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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2020/0218  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 10/6,
- Auguststraße -, Stadtbezirke Wanne und Eickel
1. Entscheidung über den Abwägungsvorschlag der Verwaltung
2. Satzungsbeschluss
3. Zustimmung zur Begründung
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Sammetinger, 3016
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Leckscheid, Jörn
Beratungsfolge:
Integrationsrat
29.04.2020    des Integrationsrates - Die Sitzung wurde abgesagt !      
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
12.08.2020 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Ausschuss für Umweltschutz Vorberatung
18.08.2020 
des Ausschusses für Umweltschutz beschlossen   
Bezirksvertretung Eickel Vorberatung
20.08.2020 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel beschlossen   
Bezirksvertretung Wanne Vorberatung
25.08.2020 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne beschlossen   
Haupt- und Personalausschuss Vorberatung
01.09.2020 
des Haupt- und Personalausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
01.09.2020 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

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Die beratenden Gremien und der Rat der Stadt nehmen zur Kenntnis, dass alle Anlagen die-ser Beschlussvorlage vollständig zur Verfügung stehen.

                                                    

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Beschlussvorschlag:
 

1.      Der Rat der Stadt beschließt den Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu den im Rahmen der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen (siehe Anlage 6).

2.      Der Rat der Stadt beschließt die Aufhebung des Bebauungsplanes (BP) Nr. 10/6 - Auguststraße - in der Fassung vom 22.02.1968 gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) als Satzung.

3.      Der Rat der Stadt stimmt der Begründung vom 11.03.2020 zu.

 

                                                    

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Sachverhalt:
 

 

A. Geltungsbereich

Die Auguststraße wurde zwischenzeitlich umbenannt in Ulmenstraße. Der ca. 7,4 ha große Geltungsbereich des aufzuhebenden Bebauungsplans Nr. 10/6 – Auguststraße – befindet sich in den Stadtbezirken Wanne und Eickel in der Flur 14, Gemarkung Wanne-Eickel und wird in etwa begrenzt

  • im Norden durch die nördliche Grenze der Gleisanlagen der Bahnlinie Wanne-Eickel-Hbf. - Gelsenkirchen Hbf.,
  • im Osten durch die östliche Grenze der Hauptstraße sowie die südliche Grenze der Gleisanlagen der Anschlussbahn und
  • im Westen durch die Straße Eickeler Bruch.

 

Der Geltungsbereich ist in der Übersichtskarte (Anlage 1) sowie im Entwurf des Aufhebungsplanes (Anlage 4) dargestellt und im derzeit rechtsverbindlichen Bebauungsplan (Anlage 2) festgesetzt.

 

 

B. Planungsanlass und erfordernis

 

Die Zielsetzung des Bebauungsplans, nach Abbruch der vorhandenen Wohngebäude entlang der Bahntrasse eine gewerbliche Nutzung zu entwickeln, wurde in den vergangenen fünfzig Jahren nicht umgesetzt. Stattdessen wurden der dortige Bestand von Wohnungsgesellschaften privatisiert und von den Eigentümern wertsteigernde Maßnahmen an den Gebäuden vorgenommen. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes stimmen somit heute nicht mehr mit der gebauten Wirklichkeit überein. Vor diesem Hintergrund soll der Bebauungsplan aufgehoben werden.

 

 

C. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

 

Ziel der Aufhebung des Bebauungsplans ist die Schaffung eines unbeplanten Innenbereichs, um den Anwohnern den Schutzanspruch einer Wohnnutzung hinsichtlich des Bahnlärms zu ermöglichen, der derzeit aufgrund des im Bebauungsplan festgesetzten Gewerbegebiets nicht gegeben ist.

Mit der Aufhebung des Bebauungsplans werden Vorhaben künftig planungsrechtlich auf der Grundlage des § 34 BauGB beurteilt. Die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise und die Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, richten sich dann nach den tatsächlich bereits vorhandenen Nutzungen. Im Baugenehmigungsverfahren ist nachzuweisen, dass die Erschließung gesichert ist. Im vorliegenden Fall sind aufgrund der Lärmvorbelastung insbesondere die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu wahren. Zudem darf das Ortsbild nicht beeinträchtigt werden.

 

 

D. Inhalte der Planung

 

Mit der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 10/6 – Auguststraße – treten die planungsrechtlichen Festsetzungen außer Kraft. Der als Gewerbegebiet festgesetzte Teil des Bebauungsplanes ist nach der Aufhebung aufgrund der derzeit vorhandenen Wohnbebauung planungsrechtlich als unbeplanter Innenbereich im Sinne des § 34 BauGB zu beurteilen. Die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise und die Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, richten sich dann nach den tatsächlich bereits vorhandenen Nutzungen.

