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Finanzielle
Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen
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Beschlussvorschlag:
1.
Der
Rat der Stadt Herne beschließt die Aufstellung der Änderung Nr. 20 des
Landschaftsplanes für das Naturschutzgebiet “Langeloh / In der Hemke” –
Stadtbezirk Sodingen.
Der Änderungsentwurf besteht aus der
Entwicklungskarte (Anlage 1), der Festsetzungskarte (Anlage 2) und den
textlichen Darstellungen und Erläuterungen (Anlage 3).
2.
Der
Ausschuss für Umweltschutz beschließt die öffentliche Unterrichtung und
Anhörung der Bürger gemäß § 27 b des Landschaftsgesetzes.
Sachverhalt:
Der Änderungsentwurf beinhaltet eine Neuabgrenzung der Schutzgebiete (teilweise Erweiterung, teilweise Rücknahme), die Neufassung der textlichen Darstellungen und Festsetzungen sowie die Herausnahme realisierter Maßnahmen aus der Festsetzungskarte.
Abgrenzung des
Naturschutzgebietes Langeloh / In der Hemke und des Landschaftsschutzgebietes
Holthausen – Sodinger Volkspark - Langeloh
Bereits der Pflege- und Entwicklungsplan “Langeloh / In der Hemke” des rechtskräftigen Landschaftsplanes empfiehlt die Aufnahme des Trockentälchens im Nordwesten des Plangebietes in das Naturschutzgebiet (Maßnahmennummer 8.2.3.4).
Der Gebietsentwicklungsplan stellt diesen Bereich ebenfalls als Fläche zum Schutz der Natur dar.
Ein wesentliches Schutzziel für das rechtskräftige Naturschutzgebiet ist die Erhaltung und Entwicklung der Quellbereiche und der Bachläufe des Roßbaches und des Hemker Baches. Auch wenn der Talraum aufgrund der unterschiedlichen Nutzungen in den vergangenen Jahren z. Zt. keine schutzwürdige Vegetation aufweist ist seine Unterschutzstellung zur Erreichung des Schutzzweckes gerechtfertigt.
Quellen und Gewässer sind dynamische Lebensräume, zu deren Schutz die alleinige Unterschutzstellung der Wasserflächen nicht ausreicht. Es ist daher notwendig, auch Flächen in der Umgebung der Gewässer einzubeziehen.
Das Naturschutzgebiet Langeloh / In der Hemke umfasst in
seiner gegenwärtigen Abgrenzung im wesentlichen alle Flächen mit aktuell hoher
Schutzwürdigkeit. Aus den oben genannten Gründen sind aber für deren
langfristigen Erhalt Einschränkungen der Bodennutzung der umliegenden Flächen
notwendig.
Die vorgeschlagene Erweiterung dient vor allem der Sicherung
der Hauptquelle des Roßbaches. Langfristig wird für diesen Bereich eine
Extensivierung der landwirtschaftlichen Bodennutzung angestrebt
Südlich des Seitentälchens, westlich des Roßbaches hat die
Stadt Herne eine bisher landwirtschaftlich genutzte Fläche erworben. Diese ist
umgeben von Ackerflächen.
Die in das Naturschutzgebiet aufgenommene Fläche gleicher Größenordnung entspricht in ihren Abgrenzungen nicht komplett dem städtischen Grundstück, sondern liegt am Talrand. Damit soll einerseits eine optimaler Schutz für die Roßbachaue gewährleistet, zum anderen aber auch die landwirtschaftliche Bodennutzung nicht durch ungünstige Schlaggrenzen erschwert werden. Dazu ist ein Vertrag zwischen der Stadt Herne und den betroffenen privaten Grundstückseigentümern bzw. Bewirtschaftern bzgl. der Nutzung der Flächen oder eines Flächentausches abzuschließen.
Die zu extensivierende Fläche ist zur Hälfte im östlichen Abschnitt (der Böschungskante folgend) ganz aus der Nutzung zu nehmen, hier soll ein Altgrasstreifen bzw. eine Hochstaudenflur entstehen.
Die westliche Hälfte der Fläche ist zu extensivem Grünland
zu entwickeln.
