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Finanzielle
Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen
in €: |
Haushaltsstelle: |
Verw.-/Vermögenshaushalt: |
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Beschlussvorschlag:
Der
Ausschuss für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe genehmigt den
Wirtschaftsplan 2006 der Wanne-Herner Eisenbahn und Hafen GmbH (WHE) mit einem
Jahresfehlbetrag in Höhe von Tsd. € 1.030. Im Zusammenhang mit den für die
Folgejahre ausgewiesenen Fehlbeträge wird die Geschäftsführung beauftragt,
sämtliche Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Ergebnisverbesserung führen.
Sachverhalt:
Gemäss § 12 Abs. 1 Ziffer 3 des Gesellschaftsvertrages der Wanne-Herner Eisenbahn und Hafen GmbH (WHE) obliegt der Gesellschafterversammlung die Beschlussfassung über die Festsetzung des Wirtschaftsplanes. Laut § 14 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages stellt die Geschäftsführung so rechtzeitig einen Wirtschaftsplan auf, dass die Gesellschafterversammlung vor Beginn eines Geschäftsjahres ihre Zustimmung erteilen kann.
Wie der vorgelegten Erfolgsplanung zu entnehmen ist, wird die Gesellschaft auch in den Folgejahren hohe Verluste erwirtschaften. Somit ist abzusehen, dass die WHE im Verlauf des Jahres 2007 über keine liquiden Mittel mehr verfügen wird und somit zwingend Maßnahmen zur Existenzsicherung notwendig sind. Aus diesem Grund soll die Geschäftsführung beauftragt werden, entsprechende Maßnahmen zur Ergebnisverbesserung zu ergreifen.
Der
Wirtschaftsplan 2006 wurde vorab allen Fraktionsvorsitzenden sowie den Sprechern
der Gruppen im Rat zur Kenntnisnahme übersandt.
Der
Aufsichtsrat der Gesellschaft wird in seiner Sitzung am 29. November 2005 den Wirtschaftsplan vorberaten. Die
Gesellschafterversammlung wird den Wirtschaftsplan in ihrer Sitzung am 29.
November 2005 unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch den Ausschuss für
Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe feststellen.
Der
Oberbürgermeister
In
Vertretung
Bornfelder
Anlagen:
Keine.