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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2005/0953  

Betreff: Auflösung der Grundschule Dannekamp, Grimberger Feld 5, 44653 Herne
- Stadtbezirk Wanne -
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Schöbel, Ellen
Federführend:FB 31 - Schule und Weiterbildung Bearbeiter/-in: Winkler, Barbara
Beratungsfolge:
Schulausschuss Vorberatung
12.01.2006 
des Schulausschusses beschlossen   
Bezirksvertretung Wanne Vorberatung
31.01.2006 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne beschlossen   
Integrationsrat Vorberatung
02.02.2006 
des Integrationsrates (offen)     
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
07.02.2006 
des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
21.02.2006 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 Haushaltsstelle:

 Verw.-/Vermögenshaushalt:

 XXX

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt,

 

a)      die Grundschule Dannekamp wird gem. § 81 Schulgesetz NRW (SchulG) aufgelöst und zwar in der Weise, dass ab dem Schuljahr 2007/2008 keine Eingangsklassen mehr aufgenommen werden. Ab dem Schuljahr 2007/2008 werden die Eingangsklassen am Schulstandort der Grundschule Laurentius, Gahlenstr. 5, 44653 Herne beschult

 

b)      die noch vorhandenen Klassen der Jahrgangsstufen 1 – 4 werden am Schulstandort der Grundschule Dannekamp solange unterrichtet, wie dies unterrichts-organisatorisch sinnvoll ist. Falls die Betroffenen es wünschen oder die Klassengröße unter den Mindestwert von 15 Schülern/innen sinkt, kann die endgültige Zusammenlegung der Schulstandorte Grundschule Dannekamp und Grundschule Laurentius auch früher erfolgen.

 

Die Auflösung bedingt eine Änderung der Schulbezirksgrenzen der Grundschule Laurentius, da aus räumlichen Gründen weiterhin nur eine Zweizügigkeit der Grundschule Laurentius möglich ist. Die Maßnahme erfordert eine Änderung weiterer Schulbezirksgrenzen im Stadtbezirk Wanne, mit dem Ziel, die verbleibenden Grundschulen mittel- und langfristig zu sichern.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Entwurf des Schulentwicklungsplans 2004 - 2010 Teilplan Grundschulen (voraussichtlicher Beschluss im Rat der Stadt Herne am 21.02.2006) macht zu der Versorgungssituation im Stadtbezirk Wanne folgende Aussagen:

 

„Die sechs Gemeinschaftsgrundschulen im Stadtbezirk Wanne weisen aktuell einen deutlichen Raumüberhang auf (Saldo: +10,0 Räume). Dieser wird sich im Planungszeitraum mit Rückgang der Klassenzahlen weiter erhöhen. Dabei bewegen sich die Klassenbildungswerte teilweise auf niedrigem Niveau.

 

Die dargestellte räumliche Überversorgung sowie die zu erwartende Gesamtentwicklung der Grundschulen im Stadtbezirk Wanne lässt Handlungsbedarf erkennen. Daher ist im weiteren Planungsprozess zeitnah zu überprüfen, ob und ggf. welche schulorganisatorischen Maßnahmen möglich bzw. geeignet sein können, den Auswirkungen der demographischen Entwicklung Rechnung zu tragen. Dabei sind die im Vorfeld aufgezeigten aktuellen und absehbaren schulorganisatorischen Rahmenbedingungen einzubeziehen.“

 

Bisherige Entwicklung / Prognose der Schülerzahlen im Stadtbezirk Wanne

Nachfolgend sind zunächst die Aussagen zur Situation der einzelnen Grundschulen im Stadtbezirk Wanne aus dem Entwurf des Schulentwicklungsplanes 2004 – 2010 Teilplan Grundschulen – Nachtrag zum Entwurf- dargestellt und des weiteren daraus herzuleitende Konsequenzen.

 

GS Josef

„Die Josef-Grundschule hat seit dem Schuljahr 1997/1998 mit rd. 6,2 % einen unterdurchschnittlichen Schülerzahlenrückgang zu verzeichnen. Die Schülerzahlprognose geht davon  aus, dass die Schülerzahlen im Planungszeitraum auf hohem Niveau Bestand haben werden. Dabei bleibt eine 3 bis 4-Zügigkeit bestehen.“

 

Es besteht kein Handlungsbedarf. Die GS Josef hat noch Aufnahmekapazitäten bis zu einer vollen 4 -Zügigkeit.

