|
|
Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | keine |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: 7.111126 Bez.: Generalsanierung Drögenkamp
Nr.: 7.111118 Bez.: BK Westring Block A-D
Nr.: 7.111106 Bez.: (Um-) Baukosten in Gebäuden (Brandschutz)
2. – 3. Bauabschnitt
Nr.: 7.111126 Bez.: Generalsanierung Drögenkamp
|
Nr.: 8 Bez.: Auszahlung für Baumaßnahmen
Nr.: 8 Bez.: Auszahlung für Baumaßnahmen
Nr.: 8 Bez.: Auszahlung für Baumaßnahmen
Nr.: 8 Bez.: Auszahlung für Baumaßnahmen
|
- 3.500.000 Euro
Deckung durch: (2021) 2.167.000 Euro (2022) 453.000 Euro
880.000 Euro
2022 bis 2025
-10.180.000 Euro
|
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Herne
Mit der Beschlussvorlage 2021/0007 hat der Rat der Stadt die Verwaltung beauftragt, die weiteren Planungen zur Errichtung einer Schule in freier Trägerschaft (Ersatzschule/Quinoa-Schule) für die Sekundarstufe I (Sekundarschule) voranzutreiben. Bezüglich der schulorganisatorischen Auswirkungen wird zur Vermeidung einer Wiederholung auf diese Beschlussvorlage verwiesen.
Als geeigneter Schulstandort wurde die ehemalige Grundschule Drögenkamp, Drögenkamp 10, im Stadtbezirk Wanne ausgewählt. Um die weiteren Planungen für die Sanierungen des „Klassenturms“ und des „Verbindungsgangs“ beauftragen zu können, hat der Rat der Stadt Herne den Beschlussvorlagen 2021/0614 und 2021/0711 zugestimmt.
Es ist mit dieser Vorlage der Grundsatzbeschluss für die Errichtung einer Schule in freier Trägerschaft (Ersatzschule/Quinoa-Schule) für die Sekundarstufe I (Sekundarschule) zu fassen.
Die Verwaltung hat in Zusammenarbeit mit der Quinoa-Bildung das zukünftige Raumprogramm entwickelt. Dieses Raumprogramm bildet die Basis der unter externer Begleitung durchgeführten Machbarkeitsstudie. Für die inhaltlichen Ergebnisse der Machbarkeitsstudie wird auf die Beschlussvorlage 2021/0614 verwiesen.
Auf Grundlage der Machbarkeitsstudie und den Beschlüssen (2021/0614 und 2021/0711) sind zwischenzeitlich weitere Planungsleistungen für die Leistungsphasen 3 bis 6 der HOAI beauftragt worden. Hierbei handelt es sich ausschließlich um Planungsleistungen für die Sanierungen des „Klassenturms“ und des „Verbindungsgangs“ (1. Bauabschnitt). Diese Beauftragungen und deren Leistungserbringungen sind für eine fristgerechte Fertigstellung der Sanierungsarbeiten dieser Bestandsgebäude dringend erforderlich gewesen.
Nach Beschlussfassung zur vorliegenden Beschlussvorlage wird direkt mit der baulichen Umsetzung des 1. Bauabschnitts begonnen.
Eine Fertigstellung ist im Sommer 2022 erforderlich, damit die Quinoa-Schule fristgerecht zum Schuljahr 2022/2023 ihren Schulbetrieb aufnehmen kann.
In einem 2. Bauabschnitt wird der Aula- und Kita-Trakt saniert. Dies kann unter anderen zeitlich erst nach dem Auszug der Kita aus dem Bestandsgebäude in den Kita-Neubau erfolgen. Der Baustart ist daher für diesen 2. Bauabschnitt für Ende 2022/Anfang 2023 geplant.
Die Errichtung des Erweiterungsgebäudes sowie der Anbau an die Aula bilden den 3. Bauabschnitt. Die auf Basis der Machbarkeitsstudie zu erstellende Entwurfs- und Genehmigungsplanung wird den zuständigen Gremien im weiteren Verfahrensverlauf zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Fertigstellung des 3. Bauabschnittes muss im Sommer 2025 erfolgt sein, da die Quinoa-Schule dann bereits zum Schuljahr 2025/2026 über 10 Klassen verfügen wird. Neben den benötigten Klassenräumen sind dann auch die Fachräume fertig zu stellen, um den Schulbetrieb nach seiner Aufbauphase (2022 bis 2025) gemäß den Lehrplänen sicher zu stellen.
Die vollständige Gestaltung der Außen- bzw. Schulhofanlagen wird die Gesamtmaßnahme abschließen.
Während der gesamten Bauzeit ist durch eine flexible Nutzung der bereits fertiggestellten Räume der Schulbetrieb jederzeit sichergestellt.
Die Gesamtbaukosten für die Sanierung der Bestandsgebäude sowie die notwendigen baulichen Erweiterungen wurden in der Machbarkeitsstudie mit insgesamt ca. 13.680.000 Euro ermittelt. Dabei sind Zuschläge in Höhe von 30 % für Unsicherheiten bei Bestandssanierungen und 10 % für den Neubau sowie eine jährliche Preissteigerung von 5 % bis zur Fertigstellung einkalkuliert.
a) Baukosten 1. Bauabschnitt
Die Baukosten für den 1. Bauabschnitt belaufen sich nach vorliegender Kostenschätzung auf ca. 3.500.000 Euro. Eine Kompensation/Deckung soll aus folgenden Haushaltsansätzen als (außer-) planmäßige Mittelbereitstellung erfolgen:
(1) PSP-Element: BK Westring Block A-D
7.111118
Jahr 2021: 2.167.000 Euro / Jahr 2022: 453.000 Euro
(2) PSP-Element: (Um-) Baukosten in Gebäuden (Brandschutz)
7.111106
Jahr 2021: 880.000 Euro
b) Baukosten 2. bis 3. Bauabschnitt inkl. Außenanlagen
Auf Basis der Machbarkeitsstudie und unter Berücksichtigung von Sicherheiten sowie Preissteigerungen sind für die weiteren Bauabschnitte Kosten in Höhe von ca. 10.180.000 Euro geschätzt worden.
