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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2020/0439  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 260, - Bahnhofstr. /Museumsstr. -,
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verfasser:Frau Sammetinger, 3016
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Leckscheid, Jörn
Beratungsfolge:
Bezirksvertretung Herne-Mitte
27.08.2020 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:
 

 

A. Geltungsbereich

 

Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 260, - Bahnhofstr./

Museumsstr.-,  umfasst das Grundstück des Geschäftsgebäudes Bahnhofstraße 5 bestehend aus den Flurstücken 181, 182, 184, 186, 360, 362 und 363 (Gemarkung Herne, Flur 32).

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in der zum Beschluss gehörenden Anlage 2 dargestellt.

 

 

B. Planungsanlass und -erfordernis

 

Das Grundstück des Geschäftshauses Bahnhofstraße 5 zwischen der Kreuzkirche am Euro-paplatz und dem City-Center an der Fußgängerzone wurde von einem Grundstücksentwick-ler erworben, um durch Abriss und Neubau zukunftsfähige Nutzungen an diesem städtebau-lich bedeutsamen Standort zu ermöglichen. Es ist nach Aufgabe des Textilmarktes "Adler" beabsichtigt, ein Gebäude mit Einzelhandel, Kindertagesstätte sowie Büro- und/oder Wohn-nutzen zu errichten.

 

Nach Abriss des bestehenden Gebäudes soll der geplante Neubau die Sichtachse der Fuß-gängerzone wieder freigeben und architektonisch behutsam auf das Westfälische Museum für Archäologie des LWL reagieren.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 260 - Bahnhofstr./Museumsstr.- liegt im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 136, der hier ein Kerngebiet mit einer Grundflächenzahl von 1,0 sowie einer Geschossflächenzahl von 2,8 festsetzt. Es sind bis zu 3 Vollgeschosse zulässig, im Bereich der Einengung der Bahnhofstraße wurde eine eingeschossige Bebauung festgesetzt.

 

Zur Umsetzung der Planungsabsichten besteht ein Planerfordernis, da der bestehende rechtskräftige Bebauungsplan weder eine Verbreiterung der Fußgängerzone noch eine Er-höhung der Geschossigkeit zulässt.

 

 

C. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

 

Das Erdgeschoss soll durch eine Nutzung für Lebensmitteleinzelhandel den Europaplatz und den Eingangsbereich zur Fußgängerzone beleben. Im ersten Obergeschoss ist eine vierzü-gige innerstädtische Kindertagesstätte vorgesehen. Die hierfür erforderlichen Freiflächen sollen auf der Dachterrasse über dem Erdgeschoss realisiert werden. Darüber hinaus sollen Büros und/oder Wohnen in verschiedenen Wohnformen das Gebäude ergänzen.

 

Der erforderliche Stellplatzbedarf soll in einer Tiefgarage untergebracht werden, die von der Museumsstraße erschlossen wird.

 

 

D. Voraussichtliche Inhalte der Planung

 

Um die Fußgängerzone wieder breiter zu öffnen, muss im neuen Bebauungsplan das Kern-gebiet im Bereich der bisherigen Eingeschossigkeit zurückgenommen werden. Stattdessen wird hier eine Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung als Fußgängerbereich festge-setzt.

 

Für die verbliebende überbaubare Fläche ist in Abhängigkeit von der Nutzungsmischung entweder wieder die Festsetzung eines Kerngebiets oder eines Sondergebiets denkbar. Die Anzahl der zulässigen Vollgeschosse wird sich an den Erfordernissen der weiteren Pla-nungsabstimmung orientieren.

 

 

E. Weitere Vorgehensweise

 

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Herne hat in seiner Sitzung am 22.01.2019 beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

Daher sind in der heutigen Sitzung der Bezirksvertretung Herne-Mitte die allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplans öffentlich darzulegen. Den Bürgern wird der aktuelle Pla-nungsstand vorgestellt und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 

Als nächster Verfahrensschritt ist vorgesehen, den Bebauungsplan gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Friedrichs

 Stadtrat

           

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlagen:
 

1. Übersichtsplan (Lage im Stadtgebiet) (A4, Stadtplan, ohne Maßstab)

2. Geltungsbereich des Bebauungsplans (ALK, Maßstab auf Plan)

3. Auszug BP 136

 

Hinweis:

Die Anlage 2 ist in der Sitzungsvorlage verkleinert auf DIN A3 (ohne Maßstab) beigefügt. Die vollständigen Anlagen werden allen Mitgliedern der beratenden Gremien und des beschließenden Gremiums digital im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

 

          

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1_Lage im Stadtgebiet (257 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2_BP 260_Geltungsbereich (680 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3_Auszug BP 136 (380 KB)