 

GS Claudiusstraße

„Die Grundschule Claudiusstraße hat seit dem Schuljahr 1997/1998 - entgegen dem allgemeinen Trend – einen leichten Schülerzahlenzuwachs von 2,2 % zu verzeichnen. Die Schülerzahl-Prognose geht davon aus, dass die Schülerzahlen erst zum Ende des Planungszeitraumes zurückgehen werden. Die Grundschule Claudiusstraße bleibt dabei
als 3-zügiges System erhalten.“

                      

Es besteht kein Handlungsbedarf.

 

GS Michaelstraße

„Die Grundschule Michaelstraße hat seit dem Schuljahr 1997/1998 mit rd. 25,9 % überdurchschnittlich viele ihrer Schülerinnen und Schüler verloren. Die Schülerzahlprognose geht davon aus, dass die Schülerzahlen im Planungszeitraum weiter zurückgehen werden. Dabei wird die Klassenbildung bereits zeitnah zu einer durchgehenden 3-Zügigkeit führen.“

 

Es besteht kein Handlungsbedarf.

 

Grundschule Drögenkamp

 

„Die Grundschule Drögenkamp hat seit dem Schuljahr 1997/1998 einen unterdurchschnittlichen Schülerzahlenrückgang von rd. 5,7 % zu verzeichnen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Grundschule Drögenkamp seit dem Schuljahr 2001/2002 als Schwerpunktschule für den "Gemeinsamen Unterricht" auch Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf aus anderen Grundschulbezirken aufnimmt. Dies wird die Schülerzahlentwicklung weiter positiv beeinflussen. Die Schülerzahlprognose geht davon aus, dass die Schülerzahlen an der Grundschule Drögenkamp im Planungszeitraum zurückgehen werden. Hierbei wird die 2-Zügigkeit jahrgangsweise nicht mehr erreicht. Die Grundschule Drögenkamp weist aktuell mit durchschnittlich 16,5 Schülerinnen und Schülern je Klasse einen niedrigen Klassenbildungswert auf. Für die integrative Beschulung behinderter und nichtbehinderter Kinder ist dies als grundlegende Voraussetzung anzusehen.“

 

Der bewährte „Gemeinsame Unterricht“ soll an der Grundschule Drögenkamp als Schwerpunktschule weitergeführt werden. Daher muss eine Zweizügigkeit mit niedrigen Klassenbildungswerten gesichert werden, damit jeweils eine Gruppe von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf integriert werden kann. In einer Klasse mit einem hohen Klassenbildungswert könnten zusätzliche Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf nur in sehr begrenzter Zahl für den  „Gemeinsame Unterricht“ aufgenommen werden. Als geeignete Maßnahme für die Sicherung der notwendigen Zweizügigkeit bietet sich insbesondere eine Änderung der Schulbezirksgrenzen zugunsten der GS Drögenkamp an.

 

Grundschule Dannekamp

„Die Dannekamp-Grundschule hat seit dem Schuljahr 1997/1998 mit rd. 38,7 % überdurchschnittlich viele ihrer Schülerinnen und Schüler verloren. Die Schülerzahlprognose geht davon aus, dass die Schülerzahlen im Planungszeitraum weiter zurückgehen werden. Dies wird zeitnah zu einer durchgehenden 1-Zügigkeit führen.“

 

Diese Prognose ist bereits im laufenden Schuljahr 2005/2006 eingetroffen. Die Grundschule Dannekamp ist seit diesem Schuljahr einzügig. Es besteht ein Raumüberhang von + 4 Räumen an der GS Dannekamp.

 

 

GS Laurentius

„Die Laurentius-Grundschule hat seit dem Schuljahr 1997/1998 rd. 10,1 % ihrer Schülerinnen und Schüler verloren. Die Schülerzahlprognose geht davon aus, dass die Schülerzahlen im Planungszeitraum weiter zurückgehen werden. Hierbei wird die Laurentius-Grundschule als 2-zügiges System mit sinkenden Klassenbildungswerten fortbestehen.“

 

Es besteht ein Raumüberhang von + 3 Räumen an der GS Laurentius.

