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Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €: |
Finanzposition: |
Verw.-/Vermögenshaushalt: |
2007: 13.700,00 |
341.718.100.2 |
Verwaltungshaushalt |
Beschlussvorschlag:
Der Kultur- und Bildungsausschuss beschließt, aus der Finanzposition 341.718.100.2 – Patenschaften Ortelsburg, Strehlen, Jauer – folgende Zuschüsse zu gewähren.
Die Auszahlung erfolgt unmittelbar nach Mittelfreigabe.
a) Ortelsburg
- Miet- und Energiekostenzuschuss 3.191,00 Euro
- allgemeiner Zuschuss für die Heimatgruppe 492,00 Euro
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3.683,00 Euro
b) Strehlen
- Miet- und Energiekostenzuschuss 3.191,00 Euro
- allgemeiner Zuschuss für die Heimatgruppe 287,00 Euro
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3.478,00 Euro
c) Jauer
- Miet- und Energiekostenzuschuss 3.166,00 Euro
- allgemeiner Zuschuss für die Heimatgruppe 207,00 Euro
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3.373,00 Euro
d) Deutsche Jugend in Europa – DJO –
- Miet- und Energiekostenzuschuss 3.166,00 Euro
Die Miet- und Energiekostenzuschüsse werden unmittelbar mit den entsprechenden Forderungen des Gebäudemanagements Herne verrechnet.
Sachverhalt:
Den Heimatgruppen Ortelsburg, Strehlen und Jauer wurden von der Stadt Herne auf Grund des einstimmigen Beschlusses des Kultur- und Bildungsausschusses vom 10. Mai 1988 die Nutzungsrechte für vier Räumlichkeiten sowie den im Erdgeschoss befindlichen Flur im Gebäude der Städtischen Musikschule, Gräffstraße 43, zugesprochen. Die Miet- und Nebenkosten für die Nutzung werden direkt mit den Forderungen des Gebäudemanagements verrechnet. Gleiches gilt für die Nutzung der „Ostdeutschen Kulturstube“ mit den unterschiedlichsten Aktivitäten der DJO-Gruppe.
Darüber hinaus sollen die Heimatgruppen Ortelsburg, Strehlen und Jauer Zuschüsse von insgesamt 986,00 € entsprechend der Größe der Heimatgruppen und des damit verbundenen Verwaltungsaufwandes insbesondere für die Führung der Heimatkartei, erhalten.
Die Aufteilung wird, entsprechend der Vorjahre, wie folgt vorgeschlagen:
Ortelsburg 492,00 Euro
Strehlen 287,00 Euro
Jauer 207,00 Euro
Nach Haushaltsplanentwurf sind die im Beschlussvorschlag aufgeführten Zuschussbeträge vorgesehen, wobei die endgültige Festsetzung durch den Rat der Stadt abzuwarten bleibt.
Sobald dies geschehen ist und seitens der Bezirksregierung keine entgegen stehenden Auflagen zu erwarten sind, erfolgt die Mittelauszahlung nach Freigabe in entsprechender Höhe.
Es wird vorgeschlagen, bereits jetzt einen grundsätzlichen Auszahlungsbeschluss über den vollständigen Zuschuss zu fassen.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Thierhoff