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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2005/0753  

Betreff: Herner Sparkasse: Wahl eines Mitgliedes des Verwaltungsrates und seines Stellvertreters
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Erfurt - 28 49Aktenzeichen:Fb 21/Bet.
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Beteiligt:Büro Dezernat II
Bearbeiter/-in: Erfurt, Susanne  Bereich 10 - Büro Oberbürgermeister
Beratungsfolge:
Ausschuss für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe Vorberatung
03.11.2005 
des Ausschusses für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
15.11.2005 
des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
22.11.2005 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 Haushaltsstelle:

 Verw.-/Vermögenshaushalt:

XXX

XXX

XXX

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt wählt

 

  1. Frau Elisabeth Müller

 

als ordentliches Mitglied des Verwaltungsrates der Herner Sparkasse als Nachfolgerin für den am 31.08.2005 aus dem Verwaltungsrat ausgeschiedenen Robert Gerdesmann sowie

 

  1. Herrn Klaus Hünewinkel

 

als stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrates der Herner Sparkasse für das ordentliche Mitglied Frau Elisabeth Müller.

 

Die Amtszeit der gewählten Mitglieder entspricht der Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt. Scheidet ein gewähltes Mitglied vor Ablauf der Wahlzeit aus dem Rat der Stadt oder aus dem Amt, das zur Wahl geführt hat, aus, so endet die Mitgliedschaft im Verwaltungsrat.

 

Der Ratsbeschluss vom 27.09.2005 (Beschlussvorlage-Nr. 2005/0585) wird hiermit aufgehoben.

 

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Gemäß § 11 Abs. 1 und 2 Sparkassengesetz NW (SpkG) wählt die Vertretung des Gewährträgers, d.h. der Rat der Stadt, u.a. die Mitglieder des Verwaltungsrates der Herner Sparkasse. Der Verwaltungsrat besteht nach § 9 Abs. 2 lit. c) u.a. aus fünf Dienstkräften der Sparkasse. Dabei werden die Dienstkräfte der Herner Sparkasse gem. § 11 Abs. 2 SpkG aus einem Vorschlag der Personalversammlung gewählt. Die Wahl erfolgt für die Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt.

 

Robert Gerdesmann – als ordentliches Mitglied – wurde mit Ratsbeschluss vom 08.11.2004 (Vorlage-Nr. 2004/0518) aufgrund des Wahlvorschlages der Personalversammlung vom 21.09.2004 u.a. als Mitarbeiter der Herner Sparkasse in den Verwaltungsrat durch den Rat gewählt und ist zum 31.08.2005 aus dienstlichen Gründen aus dem Verwaltungsrat ausgeschieden.

 

Bei Ausscheiden von Mitgliedern vor Ablauf der Wahlzeit sind gemäß § 11 Abs. 4 SpkG Nachfolger/innen vom Rat der Stadt zu wählen. Die Wahl der Ersatzmitglieder erfolgt nach § 11 Abs. 4 i.V.m. Abs. 2 SpkG ebenfalls aus dem Vorschlag der Personalversammlung. Daher wird vorgeschlagen, Frau Elisabeth Müller als Nachfolgerin für Herrn Gerdesmann – und somit als ordentliches Mitglied – und Herrn Klaus Hünewinkel als stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrates der Herner Sparkasse für das ordentliche Mitglied Frau Elisabeth Müller zu wählen.

 

Entgegen dem Ratsbeschluss vom 27.09.2005 muss die Wahl der Verwaltungsratsmitglieder die Stimmengewichtung des Wahlvorschlages der Personalversammlung berücksichtigen.

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Bornfelder

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Keine.