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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2006/0615  

Betreff: Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Herne XVII - Horsthausen - in der Stadt Herne vom 02.04.1993.
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Trillitzsch
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Funke, Marion
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
17.10.2006 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Bezirksvertretung Sodingen Vorberatung
25.10.2006 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen beschlossen   
Integrationsrat Vorberatung
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
31.10.2006 
des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
07.11.2006 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 Finanzposition:

 Verw.-/Vermögenshaushalt:

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Herne beschließt die als Anlage beigefügte Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Herne XVII - Horsthausen - in der Stadt Herne vom 02.04.1993.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Herne hat in seiner Sitzung am 27.10.1992 das Gebiet, das begrenzt wird durch die

·         südliche Begrenzungslinie des Rhein-Herne-Kanals (tlw.), südwestliche Begrenzungslinie des Landwehrbaches, östliche Begrenzungslinie der Langforthstraße (tlw.), südliche Begrenzungslinie der Gneisenaustraße (tlw.),

·         nördliche Begrenzungslinie der Autobahn A42 - Emscherschnellweg - (tlw.),

·         südliche Grundstücksgrenze der Flurstücke 872 und 879, Gemarkung Horsthausen, Flur 12,

·         die westlichen und nordwestlichen Begrenzungslinien der westlich und nordwestlich der Horsthauser Straße gelegenen Grundstücke (tlw.) und die

·         östliche Begrenzungslinie der Pöppinghauser Straße (tlw.).

förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt.

 

In der vorbereitenden Untersuchung zur Durchführung eines vereinfachten Sanierungsverfahrens in Herne-Horsthausen wurde festgestellt, dass die vielfältigen sozialen und städtebaulichen Problemlagen nur durch einen integrierten Handlungsansatz erfolgversprechend anzugehen seien.

Daraufhin wurde im Mai 1997 im Rahmen des Landesprogramms Soziale Stadt, Titel: “Stadtteile mit besonderem Erneuerungsbedarf”, ein entsprechendes Handlungskonzept erarbeitet, das in den Folgejahren umgesetzt wurde.

Die wesentlichen Punkte waren

·         der Aufbau und Einrichtung einer Begegnungsstätte als zentrale Anlaufstelle im Stadtteil mit Angeboten für Kinder, Jugendliche, Senioren, Arbeitslose und weitere Gruppen des Stadtteils.

·         Neugestaltung der Spielplätze Gneisenaustraße und Horsthauser Straße

·         Neugestaltung des Schulhofs Grundschule Diedrichstraße

·         die flächenwirksame Verkehrsberuhigung aller Straßen in Horsthausen unter der Prämisse der

- Erhöhung der Verkehrssicherheit,

- Verbesserung der Gestaltqualität und

- Schaffung von Aufenthalts -und Spielqualität.

Neben der in Wohnumfeldverbesserungsgebieten üblichen Öffentlichkeitsarbeit kam der aufsuchenden Bürgerbeteiligung große Bedeutung zu. So war z.B. in der Planungsphase für die Verkehrsberuhigung ein Team des beauftragten Büros mehrfach in den jeweiligen Straßenabschnitten mit einem mobilen Planungsstand, dem "Bollerwagen”, präsent um Bürger direkt anzusprechen und Anregungen und Bedenken aufzugreifen.

Die Umbauarbeiten eines Gebäudes zu einem Zentrum zur Förderung der Selbstständigkeit (Gründerzentrum) wurden im November 2004 beendet. Die Büroeinheiten sind an Existenzgründer und an die Gesellschaft zur Förderung der Integrationsarbeit in Herne e.V. (GFI) vermietet. Der für das Gründerzentrum etablierte Beirat begleitet konstruktiv und kritisch die inhaltliche Ausrichtung des Hauses.

Am 31.12.2001 schied Horsthausen aus dem Landesprogramm Soziale Stadt NRW aus und die letzten baulichen Maßnahmen wurden zu Ende geführt. Der finanzielle Rahmen für die Wohnumfeldverbesserungsmaßnahme Horsthausen ist ausgeschöpft, die Bezirksregierung Arnsberg hat den Verwendungsnachweis im Juli 2006 anerkannt. Das Fortbestehen der Sanierungssatzung ist nicht mehr erforderlich - das Aufhebungsverfahren ist durchzuführen.

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Terhoeven

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Satzungsaufhebung WUF Horsthausen (3452 KB) PDF-Dokument (1780 KB)