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Finanzielle
Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen
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Beschlussvorschlag:
Der
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung und der Ausschuss für Umweltschutz
nehmen die Herausgabe der Informationsbroschüre zum Thema „Instandhaltung von
Grundleitungen und Anschlusskanälen“ zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Besonderes
Interesse bei den Haus- und Grundstückseigentümern in Nordrhein-Westfalen hat
in letzter Zeit vermehrt der § 45 der Landesbauordnung (LBO NW) vom 01.01.1996
hervorgerufen, in dem vom Gesetzgeber weitreichende Inspektionspflichten sowohl
für neu errichtete als auch für bestehende Hausanschluss- und Grundstücksentwässerungsleitungen
gefordert werden. Danach sind Abwasserleitungen auf dem Grundstück, sofern sie
nicht nur Regenwasser abführen, spätestens nach 20 Jahren auf Dichtheit zu
untersuchen. Diese Untersuchung auf Dichtheit kann bei Grundstücksentwässerungsleitungen,
die nur häusliches Schmutz- bzw. Mischwasser abführen, abhängig von den
Vorgaben des zuständigen Fachbereiches, entweder mit Luft, mit Wasser oder aber
ersatzweise in Form einer Kanal-TV-Untersuchung durchgeführt werden. Nach
weiteren 20 Jahren ist diese Untersuchung zu wiederholen.
Im
Gebiet der Stadt Herne sind die Hausanschlussleitungen – hierbei handelt es
sich um die Leitung vom öffentlichen Kanal bis zum Reinigungs- bzw. Prüfschacht
auf dem privaten Grundstück – gemäß geltender städtischer Entwässerungssatzung
im Eigentum und in der Unterhaltung des jeweiligen Anschlussnehmers. Die
Leitungen sind gemäß der geltenden Entwässerungssatzung entsprechend den
allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie den bau- und wasserrechtlichen
Vorschriften zu betreiben und zu unterhalten. Die neue Landesbauordnung stellt
für die Herner Hausbesitzerinnen bzw. –besitzer somit keine Änderung oder
besondere Neuerung gegenüber dem geltenden Ortsrecht dar, vielmehr wird nur der
zeitliche Rahmen für die Inspektionspflicht festgelegt.
Die
Forderung des Gesetzgebers im § 45 der Landesbauordnung bedeutet für
Hauseigentümer, dass sie bis zum Jahre 2016 Zeit haben, ihre Hausanschluss- und
sonstigen Grundstücksentwässerungsleitungen auf bauliche Schäden untersuchen zu
lassen. Die Gemeinden können durch Satzung kürzere Zeiträume für eine
erstmalige Dichtheitsprüfung festlegen. Zurzeit ist dies bei der Stadt Herne
jedoch nicht vorgesehen.
Um zu gewährleisten, dass die Gebäudeeigentümerinnen und –eigentümer ausreichend informiert sind und entsprechende Maßnahmen rechtzeitig ergreifen können, soll die o. a. Broschüre mit den Grundstücksabgabenbescheiden 2006 versandt werden.
Der
Oberbürgermeister
In
Vertretung
(Terhoeven)
Stadtrat
Anlage
Informationsbroschüre „Instandhaltung
von Grundleitungen
und Anschlusskanälen“
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Private Abwasserleitungen_Seite1 (108 KB) | ||||
2 | öffentlich | Private Abwasserleitungen_Seite2 (103 KB) |