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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2020/0706  

Betreff: Bodenmanagement Rhein-Herne GmbH (BMRH) - Organbesetzung: Gesellschafterversammlung
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Thiel, 2623
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Bearbeiter/-in: Thiel, Katharina
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
10.11.2020 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

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Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:--

Bez.:

Nr.:--

Bez.:

keine

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:--

Bez.:

Nr.:--

Bez.:

keine

           

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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt:

 

Der Rat der Stadt schlägt der Stadtwerke Herne AG vor, für die Gesellschafterversammlung der Bodenmanagement Rhein-Herne GmbH

 

 

  1. __________________________

 

  1. __________________________

 

  1. Herrn Stadtdirektor Dr. Hans Werner Klee*

 

und als Vertreter*innen im Verhinderungsfall

 

  1. __________________________

 

  1. __________________________

 

  1. Herrn Christian Dudda*

 

zu benennen.

 

*Oberbürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Bedienstete*r gemäß § 113 Absatz 2 GO NRW


Der Vorschlag bzw. die Benennung der Vertreter*innen gilt für die Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt. Scheidet ein/e Vertreter*in aus dem Rat der Stadt oder aus seinem/ihrem Amt, das zur Benennung geführt hat, aus, so endet seine/ihre Benennung als Vertreter*in.

 

           

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Sachverhalt:
Gemäß § 8 Absatz 1a des Gesellschaftsvertrages der BMRH gehört der Gesellschafterversammlung der Oberbürgermeister der Stadt Herne oder ein/e von ihm benannte/r Bedienstete/r der Stadt für die Dauer seiner/ihrer Amtszeit als ständiges Mitglied an. Als weitere Mitglieder gehören der Gesellschafterversammlung zwei Mitglieder an, die von der Stadtwerke Herne AG auf Vorschlag des Rates der Stadt Herne benannt werden sowie ein Mitglied der Stadtwerke Herne AG, welches durch sie benannt wird. Für den Verhinderungsfall sind Vertreter*innen zu benennen.

 

Somit sind der Stadtwerke Herne AG durch den Rat der Stadt zwei Vertreter*innen sowie die jeweiligen Vertreter*innen im Verhinderungsfall zu benennen.

 

Vertreter*innen der Stadt in der Gesellschafterversammlung der BMRH waren bisher

 

  1. Herr Stadtverordneter Volker Bleck
  2. Herr Stadtverordneter Christoph Nott
  3. Herr Stadtdirektor Dr. Hans-Werner Klee*

 

und Vertreter*innen im Verhinderungsfall

 

  1. Herr Stadtverordneter Gerhard Wippich
  2. Herr Stadtverordneter Björn Wohlgefahrt
  3. Herr Christian Dudda*.

 

*Oberbürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Bedienstete/r gemäß § 113 Abs. GO NRW

 

 

Der Oberbürgermeister

in Vertretung

 

 

 

Dr. Klee

Stadtdirektor

 

 

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Anlagen:
 

Keine