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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2021/0330  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 185, 1. Änderung - Gütersloher Straße -
Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Lökenhoff, 3009
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Leckscheid, Jörn
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
11.05.2021 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Integrationsrat Vorberatung
Ausschuss für Umweltschutz Vorberatung
19.05.2021 
des Ausschusses für Umweltschutz beschlossen   
Ausschuss für Digitales, Infrastruktur und Mobilität Vorberatung
01.06.2021 
des Ausschusses für Digitalisierung, Infrastruktur und Mobilität beschlossen   
Bezirksvertretung Herne-Mitte Vorberatung
17.06.2021 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte beschlossen   
Haupt- und Personalausschuss Entscheidung
22.06.2021 
des Haupt- und Personalausschusses beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Die beschließenden und beratenden Gremien nehmen zur Kenntnis, dass alle Anlagen dieser Beschlussvorlage vollständig zur Verfügung stehen.           


 

Beschlussvorschlag:
 

1. Der Haupt- und Personalausschuss beschließt


die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 185 tersloher Straße - gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).

 

 

2.  Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.

 

           


Sachverhalt:
 

A. Geltungsbereich

 

Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 185 tersloher Straße -  umfasst einen Bereich, der begrenzt wird

 

  • im Norden durch die nördliche Grenze der Klosterstraße,
  • im Osten durch eine in Richtung Süden verlaufende Linie, die in einem Abstand von 63 Metern annähernd parallel zur Grenze des Flurstücks 979 Flur 37 Gemarkung Wanne-Eickel verläuft,
  • im Süden durch eine in West-Ost-Richtung verlaufende Linie, die in einem Abstand von ca. 34 Metern parallel zur Grenze des Flurstücks 69 Flur 37 Gemarkung Wanne-Eickel verläuft,
  • im Westen durch eine in einem Abstand von ca. 17 Metern parallel zur Grenze des Flurstücks 979 Flur 37 Gemarkung Wanne-Eickel verlaufende Linie.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in der zum Beschluss gehörenden Anlage 2 dargestellt.

 

 

B. Planungsanlass und -erfordernis

 

Das Plangebiet soll zu einem Wohnbaugebiet entwickelt werden. Die Entwicklungsfläche ist Teil des Katalogs der Herner Wohnbauflächenpotenziale. Im November 2016 hat der Rat der Stadt den Flächenkatalog und den dazugehörigen Bericht zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, die Flächen zur Grundlage der Fortschreibung des „Programms zur Entwicklung von Wohnbauflächen“ (WEP) zu machen. Die aktuelle zur Beschlussfassung anstehende Fortschreibung des WEP beinhaltet die in Rede stehende Entwicklungsfläche an der Klosterstraße.

 

Aktuell liegt die Fläche im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 185 - Gütersloher Straße und ist hier als „Öffentliche Grünfläche“ festgesetzt. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung der erläuterten Zielsetzung besteht das Erfordernis, den Bebauungsplan Nr. 185 zu ändern.

 

 

C. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

 

Die Planung zielt darauf ab, die derzeitig als „Öffentliche Grünfläche“ festgesetzte Fläche einer wohnbaulichen Entwicklung zuzuführen.

 

Die mit der angestrebten beschriebenen Entwicklung der Fläche verbundenen Auswirkungen und Maßnahmen, insbesondere im Hinblick auf die zu berücksichtigenden umweltrelevanten Belange, werden im Rahmen der Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 185 untersucht, gewichtet und verbindlich geregelt.

 

 

D. Voraussichtliche Inhalte der Planung

 

Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 185 tersloher Straße - wird das Plangebiet als „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) festsetzen. Die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche, werden eine bauliche Entwicklung der Fläche ermöglichen, die im städtebaulichen Kontext zur Umgebung steht.

 

 

E. Weitere Vorgehensweise

 

Als nächste Schritte im Bauleitplanverfahren sind die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bei einer der kommenden Sitzungen der Bezirksvertretung Herne-Mitte sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB geplant.

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Friedrichs

 Stadtrat

 

 

            


Anlagen:
 

1. Lage des Plangebiets im Stadtgebiet

2. Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 185

3. Rechtskräftiger Bebauungsplan Nr. 185 mit Geltungsbereich
 

Hinweis:

Die Anlage 2 ist in der Sitzungsvorlage verkleinert auf DIN A3 (ohne Maßstab) beigefügt. Die vollständigen Anlagen werden allen Mitgliedern der beratenden und beschließenden Gremien digital im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

           

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich BP 185-1.Ä_Geltungsbereich (302 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich BP 185-1.Ä_Übersichtsplan_Lage im Stadtgebiet (2283 KB)