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Vorlage - 2021/0850  

Betreff: Errichtung einer Mistlagerhalle und einer Strohlagerhalle im Landschaftsschutzgebiet Holthausen, Festsetzungsnr. 7.2.2.13 des Landschaftsplanes der Stadt Herne

Antrag vom 24.06.2021, eingegangen am 05.07.2021, auf Erteilung einer Befreiung nach § 67 Abs.1 Bundesnaturschutzgesetz ( BNatSchG) von den unter Ziffer 7.2.1 Buchst.A, a) genannten Verboten des Landschaftsplanes
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Pawlicki
Federführend:FB 55 - Stadtgrün Bearbeiter/-in: Pawlicki, Martin
Beratungsfolge:
Naturschutzbeirat
14.09.2021 
des Naturschutzbeirates beschlossen     

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

                                   


Beschlussvorschlag:
 

Der Naturschutzbeirat stimmt der von der Verwaltung nach § 67 BNatSchG i.V. mit Ziffer 7.2.1 Buchst.C  des Landschaftsolanes (LP) beabsichtigten Befreiung von dem Verbot unter Ziffer 7.2.1.Buchst.A,a zu, damit der Antragsteller den Neubau einer Mistlagerhalle und Strohlagerhalle am Rande der Hofstelle an der Gerther Str.140 im Landschaftsschutzgebiet  errichten kann.

 

Grundlage dieser Befreiung ist der Antrag und die Beschreibung der Bauvorhaben                         ( s. Anlage 1 ) vom 03.05.2021 sowie der erstellte landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) des Büros Landschaftsökologie und Planung aus Juni 2021.( s. Anlage 2 )

 

Die im LBP vorgeschlagenen Kompensationsmaßnahmen sind vor der Umsetzung im Rahmen der Ausführungsplanung noch im Einzelnen mit der Unteren Naturschutzbehörde vor Ort abzustimmen.                           


 

Sachverhalt:
 

Auf der Hofstelle an der Gerther Str.140 ist nach einem Brand der Wiederaufbau eines Ferkelzuchtstalles und der Neubau einer Stroh- und Mistlagerhalle geplant. Im Gegensatz zum Wiederaufbau des Ferkelzuchtstalles an gleicher Stelle ist im Rahmen einer Systemumstellung zusätzlich der Neubau einer Stroh- und Mistlagerhalle geplant.

Das beinhaltet im Wesentlichen eine Änderung der Haltungsform von Ferkeln ohne Strohunterlage zu einer tierfreundlicheren Ferkelaufzucht mit Strohhaltung und der damit verbundenen notwendigen Einlagerung von Mist. In enger Beziehung zu den vorhandenen Baukörpern sind daher die Neubauten mit entsprechender Zuwegung geplant.

Im Gegenzug für die neu geplanten Anlagen wird eine auf der Hofstelle vorhandene Mistplatte zurückgebaut.

r die Mistlagerhalle müssen zusätzliche Flächen versiegelt werden, die in der Hauptsache aus intensiven Grünland bestehen. Im Zuge der Baumaßnahmen ist es unumgänglich, einzelne Gehölzstrukturen zu entfernen.

Die neu geplanten Anlagen werden insgesamt rd. 3400 m² beanspruchen. Davon sind bereits rd. 1660 m² bereits versiegelt, so dass die zusätzliche Neuversiegelung rd. 1730 m² beträgt.

Die im LBP erstellte Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung weist nach dem Eingriff und Durchführung der Kompensationsmaßnahmen K1 K4 einen geringfügigen Kompensationsüberschuss auf.

Infolge der geplanten Baumaßnahme werden keine Landschaftsteile von besonderem Wert oder nicht ersetzbare Biotope zerstört. Das Wirkungsgefüge des Naturhaushaltes wird nicht nachhaltig geschädigt.                             


Anlagen:
 

Antrag auf Befreiung und Lageplan

Landschaftspflegerischer Begleitplan               

 

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Friedrichs                   

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 zur Beschlussvorlage (606 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich LBP Text Heiermann Überarbeitung (2038 KB)