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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2021/0724  

Betreff: Wirtschaftsförderungsgesellschaft Herne mbH: Gesellschaftsvertragsänderung
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Hennecke, 2849
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Bearbeiter/-in: Hennecke, Julia
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Immobilien Vorberatung
24.08.2021 
des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Immobilien beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
07.09.2021 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

 


Beschlussvorschlag:
 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

I. Den Vertreter*innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Herne mbH (WFG) wird die Weisung erteilt, die Änderung des Gesellschaftsvertrages zu beschließen (vgl. Anlage).

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, sämtliche mit der Umsetzung der Beschlüsse erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen. Für den Fall, dass sich redaktionelle Änderungen ergeben oder dass sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch Urkundspersonen, die Genehmigungsbehörde oder das Registergericht Änderungen ergeben, wird die Verwaltung ermächtigt, diese Änderungen vorzunehmen, soweit dadurch der wesentliche Inhalt dieses Ratsbeschlusses nicht beeinträchtigt wird.

 

 


Sachverhalt:
 

Die Stadt Herne ist zu 100 % an der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Herne mbH (WFG) beteiligt.

Die letzte Anpassung des Gesellschaftsvertrages der WFG ist im Jahr 2015 erfolgt. Im Zuge der Einrichtung eines neuen Wirtschaftsforums in Herne im Frühjahr 2021 wurde angeregt, die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zu verändern. Der/Die Vertreter*in der Wirtschaft und der/die Vertreter*in der örtlichen Arbeitnehmerverbände gehören zukünftig dem neuen Forum an und somit nicht mehr dem Aufsichtsrat. Die ständigen Mitglieder und die weiteren Mitglieder des Rates der Stadt sollen dem Aufsichtsrat weiterhin unverändert angehören. Die Änderungen im Aufsichtsrat machen Anpassungen im Gesellschaftsvertrag notwendig (vgl. u. a. § 8 des Gesellschaftsvertrags). Darüber hinaus sollen digitale Beschlussfassungen ermöglicht und redaktionelle Anpassungen umgesetzt werden (vgl. Anlage).

 

Gemäß § 7 Ziffer 1. des Gesellschaftsvertrags der WFG in der derzeit gültigen Fassung beschließt die Gesellschafterversammlung über Änderungen des Gesellschaftsvertrages.

 

Der Aufsichtsrat hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in seiner Sitzung am 10.06.2021 vorberaten und einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss gefasst. Die Gesellschafterversammlung soll am 17.09.2021 stattfinden.

 

Der Oberbürgermeister

 

in Vertretung

 

 

 

 

Dr. Klee

Stadtdirektor

    


Anlagen:
 

Aktuelle Fassung des WFG-Gesellschaftsvertrages im Änderungsmodus

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage Vorlage 2021-0724 Gesellschaftsvertrag WFG im Bearbeitungsmodus (154 KB)