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Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €: |
Finanzposition: |
Verw.-/Vermögenshaushalt: |
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Beschlussvorschlag:
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Herne
hat in seiner Sitzung am 27.10.1992 das Gebiet, das begrenzt wird durch die
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südliche Begrenzungslinie des Rhein-Herne-Kanals (tlw.),
südwestliche Begrenzungslinie des Landwehrbaches, östliche Begrenzungslinie der
Langforthstraße (tlw.), südliche Begrenzungslinie der Gneisenaustraße (tlw.),
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nördliche Begrenzungslinie der Autobahn A42 -
Emscherschnellweg - (tlw.),
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südliche Grundstücksgrenze der Flurstücke 872 und 879,
Gemarkung Horsthausen, Flur 12,
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die westlichen und nordwestlichen Begrenzungslinien der
westlich und nordwestlich der Horsthauser Straße gelegenen Grundstücke (tlw.)
und die
·
östliche Begrenzungslinie der Pöppinghauser Straße
(tlw.).
förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt.
In der vorbereitenden Untersuchung zur
Durchführung eines vereinfachten Sanierungsverfahrens in Herne-Horsthausen
wurde festgestellt, dass die vielfältigen sozialen und städtebaulichen
Problemlagen nur durch einen integrierten Handlungsansatz erfolgversprechend
anzugehen seien.
Daraufhin wurde im Mai 1997 im Rahmen
des Landesprogramms Soziale Stadt, Titel: “Stadtteile mit besonderem
Erneuerungsbedarf”, ein entsprechendes Handlungskonzept erarbeitet, das in den
Folgejahren umgesetzt wurde.
Die wesentlichen Punkte waren
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der Aufbau und Einrichtung einer Begegnungsstätte als
zentrale Anlaufstelle im Stadtteil mit Angeboten für Kinder, Jugendliche,
Senioren, Arbeitslose und weitere Gruppen des Stadtteils.
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Neugestaltung der Spielplätze Gneisenaustraße und
Horsthauser Straße
·
Neugestaltung des Schulhofs Grundschule Diedrichstraße
·
die flächenwirksame Verkehrsberuhigung aller Straßen in
Horsthausen unter der Prämisse der
- Erhöhung der Verkehrssicherheit,
- Verbesserung der Gestaltqualität und
- Schaffung von Aufenthalts -und Spielqualität.
Neben der in
Wohnumfeldverbesserungsgebieten üblichen Öffentlichkeitsarbeit kam der
aufsuchenden Bürgerbeteiligung große Bedeutung zu. So war z.B. in der
Planungsphase für die Verkehrsberuhigung ein Team des beauftragten Büros
mehrfach in den jeweiligen Straßenabschnitten mit einem mobilen Planungsstand,
dem "Bollerwagen”, präsent um Bürger direkt anzusprechen und Anregungen
und Bedenken aufzugreifen.
Die Umbauarbeiten eines Gebäudes zu
einem Zentrum zur Förderung der Selbstständigkeit (Gründerzentrum) wurden im
November 2004 beendet. Die Büroeinheiten sind an Existenzgründer und an die
Gesellschaft zur Förderung der Integrationsarbeit in Herne e.V. (GFI)
vermietet. Der für das Gründerzentrum etablierte Beirat begleitet konstruktiv
und kritisch die inhaltliche Ausrichtung des Hauses.
Am 31.12.2001
schied Horsthausen aus dem Landesprogramm Soziale Stadt NRW aus und die letzten
baulichen Maßnahmen wurden zu Ende geführt. Der finanzielle Rahmen für die
Wohnumfeldverbesserungsmaßnahme Horsthausen ist ausgeschöpft, die
Bezirksregierung Arnsberg hat den Verwendungsnachweis im Juli 2006 anerkannt.
Das Fortbestehen der Sanierungssatzung ist nicht mehr erforderlich - das
Aufhebungsverfahren ist durchzuführen.
Der
Oberbürgermeister
In Vertretung
Terhoeven
Anlagen:
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Satzungsaufhebung WUF Horsthausen (3452 KB) | (1780 KB) |