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Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben in €: |
Finanzposition: |
Verw.-/Vermögenshaushalt: |
202.858,48 |
602.950.820.1 |
Vermögenshaushalt |
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Stadt Herne überträgt die Abwicklung der ÖPNV-Pauschale nach § 11
ÖPNV-Gesetz dem Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr bis einschließlich 2010
mit der Maßgabe, dass diese Aufgabe an die VRR AöR übertragen wird und dass 10
% des dem VRR insgesamt übertragenen Betrages den Zweckverbandsmitgliedern für
eigene Zwecke des ÖPNV zufließen. Der Anteil der Stadt Herne beträgt
einschließlich der gesetzlich vorgesehenen Pauschale in Höhe von 145.893 €
insgesamt 202.858,48 €.
Die übrigen 90 % verwendet der
VRR für die Fahrzeugförderung der ÖSPV- Verkehrsunternehmen entsprechend den
heutigen Regularien.
Sollte es zu keiner einheitlichen Beschlussfassung der ZV-Mitglieder über den Aufteilungsschlüssel kommen, so gilt die Aufgabe auf die VRR AöR übertragen und es findet der Aufteilungsschlüssel 80 % / 20 % (maximale Aufteilung entsprechend ÖPNVG NRW) Anwendung.
Sachverhalt:
Die Übertragung der Abwicklung der ÖPNV-Pauschale auf den Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) soll in Absprache mit der Straßenbahn Herne-Castrop-Rauxel GmbH (HCR) auch in Herne erfolgen.
Übertragung
der Abwicklung der ÖPNV- Pauschale/ Übertragung der Fahrzeugförderung
Durch
das geänderte ÖPNV-Gesetz NRW (§ 11 Abs. 2) werden ab dem Jahr 2008 die
bisherige Aufgabenträgerpauschale und die Fahrzeugförderung zu einer
„ÖPNV-Pauschale“ zusammengelegt. Für die Jahre 2008-2010 stehen jährlich 110
Mio. € zur Verfügung. Das neue ÖPNV- Gesetz sieht vor, dass alle Aufgabenträger
nach § 3 Abs. 1 Satz 1, d. h.
- Kreise
und kreisfreie Städte (21 im VRR) und
- mittlere und
große kreisangehörige Gemeinden mit eigenem Verkehrsunternehmen (6 im VRR:
Monheim, Neuss und Viersen sowie Dormagen, Hilden und Velbert)
die
Empfänger der ÖPNV- Pauschale in Höhe von landesweit 110 Mio. € sind.
Würden
alle Aufgabenträger ihren Anteil an der Pauschale direkt von der
Bezirksregierung bekommen, erhielten
- die Kreise und
kreisfreien Städte zunächst je 145.893 €, weil nach §11 Abs. 2 Satz 3 von den
110 Mio. der ÖPNV- Pauschale 7,162% zu gleichen Teilen auf die Kreise und
kreisfreien Städte verteilt werden
- alle
Aufgabenträger einen Anteil von 92,838 %, der nach der anteiligen
Fahrzeugförderung im Gebiet des Aufgabenträgers im Jahr 2007 verteilt wird (§
11 Abs. 2 Satz 2).
Da
bisher die Fahrzeugförderung von den kommunalen Aufgabenträgern auf den VRR
übertragen wurde und die Mittel vom VRR direkt an die Verkehrsunternehmen
weitergeleitet wurden, sind Daten über den Anteil der einzelnen Aufgabenträger
nicht vorhanden.
Für
eine Berechnung dieser Anteile müssten die Rechnungswagenkilometer und
Rechnungswagenstunden, die nach einem aufwändigen Verfahren (Punkt 5 der
heutigen Verwaltungsvorschriften zu § 13 ÖPNV-Gesetz- alt) für jedes
Verkehrsunternehmen ermittelt werden, verursachungsgerecht auf die
Aufgabenträger heruntergebrochen werden.
