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Sachverhalt:
Aufgrund eines Bundesverfassungsgerichtsurteils zur Bedarfsdeckung und Wahrung der Chancengleichheit von ALG II – Beziehern (Hartz 4) wurde in 2012 u.a. die bestehende Schulsozialarbeit durch Finanzmittel des Bundes ausgebaut. Bereits 2013 hat sich der Bund aus der Finanzierung zurückgezogen und so die Länder und Kommunen genötigt, die Arbeit weiter zu finanzieren. In NRW hat man hierfür Mittel in Höhe von fast 50 Mio €/a zur Verfügung gestellt, die durch kommunale Eigenmittel in erheblichen Umfang ergänzt werden mussten.
Die so finanzierten Stellen sind immer nur für einen Förderzeitraum gesichert und regelmäßig wird die Weiterführung der Schulsozialarbeit erst gegen Ende des Förderzeitraums neu geregelt. Das Land NRW ist – wie auch andere - der Auffassung, dass der Bund die Kosten zu übernehmen habe. Folge ist ein jahrelanger Meinungsstreit, der bislang jede gesicherte Finanzierung verhindert hat. Regelmäßig werden die Kommunen angegangen, die Kosten für die Schulsozialarbeit zu übernehmen. Die ungesicherte Finanzierung muss aus kommunaler Sicht als systematische Methode der Erpressung bezeichnet werden.
Der jetzige Förderzeitraum endet am 31.12.20. Das zuständige Sozialministerium NRW hat sich bislang nicht zur Weiterführung der Schulsozialarbeit bekannt.
Anlage:
Original des Vorschlags
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | 2005Schulsozialarbeit (339 KB) |