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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2006/0134  

Betreff: Aufstellungsbeschluss zur Änderung Nr. 20 des Landschaftsplanes der Stadt Herne für das Naturschutzgebiet "Langeloh / In der Hemke" - Stadtbezirk Sodingen
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Schulz - 26 27 -
Federführend:FB 54 - Umwelt Bearbeiter/-in: Rduch, Regina
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
07.03.2006 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Ausschuss für Umweltschutz Vorberatung
08.03.2006 
des Ausschusses für Umweltschutz beschlossen   
Bezirksvertretung Sodingen Vorberatung
15.03.2006 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
21.03.2006 
des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
04.04.2006 
des Rates der Stadt beschlossen   
Landschaftsbeirat Vorberatung
16.05.2006 
des Landschaftsbeirates (offen)     

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 Finanzposition:

 Verw.-/Vermögenshaushalt:

                  --

                 --

                  --

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

1.      Der Rat der Stadt Herne beschließt die Aufstellung der Änderung Nr. 20 des Landschaftsplanes für das Naturschutzgebiet “Langeloh / In der Hemke” – Stadtbezirk Sodingen.

Der Änderungsentwurf besteht aus der Entwicklungskarte (Anlage 1), der Festsetzungskarte (Anlage 2) und den textlichen Darstellungen und Erläuterungen (Anlage 3).

 

2.      Der Ausschuss für Umweltschutz beschließt die öffentliche Unterrichtung und Anhörung der Bürger gemäß § 27 b des Landschaftsgesetzes.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Der Änderungsentwurf beinhaltet eine Neuabgrenzung der Schutzgebiete (teilweise Erweiterung, teilweise Rücknahme), die Neufassung der textlichen Darstellungen und Festsetzungen sowie die Herausnahme realisierter Maßnahmen aus der Festsetzungskarte.

 

Abgrenzung des Naturschutzgebietes Langeloh / In der Hemke und des Landschaftsschutzgebietes Holthausen – Sodinger Volkspark - Langeloh

 

Erweiterung des Naturschutzgebietes im Nordwesten

Bereits der Pflege- und Entwicklungsplan “Langeloh / In der Hemke” des rechtskräftigen Landschaftsplanes empfiehlt die Aufnahme des Trockentälchens im Nordwesten des Plangebietes in das Naturschutzgebiet (Maßnahmennummer 8.2.3.4).

 

Der Gebietsentwicklungsplan stellt diesen Bereich ebenfalls als Fläche zum Schutz der Natur dar.

 

Ein wesentliches Schutzziel für das rechtskräftige Naturschutzgebiet ist die Erhaltung und Entwicklung der Quellbereiche und der Bachläufe des Roßbaches und des Hemker Baches. Auch wenn der Talraum aufgrund der unterschiedlichen Nutzungen in den vergangenen Jahren z. Zt. keine schutzwürdige Vegetation aufweist ist seine Unterschutzstellung zur Erreichung des Schutzzweckes gerechtfertigt.

 

Quellen und Gewässer sind dynamische Lebensräume, zu deren Schutz die alleinige Unterschutzstellung der Wasserflächen nicht ausreicht. Es ist daher notwendig, auch Flächen in der Umgebung der Gewässer einzubeziehen.

 

Das Naturschutzgebiet Langeloh / In der Hemke umfasst in seiner gegenwärtigen Abgrenzung im wesentlichen alle Flächen mit aktuell hoher Schutzwürdigkeit. Aus den oben genannten Gründen sind aber für deren langfristigen Erhalt Einschränkungen der Bodennutzung der umliegenden Flächen notwendig.

 

Die vorgeschlagene Erweiterung dient vor allem der Sicherung der Hauptquelle des Roßbaches. Langfristig wird für diesen Bereich eine Extensivierung der landwirtschaftlichen Bodennutzung angestrebt

 

Südlich des Seitentälchens, westlich des Roßbaches hat die Stadt Herne eine bisher landwirtschaftlich genutzte Fläche erworben. Diese ist umgeben von Ackerflächen.

 

Die in das Naturschutzgebiet aufgenommene Fläche gleicher Größenordnung entspricht in ihren Abgrenzungen nicht komplett dem städtischen Grundstück, sondern liegt am Talrand. Damit soll einerseits eine optimaler Schutz für die Roßbachaue gewährleistet, zum anderen aber auch die landwirtschaftliche Bodennutzung nicht durch ungünstige Schlaggrenzen erschwert werden. Dazu ist ein Vertrag zwischen der Stadt Herne und den betroffenen privaten Grundstückseigentümern bzw. Bewirtschaftern bzgl. der Nutzung der Flächen oder eines Flächentausches abzuschließen.

 

Die zu extensivierende Fläche ist zur Hälfte im östlichen Abschnitt (der Böschungskante folgend) ganz aus der Nutzung zu nehmen, hier soll ein Altgrasstreifen bzw. eine Hochstaudenflur entstehen.

