|
|
Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | keine |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | keine |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt:
und als Vertreter/innen im Verhinderungsfall
bestellt.
*Oberbürgermeister oder ein*e von ihm vorgeschlagene*r Bedienstete*r gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW
Diese Vertreter/innen sind gemäß § 6 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Herner Bau- und Betreuungsgesellschaft mbH (HBB) gleichzeitig Vertreter/innen in der Gesellschafterversammlung der HBB.
* Oberbürgermeister oder ein*e von ihm vorgeschlagene*r Bedienstete*r gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW
b. Den Vertretern*innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der HGW wird die Weisung erteilt, Herrn Christian Dudda als Vertreter der VVH als weiteres Mitglied in den Aufsichtsrat der HGW zu wählen.
Diese Mitglieder sind gemäß § 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der HBB gleichzeitig die Mitglieder des Aufsichtsrates der HBB.
Die Bestellung/Entsendung/Wahl der Vertreter*innen gilt für die Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt. Scheidet eine*r der Vertreter*innen aus dem Rat der Stadt oder aus dem Amt, das zur Bestellung/Entsendung/Wahl geführt hat, aus, so endet seine/ihre Bestellung/Entsendung/Wahl als Vertreter*in der Stadt bzw. VVH.
Sachverhalt:
An der Herner Gesellschaft für Wohnungsbau mbH (HGW) sind sowohl die Stadt Herne als auch die Vermögensverwaltungsgesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne mbH (VVH) beteiligt. Die Anteile der Herner Bau- und Betreuungsgesellschaft mbH (HBB) werden zu 100 % von der HGW als Muttergesellschaft gehalten.
Zu Punkt I des Beschlussvorschlages:
Gemäß § 6 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der HGW sind Vertreter*innen der Stadt in der Gesellschafterversammlung zwei vom Rat der Stadt aus seiner Mitte zu bestellende Vertreter*innen sowie der Oberbürgermeister oder ein*e von ihm vorgeschlagene*r Bedienstete*r. Vertreter*in der Vermögensverwaltungsgesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne mbH (VVH) ist ein*e vom Rat der Stadt aus seiner Mitte gewählte Vertreter*in, der/die von der Gesellschafterversammlung der VVH benannt wird. Für den Verhinderungsfall sind Vertreter*innen zu bestellen bzw. vorzuschlagen.
Hinsichtlich der Besetzung der Gesellschafterversammlung der HBB als 100 %-ige Tochtergesellschaft der HGW sieht § 6 Abs. 2 des Vertrages der HBB folgende Regelung vor:
„Die Gesellschafterversammlung wird gebildet aus den Vertretern*innen der Gesellschafter der Muttergesellschaft. Für den Verhinderungsfall sind Vertreter*innen zu bestellen bzw. vorzuschlagen.“
Vertreter*innen waren bisher
1. Herr Stadtverordneter Olaf Semelka
2. Herr Stadtverordneter Christoph Nott
3. Frau Dagmar Delwig*
4. Herr Stadtverordneter Ulrich Syberg als Vertreter der VVH
und im Verhinderungsfall
1. Herr Stadtverordneter Henryk Banski
2. Herr Stadtverordneter Sven Rickert
3. Herr Christian Dudda*
4. Frau Stadtverordnete Elisabeth Majchrzak-Frensel, als Vertreterin der VVH im Verhinderungsfall.
* Oberbürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW
Zu Punkt II. des Beschlussvorschlages:
§ 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der HGW sieht folgende Regelung vor:
Der Aufsichtsrat besteht aus 10 Mitgliedern. 9 Mitglieder werden durch den Rat der Stadt Herne und ein weiteres Mitglied durch die VVH entsandt. Zu den von der Stadt Herne entsandten Aufsichtsratsmitgliedern muss der/die Oberbürgermeister/in oder der/die von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Stadt Herne zählen. Die weiteren Mitglieder werden von der Gesellschafterversammlung gewählt. …“
§ 8 Abs. 2 des Vertrages der HBB sieht hinsichtlich der Besetzung des Aufsichtsrates der HBB folgende Regelung vor:
„Der Aufsichtsrat besteht aus 10 Mitgliedern und setzt sich aus den Mitgliedern des Aufsichtsrates der Herner Gesellschaft für Wohnungsbau mbH zusammen.“
Bisher gehörten den Aufsichtsräten der HGW und damit der HBB folgende Mitglieder an:
1. Herr Stadtrat Johannes Chudziak*
2. Herr Stadtverordneter Hendrik Bollmann
3. Frau Stadtverordnete Marion Tittel
4. Frau Stadtverordnete Manuela Lukas
5. Herr Stadtverordneter Heinz-Jürgen Scharmacher
6. Herr Stadtverordneter Heinrich Kranemann
7. Frau Stadtverordnete Barbara Merten
8. Herr Stadtverordneter Thomas Reinke
9. Herr Stadtverordneter Andreas Ixert
und
10. Herr Stadtdirektor Dr. Hans Werner Klee als Vertreter der VVH.
* Oberbürgermeister oder ein*e von ihm vorgeschlagene*r Bedienstete*r gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW
Herr Dr. Klee wird anstelle von Herrn Stadrat Chudziak durch Herrn Oberbürgermeister Dr. Dudda für die neue Amtszeit des Aufsichtsrates vorgeschlagen.
Bezüglich der Benennung eines Vertreters der Vermögensverwaltungsgesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne mbH (VVH) in der Gesellschafterversammlung der HGW und der Wahl eines Vertreters der VVH als weiteres Mitglied in den Aufsichtsrat der HGW wird im Übrigen auf die Vorlage-Nr. 2020/0723 verwiesen.
Die konstituierende Sitzung der Gesellschafterversammlung der HGW ist bereits für den 26.11.2020 terminiert.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Dr. Klee
Stadtdirektor
Anlagen:
Keine