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Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: 2108 Bez.: „Schul- und schülerbezogene Leistungen“: | Nr.: 2 Bez.: Zuwendungen und allgemeine Umlagen | Ertrag + 130.000 € |
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: 2108 Bez.: „Schul- und schülerbezogene Leistungen“: | Nr.: 4 Bez.: Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte | Ertrag - 260.000 € |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt genehmigt folgende am 14.07.2020 gefasste Dringlichkeitsentscheidung:
„Herr Oberbürgermeister Dr. Dudda und Frau Stadtverordnete Szelag beschließen gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 ff.), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 11. April 2019 (GV. NRW. S. 202):
Die Stadt Herne setzt die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen Satzung für die Inanspruchnahme von Angeboten gemäß § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS 12-63 Nr. 2) im und für den Zeitraum vom 01. bis 30. Juni 2020 sowie vom 01. bis 31. Juli 2020 aus. Dies geschieht unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Betreuung in Anspruch genommen wird.“
Sachverhalt:
Zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 13. März 2020 eine aufsichtliche Weisung zur Schließung der schulischen Gemeinschaftseinrichtungen (i.S.v. § 33 Nr. 3 IfSG) im Land Nordrhein-Westfalen erlassen.
Aus diesem Grunde wurde bereits auf die Erhebung der entsprechenden Elternbeiträge im Bereich der Schulbetreuung von allen Beitragspflichtigen für die Monate April und Mai durch Ratsbeschluss vom 19.05.2020 (vgl. Vorlagen 2020/0252 und 2020/0294) verzichtet.
Im Zuge der Wiederaufnahme des schrittweisen Unterrichtsbetriebes in der Primarstufe werden Ganztags- und Betreuungsangebote nur im Umfang der vorhandenen räumlichen und personellen Ressourcen vor Ort wiederaufgenommen. Ein eingeschränktes Regelangebot ist im Bereich der Ganztags- und Betreuungsangebote auch in den Monaten Juni und Juli 2020 damit noch nicht gegeben.
Auf die Erhebung der Elternbeiträge für schulische Gemeinschaftseinrichtungen von allen Beitragspflichtigen für die Monate Juni und Juli 2020 soll daher verzichtet werden. Das soll auch für Eltern gelten, für die oder für deren Kinder eine Ausnahmeregelung nach der Coronabetreuungsverordnung gilt und deren Kinder einen entsprechenden Betreuungsanspruch wahrnehmen.
In der aktuellen Situation benötigen betroffene Eltern kurzfristig ein positives Signal und eine finanzielle Entlastung. Um unverzüglich Rechtssicherheit für die betroffenen Eltern zu schaffen, wäre eine Satzungsänderung zu zeitaufwändig. Daher ist durch eine Dringlichkeitsentscheidung die Rechtsgrundlage für die Aussetzung der Elternbeitragspflicht für die Monate Juni und Juli 2020 zu schaffen.
Die Stadt Herne verzichtet bei der Erhebung der Kostenbeiträge zur Betreuung in schulischen Gemeinschaftseinrichtungen sowohl bei der vorläufigen Festsetzung wie auch später im Rahmen der Überprüfung auf den vollen Monatsbeitrag für Juni und Juli 2020.
Wenn man die Sollstellungen für die Monate Juni und Juli 2020 zugrunde legt, so ist mit einem vorläufigen Minderertrag im Produkt 2108 „Schul- und Schülerbezogene Leistungen“ von rd. 130.000,- Euro für Juni 2020 sowie von rd. 130.000,- Euro für Juli 2020 zu rechnen.
Die Landesregierung hat vorbehaltlich der Beratung und Beschlussfassung durch den Landesgesetzgeber angekündigt, den mit der Aussetzung der Beitragserhebung für Juni und Juli 2020 einhergehenden Ertrags- und Einzahlungsausfall auf kommunaler Ebene zu 50 % zu übernehmen.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Dr. Klee
Stadtdirektor
Anlagen:
Original der Dringlichkeitsentscheidung vom 14.07.2020
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Original der Dringlichkeitsentscheidung vom 14.07.2020 (42 KB) |