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Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | keine |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | keine |
Beschlussvorschlag:
Der Naturschutzbeirat stimmt der von der Verwaltung nach § 67 BNatSchG i.V. mit Ziffer 7.2.1 Buchst.C des Landschaftsolanes (LP) beabsichtigten Befreiung von dem Verbot unter Ziffer 7.2.1.Buchst.A,a zu, damit der Antragsteller den Neubau einer Mistlagerhalle und Strohlagerhalle am Rande der Hofstelle an der Gerther Str.140 im Landschaftsschutzgebiet errichten kann.
Grundlage dieser Befreiung ist der Antrag und die Beschreibung der Bauvorhaben ( s. Anlage 1 ) vom 03.05.2021 sowie der erstellte landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) des Büros Landschaftsökologie und Planung aus Juni 2021.( s. Anlage 2 )
Die im LBP vorgeschlagenen Kompensationsmaßnahmen sind vor der Umsetzung im Rahmen der Ausführungsplanung noch im Einzelnen mit der Unteren Naturschutzbehörde vor Ort abzustimmen.
Sachverhalt:
Auf der Hofstelle an der Gerther Str.140 ist nach einem Brand der Wiederaufbau eines Ferkelzuchtstalles und der Neubau einer Stroh- und Mistlagerhalle geplant. Im Gegensatz zum Wiederaufbau des Ferkelzuchtstalles an gleicher Stelle ist im Rahmen einer Systemumstellung zusätzlich der Neubau einer Stroh- und Mistlagerhalle geplant.
Das beinhaltet im Wesentlichen eine Änderung der Haltungsform von Ferkeln ohne Strohunterlage zu einer tierfreundlicheren Ferkelaufzucht mit Strohhaltung und der damit verbundenen notwendigen Einlagerung von Mist. In enger Beziehung zu den vorhandenen Baukörpern sind daher die Neubauten mit entsprechender Zuwegung geplant.
Im Gegenzug für die neu geplanten Anlagen wird eine auf der Hofstelle vorhandene Mistplatte zurückgebaut.
Für die Mistlagerhalle müssen zusätzliche Flächen versiegelt werden, die in der Hauptsache aus intensiven Grünland bestehen. Im Zuge der Baumaßnahmen ist es unumgänglich, einzelne Gehölzstrukturen zu entfernen.
Die neu geplanten Anlagen werden insgesamt rd. 3400 m² beanspruchen. Davon sind bereits rd. 1660 m² bereits versiegelt, so dass die zusätzliche Neuversiegelung rd. 1730 m² beträgt.
Die im LBP erstellte Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung weist nach dem Eingriff und Durchführung der Kompensationsmaßnahmen K1 –K4 einen geringfügigen Kompensationsüberschuss auf.
Infolge der geplanten Baumaßnahme werden keine Landschaftsteile von besonderem Wert oder nicht ersetzbare Biotope zerstört. Das Wirkungsgefüge des Naturhaushaltes wird nicht nachhaltig geschädigt.
Anlagen:
Antrag auf Befreiung und Lageplan
Landschaftspflegerischer Begleitplan
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Friedrichs
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Anlage 1 zur Beschlussvorlage (606 KB) | ||||
2 | öffentlich | LBP Text Heiermann Überarbeitung (2038 KB) |