.210817 Bez.: KInvFG II | Nr.: 8 Bez.: Auszahlung für Baumaßnahmen Nr.: 1 Bez.: Einzahlung aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen |
- 3.700.000 Euro
+ 3.330.000 Euro |
Beschlussvorschlag:
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Herne hat in seiner Sitzung am 05.09.2017 (Vorlage-Nr. 2017/0492) eine erste Prioritätensetzung zur Modernisierung, Sanierung sowie Erweiterung von Schulstandorten im Rahmen von Objektbeauftragungen an die HSM Herner Schulmodernisierungsgesellschaft mbH (kurz: HSM) beschlossen. Dieses Rahmenprogramm wurde zuletzt am 27.02.2018 (Vorlage-Nr. 2018/0036) angepasst und ist auch weiterhin an Hand neuer Erkenntnisse laufend anzupassen.
In der Vorlage-Nr. 2019/0033 ist letztmalig über die Schwerpunkte zur Umsetzung des Förderprogramms des Landes NRW zur Stärkung der Schulinfrastruktur „Gute Schule 2020“ berichtet und entschieden worden. In der aktuellen Vorlage wird die Maßnahmenliste für das Jahr 2020 und die noch fehlenden Konkretisierungen des Jahres 2019 zur Entscheidung vorgelegt.
Letztendlich werden für das Jahr 2020 die Konkretisierungen der Maßnahmenplanung zur Umsetzung von Projekten aus dem Kommunalinvestitionsfördergesetz II vorgestellt.
1.1. Ausgangslage
Die Maßnahmenliste zur Prioritätensetzung wurde vom Rat der Stadt Herne in seiner Sitzung am 05.09.2017 (Vorlage-Nr. 2017/0492) beschlossen und ist Bestandteil des Projektvertrages zwischen der Stadt Herne (Auftraggeber) und der HSM (Auftragnehmer). Diese erste Maßnahmenliste hat der Rat der Stadt Herne in seiner Sitzung am 27.02.2018 (Vorlage-Nr. 2018/0036) angepasst. Weitere Anpassungen können sich ergeben, sind jedoch nicht Bestandteil dieser Vorlage.
1.2. Bearbeitungsstand
Die HSM Herner Schulmodernisierungsgesellschaft ist von Seiten der Stadt Herne bislang mit der Bearbeitung folgender Maßnahmen beauftragt:
Im ersten Halbjahr dieses Jahres ist eine Aktualisierung der Prioritätensetzung zur Modernisierung, Sanierung sowie Erweiterung von Schulstandorten im Rahmen von Objektbeauftragungen an die HSM Herner Schulmo-dernisierungsgesellschaft mbH geplant. Über die Bearbeitungsstände der einzelnen Projekte wird dann ebenfalls berichtet.
2.1. Ausgangslage und Grundlagen der Förderung/ Mittelverwendung
Für die Ausgangslage und die Grundlagen der Förderung/ Mittelverwendung wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Vorlage-Nr. 2018/0036 verwiesen.
2.2. Mittelabrufe für die Jahre 2017 bis 2020
Die Stadt Herne hat die ihr zugewiesenen Fördermittel in Höhe von 6.464.818,00 € für die Jahre 2017 und 2018 in voller Höhe abgerufen.
Förderantrag | Fördersumme | Bewilligungsbescheid |
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Fördermittel 2017 |
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3.980.000,00 € | ||
2.484.818,00 € | ||
Summe | 6.464.818,00 € |
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Fördermittel 2018 |
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250.000,00 € | ||
1.550.000,00 € | ||
200.000,00 € | ||
2.105.000,00 € | ||
750.000,00 € | ||
1.629.818,00 € | ||
Summe | 6.484.818,00 € |
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Die Fördermittel für das Jahr 2019 mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 6.484.818,00 € können bis Ende des Folgejahres (bis Ende 2020) abgerufen werden, der vollständige Abruf ist im ersten Halbjahr 2020 geplant.
Die aus dem Förderprogramm in diesem Jahr (2020) letztmalig zur Verfügung stehenden Mittel müssen im laufenden Jahr abgerufen werden, hier ist ein Abruf in der zweiten Jahreshälfte 2020 geplant.
