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Die beratenden Gremien und der Rat der Stadt nehmen zur Kenntnis, dass alle Anlagen dieser Beschlussvorlage vollständig zur Verfügung stehen.
Beschlussvorschlag:
Sachverhalt:
A. Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 15 - Quartier Kaiserstraße - umfasst einen Bereich, der im Norden durch die Forellstraße, im Osten durch die östliche Grenze des Flurstücks 351 Flur 12 Gemarkung Baukau, im Süden durch die nördliche Grenze des Grundstücks der Kindertagesstätte Lackmanns Hof 85 und im Westen durch die Kaiserstraße begrenzt wird.
Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist im Übersichtsplan (Anlage 1) und in der Planzeichnung (Anlage 2) dargestellt.
B. Planungsanlass und -erfordernis
Die zurzeit noch in städtischem Eigentum stehende Entwicklungsfläche zwischen der Forellstraße, dem Westring, der Straße Lackmanns Hof und der Kaiserstraße soll neuen Nutzungen zugeführt werden. Ziel ist die abschnittsweise Entwicklung eines gemischt genutzten Quartiers mit einem gewerblich genutzten Teilbereich im Nordosten, einem Nahversorgungsstandort inklusive Flächen für Dienstleistungsnutzungen im Nordwesten und einer Fläche für Geschosswohnungsbau im Südwesten. Der südliche Teil der Entwicklungsfläche ist der Errichtung der neuen Forellschule und einer Studentenwohnanlage vorbehalten.
Der erste Entwicklungsabschnitt, das Plangebiet des aufzustellenden Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 15, umfasst die Nutzungsbausteine Nahversorgung, Dienstleistung und Wohnen, die von dem Projektentwicklungsunternehmen LIST Retail Development GmbH & Co. KG realisiert werden sollen.
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplans Nr. 21/1 - Industriegelände Nord -. Der Bebauungsplan setzt das gesamte Plangebiet als „Öffentliche Grünfläche“ mit dem Nutzungszweck „Sportplatz“ fest.
Darüber hinaus liegt das Plangebiet im Geltungsbereich des sich in Aufstellung befindenden Bebauungsplans Nr. 235 - Dienstleistungspark Schloss Strünkede -. Da der erste Entwicklungsabschnitt eindeutig bestimmt ist und mit einem Vorhabenträger zeitnah realisiert werden soll, hat die Verwaltung entschieden, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für dieses Vorhaben auf Grundlage des aufzustellenden Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 15 - Quartier Kaiserstraße - zu schaffen.
C. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Die Planung zielt darauf ab, dem bestehenden Nahversorgungsdefizit im Stadtteil Baukau zu begegnen und mit der Schaffung eines neuen Nahversorgungszentrums eine bedarfsorientierte Angebotsentwicklung zu ermöglichen. Zur Gewährleistung eines adäquaten Nahversorgungsangebots sind die Errichtung eines Lebensmittelvollsortimentsmarkts mit 1.800 m² VK (Verkaufsfläche), eines Lebensmitteldiscountmarkts mit 1.200 m² VK und eines Drogeriefachmarkts mit 660 m² VK vorgesehen. Komplettiert wird das Angebot durch eine Bäckerei mit 50 m² VK zuzüglich Café-Bereich. Die Schaffung von Dienstleistungs- und Gastronomieflächen sowie ein multifunktionaler Platz (Marktplatz) stellen die Funktionalität des geplanten Nahversorgungszentrums heraus.
Das Einzelhandelsgebäude erhält eine intensiv begrünte und der Öffentlichkeit zugängliche Dachfläche, die Teil des gesamten Grün- und Freiflächenkonzeptes zur Förderung der Funktionalität und Aufenthaltsqualität des neuen Quartiers ist. Attraktive Wegeverbindungen sollen eine städtebauliche Verknüpfung an das direkte Umfeld und die Öffnung des Standorts nach außen gewährleisten.