 

 

Auch die Einführung der Offenen Ganztagsschule im Stadtbezirk Wanne und die damit erforderlichen Investitionsentscheidungen (Umbau, Einrichtung, Verbesserung Außengelände) machen eine zeitnahe Entscheidung erforderlich, ob und ggf. welche Standorte der Grundschulen im Stadtbezirk Wanne dauerhaft aufrechterhalten werden sollen.

Der Rat  der Stadt hat in seiner Sitzung am 27.09.2005 die Auswahl der Schulen zur Einrichtung der Offenen Ganztagsschule im Schuljahr 2006/2007 beschlossen. Für die Grundschule Laurentius wurde die Einrichtung der Offenen Ganztagsschule unter dem Vorbehalt gestellt, dass dieser Standort im Stadtbezirk Wanne nach schulentwicklungsplanerischen Entscheidungen erhalten bleibt.

FAZIT:

 

Folgende Gründe sprechen für die Aufgabe eines Schulstandortes im Stadtbezirk Wanne:

 

-          der durch die o.g. Schulentwicklungsplanung aufgezeigte Handlungsbedarf im Stadtbezirk Wanne durch Schülerrückgänge

 

-          die vom Haushaltsicherungskonzept 2005 geforderte  Anpassung der Infrastruktur an die demographische Entwicklung – wirtschaftliche Gründe

 

-          die räumliche Überversorgung im Stadtbezirk Wanne

 

-          die Möglichkeit, sinnvolle Grundschulbezirke zu schaffen

 

-          die Möglichkeit, die Grundschule Drögenkamp als Schule mit „Bündelklassen“ für den gemeinsamen Unterricht durch Schülerzugänge zu stärken

 

-          die Möglichkeit, zumutbare Schulwege erhalten zu können.

 

 

Eine Prüfung aller Standorte im Stadtbezirk Wanne ergab, dass für die Standorte GS Laurentius und GS Dannekamp wegen der an diesen beiden Standorten vorhandenen Raumüberhänge und der anhand bereits geborener Kinder prognostizierten rückläufigen Schülerzahlen Handlungsbedarf besteht. Die erforderlichen Daten der Standorte GS Laurentius und GS Dannekamp wurden ermittelt, zusammengestellt und bewertet.

 

 

1. Schulfachliche Aspekte

 

1.1 Schulwegsituation

 

Ein wesentliches Qualitätsmerkmal für Grundschulkinder ist der „kurze Schulweg“ für „kurze Beine“. Ziel ist es, dass auch nach Zusammenlegung der beiden Schulen weiterhin jedes Schulkind innerhalb von 2,0 km seine Grundschule fußläufig erreichen kann.

Es wurden die Schulwege der in den Schuljahren 2007 - 2010 einzuschulenden Kinder für die beiden Schulstandorte vermessen. Die Überprüfung führte zu dem Ergebnis, dass die Schulwege zu beiden Standorten unter 2,0 km liegen und zumutbar sind.

 

 

1.2 Lage in einem neuen Schulbezirk und im Stadtteil

 

Die Grundschule Dannekamp hat im Ortsteil Unser Fritz  eine Außenrandlage. Auch im neuen Schulbezirk liegt das Schulgebäude am Rand der bebauten Gebiete. Außerschulische Lernorte, die in der Stadtmitte liegen (wie z.B. Krankenhaus, Kirchen, Moscheen, Altenheim, Wochenmarkt, Stadtbücherei, Post, Geschäfte, Feuerwehr usw.) sind schwerer erreichbar als von der zentraler gelegenen GS Laurentius.

Die Grundschule Laurentius liegt mitten im Stadtteil und ist auch zentral gelegen im neuen Schulbezirk. Die Stadtmitte und damit auch die o.g. außerschulischen Lernorte sind fußläufig gut zu erreichen.

 

Bei einer Auflösung der Grundschulbezirke (wie von der Landesregierung angekündigt) ist zu befürchten, dass die Kinder aus dem Ortsteil Unser Fritz  bei einer Standortentscheidung für die GS Dannekamp wegen der Randlage nicht diese Schule wählen werden, sondern stattdessen auf die näher gelegenen Grundschulen Josef oder Claudius ausweichen werden. Inwieweit dann noch Steuerungsmöglichkeiten durch den Schulträger bestehen werden, ist zur Zeit nicht absehbar. Vor diesem Hintergrund ist die Randlage der GS Dannekamp nicht unbedenklich. Eine dauerhafte Einzügigkeit ist zu befürchten.

