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Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €: |
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Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe beschließt:
Dem Vertreter der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der Revierpark Gysenberg Herne GmbH wird die Weisung erteilt,
Sachverhalt:
Gemäß § 10 Abs. 1 lit. d), e) und f) des Gesellschaftsvertrages der Revierpark Gysenberg Herne GmbH beschließt die Gesellschafterversammlung über die vorgenannten Angelegenheiten.
Der Jahresabschluss 2005 schließt mit einer Bilanzsumme in Höhe von 12.219.612,05 € und einem Jahresfehlbetrag von 1.564.671,03 € ab.
Nach § 6 des Gesellschaftsvertrages beteiligen sich die Gesellschafter im Verhältnis ihres Anteils am Stammkapital, d. h. je 50 v. H. Stadt Herne und Regionalverband Ruhr, am jährlichen Geschäfts- und Betriebsaufwand einschließlich der linearen Abschreibungen (Zuschussbedarf 2005 „Park“ lt. Gewinn- und Verlustrechnung 876.271,86 €/geleistete Zahlungen der Gesellschafter 730.000,00 €). Der Anteil des Zuschusses in Höhe der Abschreibungen richtet sich nach dem Jahresabschluss des Vorvorjahres.
Seit 1994 wird aufgrund entsprechender Beschlüsse des Verwaltungsrates in Abstimmung mit den Gesellschaftern das Prinzip der Budgetierung praktiziert. Geschäftsführung und Verwaltungsrat verpflichten sich demnach, bei ungünstigem Geschäftsverlauf - abweichend vom Planansatz - alle Möglichkeiten zur Kostenreduzierung sowie Einnahmeerhöhung zu nutzen. Andererseits besteht Einvernehmen darüber, dass bei günstigerem Geschäftsverlauf, der eine Reduzierung des Zuschusses prinzipiell ermöglichen würde, auf eine solche verzichtet wird und die für betriebliche Zwecke zusätzlich zur Verfügung stehenden Mittel für Investitionen der Gesellschaft genutzt werden sollen.
Der Fehlbetrag in Höhe von 1.564.671,03 € soll durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage „Park“ ausgeglichen werden.
Der Jahresabschluss ist von der WIBERA Wirtschaftsberatung AG, Düsseldorf, Zweigniederlassung Bielefeld, geprüft worden. Die Prüfung erstreckte sich entsprechend § 112 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen auch auf die Beachtung der Vorschriften des § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz.
Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt; der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde demnach erteilt.
Zu Punkt 2 des Beschlussvorschlages – Entlastung des Verwaltungsrates und der Geschäftsführung für das Jahr 2005
Aufgrund des Prüfungsergebnisses kann sowohl den Mitgliedern des Verwaltungsrates als auch der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2005 Entlastung erteilt werden.
Seitens der Geschäftsführung wird vorgeschlagen, auch für das Geschäftsjahr 2006 die WIBERA Wirtschaftsberatung AG in Düsseldorf, Zweigniederlassung Bielefeld, mit der Abschlussprüfung zu beauftragen.
Die Verwaltungsratsitzung der Revierpark Gysenberg Herne GmbH zur Vorberatung der genannten Angelegenheiten gemäß § 17 Absatz 2 lit. g) des Gesellschaftsvertrages soll am 18. August 2006 stattfinden. Der Termin für die entsprechende Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung findet im Anschluss an die Sitzung des Verwaltungsrates statt.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Bornfelder
Anlagen:
keine