Von der grünen Dachfläche vermittelt eine Freitreppe den Höhenunterschied auf den Vorplatz des Quartiers. Die erforderlichen Stellplätze werden größtenteils nördlich und östlich der Einzelhandels- und Dienstleistungsgebäude angeordnet. Die Eingänge der Einzelhandelseinrichtungen orientieren sich zu den Stellplätzen und der Marktplatzfläche. Oberhalb der Einzelhandelseinrichtungen sind Büronutzungen, Arztpraxen und medizinische Einrichtungen sowie Sport-, Fitness-, Wellness- und Rehabilitationseinrichtungen vorgesehen, die ebenfalls von der intensiv begrünten Dachlandschaft profitieren.
Im südlichen Teil des Plangebiets sind drei viergeschossige Wohngebäude mit einer ebenfalls grünen Innenhoffläche geplant. Die Wohnbebauung öffnet sich bewusst in Richtung des Nahversorgungs- und Dienstleistungszentrums und verdeutlicht damit die Urbanität des neuen Gesamtquartiers.
D. Inhalte der Planung
Zur Regelung der zulässigen Arten der baulichen Nutzung wird der nördliche Teil des Plangebiets als „Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Bürozentrum“ festgesetzt. Im Hinblick auf die städtebauliche Funktion des Nahversorgungszentrums erfolgt eine Festsetzung der zulässigen Größen der Verkaufsflächen und der Warensortimente. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung wird durch die Festsetzung der Anzahl der Vollgeschosse, der Gebäudehöhen und der Grundflächenzahl bestimmt.
Die Regelung der zulässigen Arten der baulichen Nutzungen im südlichen Teil des Plangebiets erfolgt durch die Festsetzung eines „Urbanen Gebiets“. Hiermit wird der Zentralität des neuen Quartiers und den spezifischen städtebaulichen Rahmenbedingungen Rechnung getragen. Das hier zulässige Maß der baulichen Nutzung wird ebenfalls durch die Festsetzung der Anzahl der Vollgeschosse, der Gebäudehöhen und der Grundflächenzahl bestimmt.
Zur Unterbringung des durch die neuen Nutzungen entstehenden ruhenden Verkehrs werden Flächen für Stellplätze festgesetzt.
Da mit den geplanten Dachbegrünungsmaßnahmen funktionale und gestalterische Anforderungen einhergehen, werden textliche Festsetzungen in Form örtlicher Bauvorschriften getroffen.
Um die öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen des der Allgemeinheit möglichen Quartierzugangs von der Kaiserstraße und die öffentliche Nutzbarkeit der Marktplatzfläche zu schaffen, werden die hierfür benötigten Grundstücksflächen als „Flächen, die mit Gehrechten zugunsten der Allgemeinheit zu belasten sind“ festgesetzt. Spätestens nach Rechtskraft des Bebauungsplans sind die Nutzungs- und Zugangsrechte durch Baulasteintragungen zu sichern.
E. Bisheriges Planverfahren
Der Haupt- und Personalausschuss hat in seiner Sitzung am 07.11.2017 den Beschluss zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 15 – Quartier Kaiserstraße - gefasst.
Am 21.09.2017 hat der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschlossen, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig zu beteiligen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 26.04.2018 durchgeführt. Der Öffentlichkeit wurde außerdem bis zum 10.05.2018 Gelegenheit gegeben, sich schriftlich zu der Planung zu äußern. Die Planunterlagen konnten bis zum 10.05.2018 im Technischen Rathaus und im Internetauftritt der Stadt Herne eingesehen werden.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 08.03.2018 bis zum 10.04.2018.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 04.06.2020 bis zum 06.07.2020.
Am 12.05.2020 hat der Haupt- und Personalausschuss beschlossen, den Planentwurf einschließlich Begründung mit Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 02.06.2020 bis zum 03.07.2020. Stellungnahmen wurden nicht vorgebracht.
Die Stellungnahmen der Verwaltung zu den während der o. g. Beteiligungsverfahren eingegangenen Anregungen bzw. Stellungnahmen sind im Abwägungsprotokoll, das als Anlage 5 beigefügt ist, dargelegt.