Die Stadt Herne hat die zur Realisierung der Renaturierung
des Hemker Baches benötigte Fläche von einem Landwirt erworben. Im Gegenzug hat
sich die Stadt Herne gegenüber dem bisherigen Eigentümer verpflichtet, die
südlich angrenzende Ackerfläche aus dem Naturschutzgebiet herauszunehmen. Sie
wird Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes Holthausen – Sodinger Volkspark
– Langeloh.
Erweiterung des Landschaftsschutzgebietes 7.2.2.13
“Holthausen – Sodinger Volkspark – Langeloh”
Das Landschaftsschutzgebiet wird westlich der Siedlung Kray
an die Grundstücksgrenzen angepasst und nach Osten bis Grenze der Wohnbebauung
erweitert.
Im Rahmen der Realisierung des Reitwegekonzeptes hat die Stadt Herne im Bereich Langeloh / In der Hemke zwei Reitwege angelegt.
Diese sind als Konkretisierungen der im rechtskräftigen Landschaftsplan festgesetzten Reitwege (Festsetzungsnummer 7.7.7.6) aufzufassen, auch wenn die Trassierung teilweise abweicht. Die entsprechenden Festsetzungen können daher entfallen.
Änderungen der
textlichen Darstellungen und Erläuterungen
Änderungen der
textlichen Darstellungen
Die Flächengrößen für die Entwicklungsräume werden den neuen Planungen angepasst:
Entwicklungsraum 2.1 (Holthausen, Börsinghausen, Oestrich - ca. 284 ha), Entwicklungsraum 10.3 (Langeloh / In der Hemke – ca. 40,6 ha).
Änderungen der
textlichen Festsetzungen
Die Flächengröße wird aktualisiert (ca. 277,5 ha), ansonsten
ergeben sich keine weiteren Veränderungen der textlichen Festsetzungen für das
Landschaftsschutzgebiet.
Die Flächengröße wird an die Planung angepasst (ca. 40,6 ha).
Verbote
Die textlichen Festsetzungen zum rechtskräftigen Naturschutzgebiet beinhalten zusätzliche Verbote.
Mit der Änderung Nr. 18 (Änderungen der textlichen Darstellungen und Festsetzungen), die im November 2004 rechtskräftig wurde, sind diese in die Liste der allgemeinen Festsetzungen für alle Naturschutzgebiete aufgenommen worden. Sie können daher aus der zusätzlichen Verbotsliste gestrichen werden.
Hinweis
Zum Zeitpunkt der Rechtskraft der Landschaftsplanänderung Nr. 4 (Ausweisung des Langeloh als Naturschutzgebiet) bestanden Planungen für den Bau eines Teilstückes der Ortsumgehung Gerthe über Herner Stadtgebiet. Diese Trassenvariante ist mittlerweile sowohl aus dem Landesstraßenbedarfsplan als auch aus dem GEP herausgenommen worden, so dass der verpflichtende Hinweis gestrichen werden kann.
Bestandteil des rechtskräftigen Landschaftsplanes ist ein
Pflege- und Entwicklungsplan für das Naturschutzgebiet. Dieser ist in
regelmäßigen Abständen fortzuschreiben, um Erfahrungen aus der Umsetzung der
Maßnahmen und neuere wissenschaftliche Erkenntnisse einbringen zu können.
Die Biologische Station östliches Ruhrgebiet wurde daher mit
der Neuaufstellung eines solchen Biotopmanagementplanes beauftragt.
Der aktualisierte Plan wird zum Entwurfs- und
Offenlegungsbeschluss in das Verfahren eingebracht.
Seit dem Juni 2005 ist im Rahmen von Verfahren zur Änderung
des Landschaftsplanes eine Strategische Umweltprüfung durchzuführen. Die
Biologische Station östliches Ruhrgebiet wurde mit der Erstellung des
Umweltberichtes beauftragt. Der Umweltbericht ist spätestens zum Entwurfs- und
Offenlegungsbeschluss in den Änderungsentwurf aufzunehmen und wird Bestandteil
der offenzulegenden Unterlagen.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
(Terhoeven)
Anlagen:
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Anlage (32 KB) | (14 KB) | |||
2 | öffentlich | LaPla20_Entwicklung01 (82 KB) | ||||
3 | öffentlich | LaPla20_Entwicklung02 (109 KB) | ||||
4 | öffentlich | LaPla20_Festsetzung01 (94 KB) | ||||
5 | öffentlich | LaPla20_Festsetzung02 (146 KB) |