 

 

2. Räumliche Infrastruktur

 

2.1 Turnhalle

 

Die Sporthalle, die mit rd. 375.000 € in den letzten Jahren renoviert wurde, liegt an der Alleestraße, und zwar

-          ca. 150 m von der GS Dannekamp und

-          ca. 1042 m von der GS Laurentius entfernt.

Dieser Aspekt spricht für den Standort GS Dannekamp.

 

 

2.2 Außensportanlagen

 

Beide Schulen verfügen über Außensportanlagen.

Die Außensportanlage der GS Dannekamp besteht z. Zt. aus einem Bolzplatz (Wiesengelände) und einer Laufbahn mit Sandsprunggrube. Der Zustand der Anlage ist erheblich verbesserungsbedürftig.

Zudem muss zukünftig das vertraglich zugesicherte Wegerecht über das Grundstück der Dannekampschule für den Wanner-Kanu-Verein e.V. geschaffen werden. Die Außensportanlage würde durch das Wegerecht voraussichtlich verkleinert werden müssen.

Die Außensportanlage der GS Laurentius besteht u.a. aus einem Kunststoffkleinspielfeld und einer Kunststofflaufbahn. Der Zustand und die Nutzungsmöglichkeiten der Anlagen sind wesentlich besser als am Standort GS Dannekamp.

 

 

2.3. Klassen- und Fachräume

 

Die Grundschule Dannekamp verfügt für schulische Zwecke nach Aufgabe der Schulpoststelle über 11 große Räume (Klassenraumgröße), 1 Lehrküche, 2 kleinere Räume (43 qm ) und 2 Lehrmittelräume.

Die Grundschule Laurentius verfügt für schulische Zwecke über 14 große Räume (Klassenraumgröße), 1 Lehrküche und 1 Werkraum im Kellergeschoss,
1 Gymnastikraum mit Nebenräumen, 1 kleineren Raum (49 qm) und  5 Lehrmittelräume.

 

 

2.4 Sonstige Räume

 

Verwaltungsräume

 

Die Grundschule Dannekamp wurde bisher als fast einzügige Schule geführt. Ein Raum für Schulleitung und 1 Raum für das Sekretariat sind vorhanden. Für eine zweizügige Schule müsste noch ein Raum für die stellvertretende Schulleitung hergerichtet werden. Das vorhandene Lehrerzimmer ist nur ca. 46 qm groß.

Die Grundschule Laurentius wird bereits als zweizügige Schule geführt. Es sind ein Raum für die Schulleitung, ein Raum für die stellv. Schulleitung, ein Raum für das Sekretariat, sowie ein ca. 64 qm großes Lehrerzimmer vorhanden.

 

 

Gymnastikhalle

 

An der Grundschule Laurentius ist eine ca. 114 qm große Gymnastikhalle mit Umkleideraum und Waschraum vorhanden. Diese wird tlw. als Ersatz für die weiter entfernte Turnhalle genutzt. Eine Nutzung für den Offenen Ganztag ist möglich. Die Halle wird lt. Schule auch regelmäßig vom Kindergarten genutzt.

 

 

Forum

 

An der Grundschule Dannekamp ist eine weitläufige Pausenhalle (Forum) vorhanden, die als Veranstaltungsort für die unterschiedlichsten Aktivitäten nutzbar ist.

 

 

Für den Standort GS Laurentius spricht, dass das Schulgebäude in den letzten Jahren mit erheblichem Aufwand saniert wurde (Brandschutz, Fenster) und daher in einem besseren baulichen Zustand ist.

 

 

3. Wirtschaftliche Gründe

 

Die längerfristigen Sanierungskosten für die Schulgebäude betragen für die Grundschule Dannekamp 3.350.000 € und für die Grundschule Laurentius 2.240.000 €. Dieser finanzielle Unterschied relativiert sich durch die zusätzlichen Kosten (Miet-, Umzugs- und Umbaukosten) für die erforderliche Auslagerung der Stadtbildstelle bei Aufgabe des Standortes der Grundschule Dannekamp. Die voraussichtlichen Einnahmen bei einer Verwertung der Schulgrundstücke unterscheiden sich nicht wesentlich. Im Ergebnis sind daher beide Standorte hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit gleich bewertet worden.

