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Die beratenden Gremien und der Rat der Stadt nehmen zur Kenntnis, dass alle Anlagen die-ser Beschlussvorlage vollständig zur Verfügung stehen.
Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Stadt beschließt den Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu den im Rahmen der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen (siehe Anlage 6).
2. Der Rat der Stadt beschließt die Aufhebung des Bebauungsplanes (BP) Nr. 10/6 - Auguststraße - in der Fassung vom 22.02.1968 gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) als Satzung.
3. Der Rat der Stadt stimmt der Begründung vom 11.03.2020 zu.
Sachverhalt:
A. Geltungsbereich
Die Auguststraße wurde zwischenzeitlich umbenannt in Ulmenstraße. Der ca. 7,4 ha große Geltungsbereich des aufzuhebenden Bebauungsplans Nr. 10/6 – Auguststraße – befindet sich in den Stadtbezirken Wanne und Eickel in der Flur 14, Gemarkung Wanne-Eickel und wird in etwa begrenzt
Der Geltungsbereich ist in der Übersichtskarte (Anlage 1) sowie im Entwurf des Aufhebungsplanes (Anlage 4) dargestellt und im derzeit rechtsverbindlichen Bebauungsplan (Anlage 2) festgesetzt.
B. Planungsanlass und –erfordernis
Die Zielsetzung des Bebauungsplans, nach Abbruch der vorhandenen Wohngebäude entlang der Bahntrasse eine gewerbliche Nutzung zu entwickeln, wurde in den vergangenen fünfzig Jahren nicht umgesetzt. Stattdessen wurden der dortige Bestand von Wohnungsgesellschaften privatisiert und von den Eigentümern wertsteigernde Maßnahmen an den Gebäuden vorgenommen. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes stimmen somit heute nicht mehr mit der gebauten Wirklichkeit überein. Vor diesem Hintergrund soll der Bebauungsplan aufgehoben werden.
C. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Ziel der Aufhebung des Bebauungsplans ist die Schaffung eines unbeplanten Innenbereichs, um den Anwohnern den Schutzanspruch einer Wohnnutzung hinsichtlich des Bahnlärms zu ermöglichen, der derzeit aufgrund des im Bebauungsplan festgesetzten Gewerbegebiets nicht gegeben ist.
Mit der Aufhebung des Bebauungsplans werden Vorhaben künftig planungsrechtlich auf der Grundlage des § 34 BauGB beurteilt. Die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise und die Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, richten sich dann nach den tatsächlich bereits vorhandenen Nutzungen. Im Baugenehmigungsverfahren ist nachzuweisen, dass die Erschließung gesichert ist. Im vorliegenden Fall sind aufgrund der Lärmvorbelastung insbesondere die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu wahren. Zudem darf das Ortsbild nicht beeinträchtigt werden.
D. Inhalte der Planung
Mit der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 10/6 – Auguststraße – treten die planungsrechtlichen Festsetzungen außer Kraft. Der als Gewerbegebiet festgesetzte Teil des Bebauungsplanes ist nach der Aufhebung aufgrund der derzeit vorhandenen Wohnbebauung planungsrechtlich als unbeplanter Innenbereich im Sinne des § 34 BauGB zu beurteilen. Die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise und die Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, richten sich dann nach den tatsächlich bereits vorhandenen Nutzungen.
Nach Aufhebung des Bebauungsplanes sind für das Eckgrundstück Ulmenstraße / Eickeler Bruch (Flurstück 152) − im Rahmen der planungsrechtlichen Beurteilung gem. § 34 BauGB − auch Hauptgebäude zulässig. Eine Überbauung mit untergeordneten Nebenanlagen oder Stellplätzen ist derzeit jedoch bereits möglich, da der Bebauungsplan hier „Gewerbegebiet“ festsetzt. Eine höhere Bodenversiegelung ist innerhalb des Geltungsbereiches des aufzuhebenden Bebauungsplanes deshalb nicht zu befürchten.
E. Bisheriges Planverfahren
Der Haupt- und Personalausschuss hat in seiner Sitzung am 03.07.2018 die Einleitung der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 10/6 - Auguststraße - gemäß § 1 Abs. 8 und § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 05.06.2018 die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen, die am 20.11.2018 im Rahmen der Sitzung der Bezirksvertretung Wanne erfolgte. Der Öffentlichkeit wurde außerdem in der Zeit vom 21.11.2018 bis 07.12.2018 Gelegenheit gegeben, sich schriftlich oder mündlich zur Niederschrift zu der Planung zu äußern.
Die Planunterlagen konnten in der Zeit vom 21.11.2018 bis 07.12.2018 im Technischen Rathaus und im Internetauftritt der Stadt Herne eingesehen werden.
Die frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 11.03.2019 bis 11.04.2019.
Die vorgebrachte Anregung aus den Beteiligungen nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wurde zur Kenntnis genommen und nicht befolgt. Die Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit sind als Anlage 4 beigefügt.
Der Haupt- und Personalausschuss der Stadt Herne fasste am 28.05.2019 den Beschluss zur Öffentlichen Auslegung. Die als Entwurf beschlossene Planung der Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 10/6 wurde einschließlich Begründung mit Umweltbericht in der Zeit vom 11. November bis 11. Dezember 2019 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Die Durchführung der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte vom 11.11.2019 bis zum 11.12.2019.
Das Verfahren zur Aufhebung eines Bebauungsplanes kann grundsätzlich nicht als beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden kann. Daher ist u. a. die Erstellung eines Umweltberichts erforderlich.
F. Änderungen nach der ersten öffentlichen Auslegung
Eine über redaktionelle Korrekturen hinausgehende Änderung des Bebauungsplanentwurfs resultierte aus den während der öffentlichen Auslegung und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen nicht. Eine erneute öffentliche Auslegung ist aufgrund dieser Änderungen nicht erforderlich.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Friedrichs
Stadtrat
Anlagen:
1. Übersichtsplan (Lage im Stadtgebiet)
2. Rechtskräftiger Bebauungsplan Nr. 10/6 - Auguststraße -
3. Begründung zum Bebauungsplan Nr. 10/6 - Auguststraße -
4. Plan zum Aufhebungsbeschluss
5. Begründung und Umweltbericht zur Aufhebung des Bebauungsplanes
6. Stellungnahmen und Abwägungsvorschlag
7. Satzung über die Aufhebung
Hinweis
Die Anlagen 2 und 4 sind der Sitzungsvorlage verkleinert auf DIN A3 (ohne Maßstab) beigefügt. Die vollständigen Anlagen werden allen Mitgliedern der beratenden und beschlussfassenden Gremien digital im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
Die Anlagen zur Begründung sind vollständig im Ratsinformationssystem abgelegt. Die Fachbeiträge können darüber hinaus beim Fachbereich Umwelt und Stadtplanung eingesehen werden.
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | BP010-6_W_Anlage 1_Lage im Stadtgebiet (1940 KB) | ||||
2 | öffentlich | BP010-6_W_Anlage 2_Bebauungsplan_1968 (2404 KB) | ||||
3 | öffentlich | BP010-6_W_Anlage 3_Begründung _1968 (66 KB) | ||||
4 | öffentlich | BP010-6_W_Anlage 4_Plan zur Aufhebung (4170 KB) | ||||
5 | öffentlich | BP010-6_W_Anlage 5_Begründung & Umweltbericht (507 KB) | ||||
6 | öffentlich | BP010-6_W_Anlage 6_Stellungnahmen und Abwägungsvorschlag (215 KB) | ||||
7 | öffentlich | BP010-6_W_Anlage 7_Satzung über die Aufhebung (67 KB) |