2.3. Maßnahmenplanung für das Jahr 2020
Die dargestellte Verwendungsbreite des Förderprogramms „Gute Schule 2020“ ermöglicht eine flexible Maßnahmenplanung und Mittelverwendung für die Sanierung, Modernisierung und für sonstige Investitionen zum Ausbau bzw. zur Stärkung der schulischen Infrastruktur. Die zunächst für das Jahr 2017 (Vorlage-Nr. 2017/0125) konkretisierte Maßnahmenplanung berücksichtigt dabei in der Ausgestaltung sowohl schulfachliche/ schulorganisatorische als auch baufachliche und finanzwirtschaftliche Notwendigkeiten. Die in diesem Zusammenhang herausgestellten Programmschwerpunkte sollten für den Folgezeitraum bis 2020 durchaus weiter prägend sein. In seiner Sitzung vom 05.09.2017 (Vorlage-Nr. 2017/0492) hat der Rat der Stadt Herne die bisherigen Schwerpunktsetzungen auch für die Jahre 2018 bis 2020 beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Einzelmaßnahmen weiter zu konkretisieren und zur Beschlussfassung vorzulegen.
In der Anlage 1 zu dieser Vorlage sind die Maßnahmen für das Jahr 2020 auf Basis der Schwerpunktsetzung konkretisiert und näher beschrieben worden. Die noch fehlenden Konkretisierungen laufende Nr. 6 (Reparaturen aus Wartungen/Prüfungen, Schwimmbadtechnik, Austausch kleinerer Wärmeerzeugeranlagen, Rückbau von Wandhydranten (Drees+Sommer), Hauswasseranschlüsse) und laufende Nr. 7 (Ausbau der digitalen Infrastruktur) werden im Laufe des Jahres 2020 unter anderem auch mit den Schulen definiert und den Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.
2.4. Konkretisierung zur Maßnahmenplanung 2019
In der Maßnahmenplanung für das Jahr 2019 (Anlage 1 zur Vorlage-Nr. 2019/0033) war unter der laufenden Nr. 6 eine Sammelposition für die Schulstandorte mit der Maßnahmenbeschreibung „Reparaturen aus Wartungen/ Prüfungen, Schwimmbadtechnik, Austausch kleinerer Wärmeerzeugeranlagen, Rückbau von Wandhydranten (Drees+Sommer), Hauswasseranschlüsse“ aufgeführt. Diese Sammelposition ist für den Mittelabruf bei der NRW. Bank ebenfalls zu konkretisieren und einzelnen Schulen zuzuordnen. In der Anlage 2 zu dieser Vorlage sind die Maßnahmen an Schulstandorten mit den erwarteten Kosten dargestellt.
3.1. Ausgangslage
Für die Ausgangslage, die Grundlagen der Förderung und die zeitlichen Bedingungen wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Vorlage-Nr. 2018/0036 verwiesen.
3.2. Konkretisierung der Maßnahmen für das Jahr 2020
Bezugnehmend auf die ersten Maßnahmenvorschläge in der Vorlage-Nr. 2017/0492 wurden diese bereits mit Beschluss des Rates vom 27.02.2018 (Vorlagen-Nr. 2018/0036) für das Jahr 2018 und mit Beschluss des Rates vom 26.02.2019 (Vorlagen-Nr. 2019/0033) für das Jahr 2019 konkretisiert. Die in der Anlage 3 zu dieser Vorlage aufgeführten Einzelmaßnahmen für das Jahr 2020 orientieren sich, unter Berücksichtigung notwendiger Anpassungen, an der Prioritätensetzung der vom Rat der Stadt Herne am 05.09.2017 (Vorlage-Nr. 2017/0492) beschlossenen Maßnahmenliste.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Dr. Klee
(Stadtdirektor)
Anlagen:
Anlage 1: Gute Schule 2020 – Maßnahmenplanung Jahr 2020
Anlage 2: Gute Schule 2020 – fehlende Konkretisierung Maßnahmenplanung 2019
Anlage 3: KInvFG II – Maßnahmenplanung 2020
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Anlage1_Maßnahmenübersicht_GuteSchule_2020 (215 KB) | ||||
2 | öffentlich | Anlage2_Konkretisierung2019_GuteSchule_2020 (209 KB) | ||||
3 | öffentlich | 2020-0131_Anlage3_KinvFG_II_Maßnahmen2020 (128 KB) |