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Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.:-- Bez.: | Nr.:-- Bez.: | keine |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.:-- Bez.: | Nr.:-- Bez.: | keine |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt:
Der Rat der Stadt schlägt der Stadtwerke Herne AG vor, für die Gesellschafterversammlung der Bodenmanagement Rhein-Herne GmbH
und als Vertreter*innen im Verhinderungsfall
zu benennen.
*Oberbürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Bedienstete*r gemäß § 113 Absatz 2 GO NRW
Der Vorschlag bzw. die Benennung der Vertreter*innen gilt für die Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt. Scheidet ein/e Vertreter*in aus dem Rat der Stadt oder aus seinem/ihrem Amt, das zur Benennung geführt hat, aus, so endet seine/ihre Benennung als Vertreter*in.
Sachverhalt:
Gemäß § 8 Absatz 1a des Gesellschaftsvertrages der BMRH gehört der Gesellschafterversammlung der Oberbürgermeister der Stadt Herne oder ein/e von ihm benannte/r Bedienstete/r der Stadt für die Dauer seiner/ihrer Amtszeit als ständiges Mitglied an. Als weitere Mitglieder gehören der Gesellschafterversammlung zwei Mitglieder an, die von der Stadtwerke Herne AG auf Vorschlag des Rates der Stadt Herne benannt werden sowie ein Mitglied der Stadtwerke Herne AG, welches durch sie benannt wird. Für den Verhinderungsfall sind Vertreter*innen zu benennen.
Somit sind der Stadtwerke Herne AG durch den Rat der Stadt zwei Vertreter*innen sowie die jeweiligen Vertreter*innen im Verhinderungsfall zu benennen.
Vertreter*innen der Stadt in der Gesellschafterversammlung der BMRH waren bisher
und Vertreter*innen im Verhinderungsfall
*Oberbürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Bedienstete/r gemäß § 113 Abs. GO NRW
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Dr. Klee
Stadtdirektor
Anlagen:
Keine