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Die beschließenden und beratenden Gremien nehmen zur Kenntnis, dass alle Anlagen dieser Beschlussvorlage vollständig zur Verfügung stehen.
Beschlussvorschlag:
1. Der Haupt- und Personalausschuss beschließt
die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 185 – Gütersloher Straße - gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).
2. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.
Sachverhalt:
A. Geltungsbereich
Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 185 – Gütersloher Straße - umfasst einen Bereich, der begrenzt wird
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in der zum Beschluss gehörenden Anlage 2 dargestellt.
B. Planungsanlass und -erfordernis
Das Plangebiet soll zu einem Wohnbaugebiet entwickelt werden. Die Entwicklungsfläche ist Teil des Katalogs der Herner Wohnbauflächenpotenziale. Im November 2016 hat der Rat der Stadt den Flächenkatalog und den dazugehörigen Bericht zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, die Flächen zur Grundlage der Fortschreibung des „Programms zur Entwicklung von Wohnbauflächen“ (WEP) zu machen. Die aktuelle zur Beschlussfassung anstehende Fortschreibung des WEP beinhaltet die in Rede stehende Entwicklungsfläche an der Klosterstraße.
Aktuell liegt die Fläche im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 185 - Gütersloher Straße – und ist hier als „Öffentliche Grünfläche“ festgesetzt. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung der erläuterten Zielsetzung besteht das Erfordernis, den Bebauungsplan Nr. 185 zu ändern.
C. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Die Planung zielt darauf ab, die derzeitig als „Öffentliche Grünfläche“ festgesetzte Fläche einer wohnbaulichen Entwicklung zuzuführen.
Die mit der angestrebten beschriebenen Entwicklung der Fläche verbundenen Auswirkungen und Maßnahmen, insbesondere im Hinblick auf die zu berücksichtigenden umweltrelevanten Belange, werden im Rahmen der Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 185 untersucht, gewichtet und verbindlich geregelt.
D. Voraussichtliche Inhalte der Planung
Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 185 – Gütersloher Straße - wird das Plangebiet als „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) festsetzen. Die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche, werden eine bauliche Entwicklung der Fläche ermöglichen, die im städtebaulichen Kontext zur Umgebung steht.
E. Weitere Vorgehensweise
Als nächste Schritte im Bauleitplanverfahren sind die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bei einer der kommenden Sitzungen der Bezirksvertretung Herne-Mitte sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB geplant.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Friedrichs
Stadtrat
Anlagen:
1. Lage des Plangebiets im Stadtgebiet
2. Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 185
3. Rechtskräftiger Bebauungsplan Nr. 185 mit Geltungsbereich
Hinweis:
Die Anlage 2 ist in der Sitzungsvorlage verkleinert auf DIN A3 (ohne Maßstab) beigefügt. Die vollständigen Anlagen werden allen Mitgliedern der beratenden und beschließenden Gremien digital im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | BP 185-1.Ä_Geltungsbereich (302 KB) | ||||
2 | öffentlich | BP 185-1.Ä_Übersichtsplan_Lage im Stadtgebiet (2283 KB) |