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Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | keine |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | keine |
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Immobilien beschließt:
Den Vertreter*innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der Gemeinnützigen Beschäftigungsgesellschaft Herne mbH (GBH) wird die Weisung erteilt,
1. den Jahresabschluss 2020 der Gemeinnützigen Beschäftigungsgesellschaft Herne mbH (GBH) mit einer Bilanzsumme von 1.295.770,08 € und einem Jahresfehlbetrag von 1.007.354,02 €, der durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen werden soll, festzustellen,
2. dem Aufsichtsrat und dem Geschäftsführer für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.
3. die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIBERA Wirtschaftsberatung Aktiengesellschaft, Düsseldorf, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 zu wählen.
Sachverhalt:
Zu Punkt 1:
Der Jahresabschluss 2020 der Gemeinnützigen Beschäftigungsgesellschaft Herne mbH (GBH) schließt mit einer Bilanzsumme von 1.295.770,08 € (Vorjahr: 1.208.028,26 €) und einem Jahresfehlbetrag lt. Gewinn- und Verlustrechnung von 1.007.354,02 € (Vorjahr: Jahresfehlbetrag 584.127,35€), der durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen werden soll, ab. Diese Rücklage ist aus Zahlungen der Stadt Herne zum Verlustausgleich gebildet worden.
Der Jahresabschluss ist von der WIBERA AG, Düsseldorf, geprüft worden. Die Prüfung erstreckte sich auch auf die Beachtung der Vorschriften des § 53 Haushaltsgrund-sätzegesetz.
Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Es wurde der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.
Zu Punkt 2:
Aufgrund des Prüfungsergebnisses kann sowohl den Mitgliedern des Aufsichtsrates als auch dem Geschäftsführer für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung erteilt werden.
Zu Punkt 3:
Die Geschäftsführung der GBH schlägt vor, die WIBERA Wirtschaftsberatung, Düsseldorf, Aktiengesellschaft als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 zu wählen.
Nach § 12 Abs. 3 bzw. Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag zur Ergebnisverwendung zu prüfen und zudem alle Angelegenheiten, die der Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlung unterliegen, vorzuberaten.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft soll die aufgeführten Angelegenheiten in seiner Sitzung am 10.06.2021 vorberaten. Nach § 8 Ziffern 12, 13 und 14 des Gesellschaftsvertrages obliegt der Gesellschafterversammlung die Entscheidung über die oben angeführten Punkte. Die Gesellschafterversammlung ist bei Vorlagenerstellung noch nicht terminiert.
Der Jahresabschluss ist vorab allen Fraktionsvorsitzenden und Sprechern der Gruppen im Rat zur Kenntnis zugeleitet worden.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Dr. Klee
Stadtdirektor
Anlagen:
Keine