Die einzelne Bewertung bitte ich der beigefügten Matrix zu entnehmen (Anlage 1).

4. Ergebnis:

 

Die Auswertung aller o.g. Aspekte führte zu folgendem Ergebnis :

 

§         Die überwiegenden Gründe sprechen nach Abwägung aller Gesichtspunkte für die Aufgabe des Schulstandortes GS Dannekamp.

§         Für den Standort GS Laurentius ergeben sich folgende Auswirkungen:

- Der bisherige Grundschulbezirk der GS Dannekamp wird der GS Laurentius
   zugeordnet
.

- Im Gebäude der Grundschule Laurentius kann mit den noch zu schaffenden
   Räumen für die lt. Schulkonferenzbeschluss einzurichtenden OGTS nur eine
   2–zügige Schule untergebracht werden. Durch die Zuordnung der Schüler/innen
   des Grundschulbezirks Dannekamp würde jedoch eine Dreizügigkeit der GS
   Laurentius entstehen. Um die GS Laurentius zu entlasten und auf die bisherige
   Zweizügigkeit zu begrenzen, ist eine Änderung der Schulbezirksgrenzen
   zugunsten der benachbarten Grundschulen
Drögenkamp und
   Josefschule erforderlich.
Die Änderungen der Grundschulbezirksgrenzen
   werden in einer gesonderten Sitzungsvorlage behandelt und sollen in den
   bürgerschaftlichen Gremien zeitgleich beraten und beschlossen werden.

 

5. Beratung / Stellungnahmen

In den Beratungsprozess waren die Schulleitungen der betroffenen Schulen, die Schulpflegschaften, die Untere Schulaufsicht und die Bezirksregierung miteinbezogen.

5.1 Bezirksregierung / Untere Schulaufsicht

 

Lt. Stellungnahme der Bezirksregierung vom 29.11.2005 bestehen gegen die geplante Auflösung der GS Dannekamp keine Bedenken (s. Anlage 2).

Die untere Schulaufsicht teilt am 5.12.2005 mit, dass die stufenweise Auflösung der Grundschule Dannekamp auch aus schulfachlicher Sicht den gegebenen Erfordernissen entspricht (s. Anlage 3).

5.2 Schulkonferenz

 

Nach § 65 Abs. 2 Nr. 22 SchulG i.V.m. § 76 Nr. 1 SchulG  ist die Schule bei Teilung, Änderung und Auflösung zu beteiligen. Die Schulkonferenz der GS Dannekamp hat nach Beratung am 07.12.2005 folgenden Beschluss gefasst (s. Anlage 4):


„Die Schulkonferenz ist mit der Aufgabe des Standortes Dannekamp nicht einverstanden.“

 

Die Schulkonferenz führt zur Begründung ihrer Entscheidung an, dass einige Punkte nach Abwägung der Bewertungskriterien nicht nachvollziehbar seien (s. Ziffer 1.2, 2.1 und 2.4).

 

Aus Sicht der Verwaltung wird dazu bemerkt, dass nicht allein die Entfernung zu außerschulischen Lernorten bewertet wurde, sondern insbesondere die Außenrandlage der GS Dannekamp mit den sich daraus ergebenden Nachteilen für diesen Standort (siehe Ziffer 1.2 dieser Vorlage).

 

Die Schulkonferenz der GS Laurentius ist lt. Beschluss vom 05.12.2005 mit der vorgeschlagenen Änderung der Grundschulbezirksgrenzen einverstanden.

 

 

6. Erforderliche Genehmigung

 

Der Beschluss über die  Auflösung der Grundschule Dannekamp bedarf gem. § 81 SchulG der Genehmigung durch die Bezirksregierung Arnsberg als zuständige Schulaufsichtsbehörde. Diese hat bereits durch die o.g. Stellungnahme signalisiert, dass keine Bedenken bestehen.

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Thierhoff

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 Matrix 03.11.05 (31 KB) PDF-Dokument (6 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 (26 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Anlage3 (27 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Anlage 4 (35 KB)