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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2006/0003  

Betreff: Herausgabe einer Informationsbroschüre "Instandhaltung von Grundleitungen und Anschlusskanälen"
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr HessingAktenzeichen:53/4
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Bearbeiter/-in: Heßmann, Britta
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Entscheidung
17.01.2006 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Umweltschutz Entscheidung
18.01.2006 
des Ausschusses für Umweltschutz zur Kenntnis genommen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 Haushaltsstelle:

 Verw.-/Vermögenshaushalt:

XXXXX

XXXXX

XXXXX

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung und der Ausschuss für Umweltschutz nehmen die Herausgabe der Informationsbroschüre zum Thema „Instandhaltung von Grundleitungen und Anschlusskanälen“ zur Kenntnis.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Besonderes Interesse bei den Haus- und Grundstückseigentümern in Nordrhein-Westfalen hat in letzter Zeit vermehrt der § 45 der Landesbauordnung (LBO NW) vom 01.01.1996 hervorgerufen, in dem vom Gesetzgeber weitreichende Inspektionspflichten sowohl für neu errichtete als auch für bestehende Hausanschluss- und Grundstücksentwässerungsleitungen gefordert werden. Danach sind Abwasserleitungen auf dem Grundstück, sofern sie nicht nur Regenwasser abführen, spätestens nach 20 Jahren auf Dichtheit zu untersuchen. Diese Untersuchung auf Dichtheit kann bei Grundstücksentwässerungsleitungen, die nur häusliches Schmutz- bzw. Mischwasser abführen, abhängig von den Vorgaben des zuständigen Fachbereiches, entweder mit Luft, mit Wasser oder aber ersatzweise in Form einer Kanal-TV-Untersuchung durchgeführt werden. Nach weiteren 20 Jahren ist diese Untersuchung zu wiederholen.

 

Im Gebiet der Stadt Herne sind die Hausanschlussleitungen – hierbei handelt es sich um die Leitung vom öffentlichen Kanal bis zum Reinigungs- bzw. Prüfschacht auf dem privaten Grundstück – gemäß geltender städtischer Entwässerungssatzung im Eigentum und in der Unterhaltung des jeweiligen Anschlussnehmers. Die Leitungen sind gemäß der geltenden Entwässerungssatzung entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie den bau- und wasserrechtlichen Vorschriften zu betreiben und zu unterhalten. Die neue Landesbauordnung stellt für die Herner Hausbesitzerinnen bzw. –besitzer somit keine Änderung oder besondere Neuerung gegenüber dem geltenden Ortsrecht dar, vielmehr wird nur der zeitliche Rahmen für die Inspektionspflicht festgelegt.

 

Die Forderung des Gesetzgebers im § 45 der Landesbauordnung bedeutet für Hauseigentümer, dass sie bis zum Jahre 2016 Zeit haben, ihre Hausanschluss- und sonstigen Grundstücksentwässerungsleitungen auf bauliche Schäden untersuchen zu lassen. Die Gemeinden können durch Satzung kürzere Zeiträume für eine erstmalige Dichtheitsprüfung festlegen. Zurzeit ist dies bei der Stadt Herne jedoch nicht vorgesehen.

 

Um zu gewährleisten, dass die Gebäudeeigentümerinnen und –eigentümer ausreichend informiert sind und entsprechende Maßnahmen rechtzeitig ergreifen können, soll die o. a. Broschüre mit den Grundstücksabgabenbescheiden 2006 versandt werden.

 

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

 

(Terhoeven)

 Stadtrat

Anlage

Anlage

Informationsbroschüre „Instandhaltung von Grundleitungen

und Anschlusskanälen“

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Private Abwasserleitungen_Seite1 (108 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Private Abwasserleitungen_Seite2 (103 KB)