 

Die westliche Hälfte der Fläche ist zu extensivem Grünland zu entwickeln.

 

 

Herausnahme einer Fläche südöstlich der Hemke aus dem Naturschutzgebiet

Die Stadt Herne hat die zur Realisierung der Renaturierung des Hemker Baches benötigte Fläche von einem Landwirt erworben. Im Gegenzug hat sich die Stadt Herne gegenüber dem bisherigen Eigentümer verpflichtet, die südlich angrenzende Ackerfläche aus dem Naturschutzgebiet herauszunehmen. Sie wird Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes Holthausen – Sodinger Volkspark – Langeloh.

 

 

Erweiterung des Landschaftsschutzgebietes 7.2.2.13 “Holthausen – Sodinger Volkspark – Langeloh”

Das Landschaftsschutzgebiet wird westlich der Siedlung Kray an die Grundstücksgrenzen angepasst und nach Osten bis Grenze der Wohnbebauung erweitert.

 

 

 

Herausnahme realisierter Maßnahmen aus der Festsetzungskarte

 

Im Rahmen der Realisierung des Reitwegekonzeptes hat die Stadt Herne im Bereich Langeloh / In der Hemke zwei Reitwege angelegt.

 

Diese sind als Konkretisierungen der im rechtskräftigen Landschaftsplan festgesetzten Reitwege (Festsetzungsnummer 7.7.7.6) aufzufassen, auch wenn die Trassierung teilweise abweicht. Die entsprechenden Festsetzungen können daher entfallen.

 

 

 

Änderungen der textlichen Darstellungen und Erläuterungen

 

Änderungen der textlichen Darstellungen

Die Flächengrößen für die Entwicklungsräume werden den neuen Planungen angepasst:

Entwicklungsraum 2.1 (Holthausen, Börsinghausen, Oestrich - ca. 284 ha), Entwicklungsraum 10.3 (Langeloh / In der Hemke – ca. 40,6 ha).

 

Änderungen der textlichen Festsetzungen

Landschaftsschutzgebiet 7.2.2.13 – Holthausen – Sodinger Volkspark – Langeloh

Die Flächengröße wird aktualisiert (ca. 277,5 ha), ansonsten ergeben sich keine weiteren Veränderungen der textlichen Festsetzungen für das Landschaftsschutzgebiet.

 

Naturschutzgebiet 7.1.2.2 – Langeloh / In der Hemke

Die Flächengröße wird an die Planung angepasst (ca. 40,6 ha).

 

Verbote

Die textlichen Festsetzungen zum rechtskräftigen Naturschutzgebiet beinhalten zusätzliche Verbote.

Mit der Änderung Nr. 18 (Änderungen der textlichen Darstellungen und Festsetzungen), die im November 2004 rechtskräftig wurde, sind diese in die Liste der allgemeinen Festsetzungen für alle Naturschutzgebiete aufgenommen worden. Sie können daher aus der zusätzlichen Verbotsliste gestrichen werden.

 

Hinweis

Zum Zeitpunkt der Rechtskraft der Landschaftsplanänderung Nr. 4 (Ausweisung des Langeloh als Naturschutzgebiet) bestanden Planungen für den Bau eines Teilstückes der Ortsumgehung Gerthe über Herner Stadtgebiet. Diese Trassenvariante ist mittlerweile sowohl aus dem Landesstraßenbedarfsplan als auch aus dem GEP herausgenommen worden, so dass der verpflichtende Hinweis gestrichen werden kann.

 

Bestandteil des rechtskräftigen Landschaftsplanes ist ein Pflege- und Entwicklungsplan für das Naturschutzgebiet. Dieser ist in regelmäßigen Abständen fortzuschreiben, um Erfahrungen aus der Umsetzung der Maßnahmen und neuere wissenschaftliche Erkenntnisse einbringen zu können.

 

Die Biologische Station östliches Ruhrgebiet wurde daher mit der Neuaufstellung eines solchen Biotopmanagementplanes beauftragt.

 

Der aktualisierte Plan wird zum Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss in das Verfahren eingebracht.

 

Seit dem Juni 2005 ist im Rahmen von Verfahren zur Änderung des Landschaftsplanes eine Strategische Umweltprüfung durchzuführen. Die Biologische Station östliches Ruhrgebiet wurde mit der Erstellung des Umweltberichtes beauftragt. Der Umweltbericht ist spätestens zum Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss in den Änderungsentwurf aufzunehmen und wird Bestandteil der offenzulegenden Unterlagen.

 

 

Der Oberbürgermeister

in Vertretung

 

 

 

 

(Terhoeven)

 

 

Anlagen:

Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage (32 KB) PDF-Dokument (14 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich LaPla20_Entwicklung01 (82 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich LaPla20_Entwicklung02 (109 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich LaPla20_Festsetzung01 (94 KB)      
Anlage 5 5 öffentlich LaPla20_Festsetzung02 (146 KB)