F. Änderungen nach der öffentlichen Auslegung
Änderungen in der Begründung
Die Begründung erhält das Datum 21.07.2020 und die Bezeichnung "Entwurf zum Sat-zungsbeschluss". Änderungen in der Begründung sind in kursiver Schrift und grau hinterlegt (Beispiel: Seveso-III) vorgenommen. Entfallende Textpassagen sind durchgestrichen und ebenfalls grau hinterlegt markiert (Beispiel: Sevseo-III).
Die Änderungen betreffen nachfolgende Seiten bzw. Kapitel:
1. Seite 1, Deckblatt
2. Seite 5, Kapitel 1.3
3. Seite 8, Kapitel 3.3
4. Seite 13., Kapitel 4.4
Änderungen in Gutachten / Fachbeiträgen
Die zur Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 15 gehörende „Verträglichkeitsuntersuchung für die Ansiedlung von Nahversorgungsbetrieben in Herne Baukau, Forellstraße 7 Kaiserstraße gemäß § 11 Abs. 3 BauNVO“, des Büros Stadt + Handel wurde redaktionell angepasst.
Im Zuge der Abstimmungsgespräche mit der Stadt Recklinghausen zur Fortschreibung des Masterplans Einzelhandel hatte die Recklinghäuser Verwaltung darum gebeten, das zwischenzeitlich für die Stadt Recklinghausen gültige Einzelhandelskonzept und die hier vorgenommene geänderte Abgrenzung des „Zentralen Versorgungsbereichs (ZVB) Nebenzentrum Recklinghausen-Süd“ zu berücksichtigen. Dem zufolge ergaben sich geringfügige Anpassungen und Ergänzungen in der o. g. Verträglichkeitsuntersuchung. Sie sind in der Anlage 4.1 dieser Beschlussvorlage gelb markiert.
Eine erneute öffentliche Auslegung ist aufgrund dieser redaktionellen Änderungen nicht erforderlich.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Friedrichs
Stadtrat
Anlagen:
4.1 „Verträglichkeitsuntersuchung für die Ansiedlung von Nahversorgungsbetrieben in Herne Baukau, Forellstraße 7 Kaiserstraße gemäß § 11 Abs. 3 BauNVO“, erstellt vom Büro Stadt + Handel vom 02.06.2020
4.2 „Altlastenuntersuchung Sportplatz Forellstraße in Herne Gemarkung Baukau Flur 12 Flurstück 326 und Flur 11 Flurstück 581 tlw.“, erstellt vom Gutachterbüro Raabe, 15.04.2016
4.3 „Geplante Neubebauung Forellstraße / Kaiserstraße in 44629 Herne – Baugrund- und Gründungsgutachten“ , erstellt vom Gutachterbüro Raabe, 30.11.2017
4.4 „Geplante Neubebauung Forellstraße / Kaiserstraße in 44629 Herne – Verdichtende bodenchemische Untersuchungen“, erstellt vom Gutachterbüro Raabe, 29.06.2018
4.5 „Verkehrsgutachten zum Projektvorhaben Herne-Baukau, Dienstleistungspark Schloss Strünkede“, erstellt vom Büro Brilon / Bondzio / Weiser, Ingenieurgesellschaft für Verkehrswesen mbH, Oktober 2019
4.6 „Immissionsschutz-Gutachten – Schallimmissionsprognose zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 15 – Quartier Kaiserstraße – in Herne-Baukau“, erstellt vom Büro Uppenkamp und Partner, 13.05.2020
4.7 „Artenschutzrechtliche Vorprüfung für das Areal der RFNP-Änderung Nr. 23, Dienstleistungspark Schloss Strünkede in Herne“, erstellt von der „Biologischen Station Östliches Ruhrgebiet, Juni 2016
Die Anlagen zur Begründung sind vollständig im Ratsinformationssystem abgelegt. Die Fachbeiträge können darüber hinaus beim Fachbereich Umwelt und Stadtplanung eingesehen werden.