Im Rahmen der Entwurfs- und Genehmigungsplanung sollen Potentiale zur Kostensenkung bzw. mindestens zur Einhaltung der Kosten berücksichtigt werden. Dies kann z.B. durch eine stärkere Berücksichtigung einer modularen Bauweise erfolgen. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob der „kleine“ Anbau am Aula-/Kita-Trakt nicht durch eine optimierte Nutzung in den Bestandsgebäuden entfallen kann.
Die Mittelbereitstellung erfolgt planmäßig in den Haushaltsjahren 2022 bis 2025 und richtet sich nach den benötigten Finanzmitteln zur Beauftragung bzw. den Auszahlungen.
Der Quinoa-Schule wird ein zur Schulnutzung geeignetes Gebäudes vermietet. Dies beinhaltet auch die Einrichtung der Gebäude (z.B. Möblierung, Ausstattung Fachräume (außer Lernmaterialien)). Die Quinoa-Schule tätigt keine eigenen Investitionen für die baulichen Maßnahmen an den Bestandsgebäuden und den geplanten Erweiterungen. Daher sind die kompletten Baukosten aus Haushaltsmitteln zu finanzieren. Die Finanzierung kann aufgrund der Bildung von Bauabschnitten und der Bauzeit über mehrere Haushaltsjahre verteilt werden.
Die Stadt Herne prüft Fördermöglichkeiten im Zuge des 5-StandorteProgramms, um den finanziellen Eigenanteil zu reduzieren. Da sich diese Prüfungen noch in einem frühen Stadium befinden, kann an dieser Stelle noch kein Ausblick über Chancen und eine eventuelle Förderhöhe gegeben werden.
Die unter 4. Baukosten genannten Gesamtbaukosten beinhalten Kosten, die grundsätzlich für die Sanierung der Bestandsgebäude anfallen. Diese Maßnahmen und der hiermit verbundene Kostenanteil fallen unabhängig von der Nutzungsart des Gebäudes an. Hierzu gehören insbesondere Investitionen für den Brandschutz und in die technische Gebäudeausstattung (z.B. Trinkwasserinstallation, Elektro- und IT-Ausstattung). Ohne diese baulichen Maßnahmen können die Bestandsgebäude u.a. aus bauordnungsrechtlichen Gründen weder betrieben noch genutzt werden. Diese Kosten werden von der Stadt Herne übernommen und fließen nicht in Berechnungen zur Miete/Rentierlichkeit der Maßnahme ein.
Die nutzerbedingten Erweiterungs- und Umbaukosten sollen über die Miete refinanziert werden. Ziel ist es, durch die Mietzahlungen eine größtmögliche Teilrentierlichkeit zu erreichen.
Die Quinoa-Schule finanziert sich durch öffentliche Zuwendungen gemäß der Verordnung über die Finanzierung von Ersatzschulen (Ersatzschul-finanzierungsverordnung – FESchVO) und Spenden. Ein Schulgeld ist seitens der Quinoa-Schule nicht geplant. Die Höhe der öffentlichen Zuwendungen für die Miete ist in der FESchVO geregelt. Sie orientiert sich am aktuellen Immobilienpreisspiegel Gewerbeimmobilien –Büromieten- des Immobilienverbandes Deutschland (IVD). Alternativ bietet die FESchVO auch die Möglichkeit, ein Mietwertgutachten bei einem vereidigten Sachverständigen einzuholen. Diese wurde genutzt, um auf dieser Grundlage eine höhere ortsübliche Netto-Kaltmiete (Grundmiete) nach tatsächlichen und vergleichbaren Vermietungen zu erhalten.
Die konkrete Berechnung der Miete erfolgt unter Berücksichtigung der umlegbaren Baukosten (nutzerbedingte Erweiterungs- und Umbaukosten), der Vertragsdauer (Amortisationszeit) und den Vorschriften aus der Verordnung über die Finanzierung von Ersatzschulen (Ersatzschulfinanzierungsverordnung – FESchVO). Die Verhandlungen mit der Quinoa-Schule haben bereits begonnen, hängen aber auch von der schulaufsichtlichen Genehmigung der Bezirksregierung Arnsberg ab. Die ausgehandelten Mietkonditionen und Vertragsinhalte werden daher den zuständigen Gremien zu gegebener Zeit zur Beschlussfassung vorgelegt.
Der Oberbürgermeister Der Oberbürgermeister
in Vertretung in Vertretung
Dr. Klee Merkendorf
Stadtdirektor Stadtrat
Anlagen:
Anlage 1: Übersichtsplan zu Bauabschnitten
Anlage 2: Auszug §6 FESchVO
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Anlage_1_Übersichtsplan zu Bauabschnitten (631 KB) | ||||
2 | öffentlich | Anlage_2_FESchVO_Quinoa-Schule (182 KB) |