 

Nach Aufhebung des Bebauungsplanes sind für das Eckgrundstück Ulmenstraße / Eickeler Bruch (Flurstück 152)  − im Rahmen der planungsrechtlichen Beurteilung gem. § 34 BauGB − auch Hauptgebäude zulässig. Eine Überbauung mit untergeordneten Nebenanlagen oder Stellplätzen ist derzeit jedoch bereits möglich, da der Bebauungsplan hier „Gewerbegebiet“ festsetzt. Eine höhere Bodenversiegelung ist innerhalb des Geltungsbereiches des aufzuhebenden Bebauungsplanes deshalb nicht zu befürchten.


E.  Bisheriges Planverfahren

 

Der Haupt- und Personalausschuss hat in seiner Sitzung am 03.07.2018 die Einleitung der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 10/6 - Auguststraße - gemäß § 1 Abs. 8 und § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

 

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 05.06.2018 die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen, die am 20.11.2018 im Rahmen der Sitzung der Bezirksvertretung Wanne erfolgte. Der Öffentlichkeit wurde außerdem in der Zeit vom 21.11.2018 bis 07.12.2018 Gelegenheit gegeben, sich schriftlich oder mündlich zur Niederschrift zu der Planung zu äußern.

Die Planunterlagen konnten in der Zeit vom 21.11.2018 bis 07.12.2018 im Technischen Rathaus und im Internetauftritt der Stadt Herne eingesehen werden.

 

Die frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 11.03.2019 bis 11.04.2019.

 

Die vorgebrachte Anregung aus den Beteiligungen nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wurde zur Kenntnis genommen und nicht befolgt. Die Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit sind als Anlage 4 beigefügt.

 

Der Haupt- und Personalausschuss der Stadt Herne fasste am 28.05.2019 den Beschluss zur Öffentlichen Auslegung. Die als Entwurf beschlossene Planung der Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 10/6 wurde einschließlich Begründung mit Umweltbericht in der Zeit vom 11. November bis 11. Dezember 2019 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

 

Die Durchführung der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte vom 11.11.2019 bis zum 11.12.2019.


Das Verfahren zur Aufhebung eines Bebauungsplanes kann grundsätzlich nicht als beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden kann. Daher ist u. a. die Erstellung eines Umweltberichts erforderlich.

 

 

F. Änderungen nach der ersten öffentlichen Auslegung

 

Eine über redaktionelle Korrekturen hinausgehende Änderung des Bebauungsplanentwurfs resultierte aus den während der öffentlichen Auslegung und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen nicht. Eine erneute öffentliche Auslegung ist aufgrund dieser Änderungen nicht erforderlich.

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Friedrichs

  Stadtrat

 

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Anlagen:
 

1.   Übersichtsplan (Lage im Stadtgebiet)

2.   Rechtskräftiger Bebauungsplan Nr. 10/6 - Auguststraße -

3.   Begründung zum Bebauungsplan Nr. 10/6 - Auguststraße -

4.   Plan zum Aufhebungsbeschluss

5.   Begründung und Umweltbericht zur Aufhebung des Bebauungsplanes

6.   Stellungnahmen und Abwägungsvorschlag

7.   Satzung über die Aufhebung

 

Hinweis

Die Anlagen 2 und 4 sind der Sitzungsvorlage verkleinert auf DIN A3 (ohne Maßstab) beigefügt. Die vollständigen Anlagen werden allen Mitgliedern der beratenden und beschlussfassenden Gremien digital im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

 

Die Anlagen zur Begründung sind vollständig im Ratsinformationssystem abgelegt. Die Fachbeiträge können darüber hinaus beim Fachbereich Umwelt und Stadtplanung eingesehen werden.

                                                     

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich BP010-6_W_Anlage 1_Lage im Stadtgebiet (1940 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich BP010-6_W_Anlage 2_Bebauungsplan_1968 (2404 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich BP010-6_W_Anlage 3_Begründung _1968 (66 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich BP010-6_W_Anlage 4_Plan zur Aufhebung (4170 KB)      
Anlage 5 5 öffentlich BP010-6_W_Anlage 5_Begründung & Umweltbericht (507 KB)      
Anlage 6 6 öffentlich BP010-6_W_Anlage 6_Stellungnahmen und Abwägungsvorschlag (215 KB)      
Anlage 7 7 öffentlich BP010-6_W_Anlage 7_Satzung über die Aufhebung (67 KB)