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Sachverhalt:
Für die Errichtung und den Betrieb des Baustofflagers auf Flächen der AGR mbH wurden auf Herner Stadtgebiet insgesamt 24.715 m² Wald gerodet. Der Landesbetrieb Wald und Holz forderte für diese Rodung einen Waldausgleich im Verhältnis 1:2, so dass sich eine Waldausgleichspflicht von 49.430 m² ergibt.
Da die AGR über keine eigenen Flächen verfügt, wurden insgesamt 11 städtische Flächen mit einer Gesamtfläche von 6 ha als Waldersatzflächen bereitgestellt.
Die AGR verpflichtete sich, alle Kosten der Herrichtung, Fertigstellung und Entwicklungspflege für die ersten 5 Jahre zu übernehmen. Außerdem war beabsichtigt, im Rahmen weiterer Verhandlungen vertraglich festzuschreiben, dass die AGR auch für die darauffolgenden 15 Jahre den Pflegeaufwand übernimmt.
Weiterhin war beabsichtigt, die entstandenen Ausgleichszahlung in Höhe von 220.000 Euro auf einem "Öko-Konto" zu hinterlegen, um daraus unter anderem Maßnahmen aus dem Grünflächenentwicklungsprogramm zu finanzieren.
Auf Nachfrage in der Sitzung des Umweltauschuss vom 25.9.2019 erklärte die Verwaltung, das bis zu diesem Zeitpunkt bei keiner der vorgeschlagenen Flächen die Aufforstung bisher stattgefunden hat. Weiter hieß es: "Die Verwaltung hofft, dass noch im Winterhalbjahr 2019/2020 mit den ersten Aufforstungen begonnen werden kann."
In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Hat sich die Hoffnung der Verwaltung erfüllt? Wenn ja: Welche Flächen wurden bis jetzt aufgeforstet?
2. Wann werden die Restflächen aufgeforstet?
3. Welche konkreten Maßnahmen aus dem Grünflächenentwicklungprogramm wurden aus dem eingerichteten "Öko-Fonds" finanziert und umgesetzt?
4. Übernimmt die AGR den Pflegeaufwand für die kommenden 15 Jahre?
Anlagen:
Original der Anfrage
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | 201118_UMW_AGR Ersatzpflanzungen (38 KB) | (104 KB) |