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Beschlussvorschlag:
1.
Der Rat der Stadt Herne beschließt folgende Änderungen des Public Corporate Governance Kodexes (PCGK):
In Punkt 3.1. werden neue Punkte mit folgendem Wortlaut aufgenommen:
Diese Änderungen sollen schnellstmöglich, spätestens aber mit dem Jahresabschluss über das Jahr 2020 umgesetzt werden.
2.
Der Rat empfiehlt zudem, diese Grundsätze ebenfalls bei der Besetzung von Führungspositionen innerhalb der Verwaltung anzuwenden.
Sachverhalt:
Diese Ergänzungsvorschläge sind wortgleich schon einmal in den Rat eingebracht worden und dort an dem Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen überwiesen worden. Dort ist das Thema aber ebenso wie die zu gründende Arbeitsgruppe „eingeschlafen“. Das hat dieses wichtige – und in der Öffentlichkeit immer wieder anhand von Einzelfällen debattierte Problem – nicht verdient. Die damalige Begründung ist immer noch aktuell und sei hier nochmal zitiert:
„Ein großer Wunsch vieler Menschen ist es, dass insbesondere in der öffentlichen Verwaltung Personalentscheidungen nach fairen Verfahren getroffen werden. Daher müssen bestimmte Regelungen eingehalten werden und Mechanismen eingeführt werden, damit die Verwaltung und kommunale Unternehmen in Personalfragen diesem Bedürfnis (weiterhin) nachkommen.
Nicht auf jede Entscheidung passt das gleiche Konzept. Aber gewisse Mindeststandards sollen im Kodex festgelegt werden und für die Verwaltung als Handlungsempfehlung beschlossen werden. Angefangen bei der Entscheidung zur internen oder öffentlichen Ausschreibung, über die Ausgestaltung des Ausschreibungstextes und des Bewerbungsverfahrens bis hin zur letztlichen Personalentscheidung gibt es verschiedene Möglichkeiten, eine Besetzung nachvollziehbar zu gestalten und einen falschen Eindruck zu vermeiden. Die oben genannten Maßnahmen sind allerdings nur erste Mindestanforderungen, die aus unserer Sicht in jedem Fall erfüllt sein sollten.“
Anlage:
Original des Antrags
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | 20200901_pcgk-erweiterung 0535 (195 KB) |