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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2021/0192  

Betreff: Bildung von Ermächtigungsübertragungen aus dem Jahr 2020: Freigabe zur weiteren Bewirtschaftung durch die Verwaltung
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Kaapke - 2975
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Bearbeiter/-in: Roesler, Melanie
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
02.03.2021 
des Rates der Stadt (Delegierung auf den Haupt- und Personalausschuss) beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

siehe Anlage

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

siehe Anlage

       


Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt, die im Wege einer Ermächtigungsübertragung der Ansätze aus dem Jahr 2020 übertragenen Auszahlungsermächtigungen in voller Höhe zur weiteren
Bewirtschaftung durch die Verwaltung freizugeben.

 

       


Sachverhalt:
r das Haushaltsjahr 2020 erfolgt eine Ermächtigungsübertragung nach den Vorschriften des § 22 KomHVO NRW i.V.m. den vom Rat der Stadt Herne am 10.12.2013 beschlossenen „Grundsätzlichen Regelungen für die Ermächtigungsübertragungen i.R. des § 22 GemHVO (neu: § 22 KomHVO NRW) r die Stadt Herne“. Diese Ermächtigungen werden im Haushaltsjahr 2021r die Bewirtschaftung zusätzlich zu den im Haushaltsplan festgelegten Antzen zur Verfügung gestellt. Die gebildeten Ermächtigungsübertragungen führen zu einer Belastung des Jahres, in dem sie voraussichtlich in Anspruch genommen werden, somit erhen sie die Ansätze für das Jahr 2021. Andererseits hat in dieser Höhe dementsprechend keine Belastung des Haushaltsjahres 2020 stattgefunden.

Darüber hinaus wird in den Genehmigungen gemäß § 6 Abs. 2 Stärkungspaktgesetz der Bezirksregierung Arnsberg zu den Fortschreibungen der Haushaltssanierungspläne 2017 bis 2020 u. a. stets folgender Hinweis gegeben: „Von Ermächtigungsübertragungen ist nicht oder nur zurückhaltend Gebrauch zu machen. Der Umfang der Ermächtigungsübertragungen ist mir mit dem Umsetzungsbericht zum 15. April des Folgejahres mitzuteilen.“

 

Gem. § 22 Abs. 4 KomHVO NRW i. V. m. Ziffer 3.3 des o.g. Herner Regelwerkes ist dem Rat der Stadt eine Übersicht über die Ermächtigungsübertragungen vorzulegen. Darüber hinaus fordert die Kommunalaufsicht, dass dem Rat die Liste der Ermächtigungsübertragungen zur Beratung und Genehmigung über die tatsächliche Verwendung im Rahmen der Bewirtschaftung vorzulegen ist. Die entsprechenden Ratsbeschlüsse sind der Aufsichtsbehörde bis zur o. g Frist zur Kenntnis zu geben.

 

Ermächtigungsübertragungen im Ergebnishaushalt (siehe Anlage 2) werden aus Gründen der Haushaltskonsolidierung nur in Ausnahmefällen gebildet. Hier werden Planwerte aus 2020 i. H. v. insgesamt 8.071.546,82 Euro fortgeschrieben. Die dazugehörigen Auszahlungspositionen werden ebenfalls übertragen.

Darin enthalten sind rd. 4 Mio. EUR aus Nachwirkungen der Verzögerungen im Rahmen der Ausführung konsumtiver Maßnahmen nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz II (KInvFöG II) und 3,1 Mio. EUR aus dem Förderprogramm Gute Schule 2020.

 

Im investiven Teil des Finanzhaushalts (siehe Anlage 1) wurde bei der Ermächtigungsübertragung ebenfalls ein strenger Maßstab angelegt. Im Wesentlichen erfolgte eine Übertragung nur für laufende Maßnahmen (überwiegend Fördermaßnahmen) oder Maßnahmen, für deren Durchführung eine rechtliche oder vertragliche Verpflichtung besteht (überwiegend ausstehende bzw. in Prüfung befindliche Schlussrechnungen) und sofern kein ausreichender Planansatz im Jahr 2021 vorhanden ist.

 

Übertragen wurden Planansätze aus 2020 in Höhe von 34.297.153,78 EUR. Bereits fortgeschriebene Ansätze aus Vorjahren wurden in Höhe von 16.973.027,90 EUR übernommen. Insgesamt stehen 51.270.181,68 Euro in 2021 zusätzlich zur Verfügung.

 

Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um zahlreiche Fördermaßnahmen u. a. nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz, dem Programm „Gute Schule 2020“ und diversen Stadtumbauprogrammen. Ebenso sind die Maßnahmen der Kita-Ausbau-Strategie, Investitionen in städtische Immobilien sowie des geplanten Neubau der Feuerwachen inkl. neuer Einsatzleitstelle berücksichtigt. Die Generalsanierung an Schulen durch die Herner Schulmodernisierungsgesellschaft HSM ist bedingt durch diverse Verzögerungen ab 2021 ff. neu etatisiert.

In Anlehnung an die o. g. Vorgabe der Bezirksregierung wurden erneut strenge Prüfmaßstäbe bei Bildung der Ermächtigungsübertragungen angelegt wie z. B. fristgerechte Vorlage von vollständig nachvollziehbaren, aktuellen Unterlagen als Beleg für die abgegebenen Begründungen.

Gegenüber dem Vorjahr sind die Ermächtigungsübertragungen um rd. 6 Mio. EUR gesunken.

 

Die Fachbereiche sind weiterhin angehalten, die Ermächtigungen durch Abarbeitung zügig in Anspruch zu nehmen.

 

 

Der Oberbürgermeister

 

in Vertretung

 

 

 

 

Dr. Klee

(Stadtdirektor)

 

        


Anlagen:
Anlage 1 Liste der Ermächtigungsübertragungen investiv

Anlage 2 Liste der Ermächtigungsübertragungen konsumtiv

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich A 1 - Ermächtigungsübertragungen 2020 investiv (230 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich A 2 - Ermächtigungsübertragungen 2020 konsumtiv (137 KB)