Eine
solche Berechnung ist de facto nicht möglich, da sie einen unvertretbaren hohen
Aufwand sowohl bei den Verkehrsunternehmen als auch bei den einzelnen
Aufgabenträgern verursachen würde und die fachlichen und zeitlichen Kapazitäten
nirgends vorhanden sind. Es besteht deshalb die Gefahr, dass die Mittel gar
nicht abgerufen werden können.
Vor
diesem Hintergrund schlägt der VRR vor, die Abwicklung der ÖPNV-Pauschale nach
§11 Abs. 2 ÖPNVG auf den VRR zu übertragen.
Anteil der kommunalen
Aufgabenträger an der ÖPNV-Pauschale / Höhe der Fahrzeugförderung
In ihrer Sitzung am 24.10.2007 hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes VRR einstimmig die Empfehlung an die Räte und Kreistage der Zweckverbandsmitglieder ausgesprochen, dem VRR die Abwicklung der ÖPNV-Pauschale nach § 11 Abs. 2 ÖPNV-Gesetz zu übertragen. Sie hat ferner empfohlen, den Anteil der kommunalen Aufgabenträger an der ÖPNV-Pauschale auf 10% festzulegen. Da das ÖPNV-Gesetz keine weitere Zweckbindung enthält, können die verbleibenden 90% an die ÖSPV-Verkehrsunternehmen für die Fahrzeugförderung weitergeleitet werden. Hier ist im Grundsatz darauf zu achten, dass dies beihilfekonform geschieht.
Verteilung
des Aufgabenträgeranteils auf die einzelnen kommunalen Aufgabenträger
Das
ÖPNV- Gesetz sieht eine Verteilung der ÖPNV Pauschale in Anlehnung an die
bisherige Verteilung der Landesmittel vor. D.h. es soll weiterhin einen
einheitlichen Festbetrag für die Kreise und kreisfreien Städte geben. Der
Restbetrag soll nach einem Schlüssel verteilt werden, der für die VRR- Kommunen
nicht anwendbar ist (s. Ausführungen zur Übertragung der Abwicklung).
Der
VRR schlägt daher vor, dass die Kreise und kreisfreien Städte aus dem
Aufgabenträgeranteil jeweils einen Pauschalbetrag in Höhe von 145.893 €,
entsprechend dem Verteilungsschlüssel des Landes nach § 11 Abs. 2 Satz 3
ÖPNV-Gesetz- neu, erhalten. Der restliche Teil der Pauschale soll je zu 50 %
nach dem Einwohneranteil am 31.12.2006 gem. Landesamt für Statistik und nach
den Betriebsleistungen gem. Ergebnisrechung 2005 auf die
Zweckverbandsmitglieder aufgeteilt werden.
Zur
Berechnung:
Insgesamt
beträgt die ÖPNV-Pauschale 110.000.000 €. Die „alte“ Aufgabenträgerpauschale
7,167 % bzw. 7.878.200 € bzw. 145.893 € je Aufgabenträger. Die „alte“
Fahrzeugförderung davon beträgt 92,838 % bzw. 102.121.800 €. Für den VRR ergibt
sich aus dieser alten Aufgabenträgerpauschale ein Betrag in Höhe von 3.063.744
€ und aus der alten Fahrzeugförderung ein Betrag in Höhe von 52.796.971 €, so
dass dem VRR insgesamt ein Betrag in Höhe von 55.860.715 € zur Verfügung steht.
Davon
sollen nach der Empfehlung 10 % an die Aufgabenträger ausgezahlt werden =
5.586.072 €. Den 21 Kreisen und Städten steht daraus zunächst wiederum der
Anteil aus der alten Aufgabenträger-Pauschale = je 145.893 € zu.
Der
verbleibende Betrag = 2.522.327 € soll nach dem Verteilungsschlüssel 50 %
Einwohner und 50 % Betriebsleistung aufgeteilt werden.
Für
Herne ergibt dies bei einer Einwohnerzahl von 169.991 zum 31.12.2006 ein
Einwohneranteil von 2,38 % bzw. 60.051,31 €, davon 50 % = 30.025,66 und einer
Betriebsleistung lt. Ergebnisrechnung 2005 von 4,839 km einen Anteil an Betriebsleistungen
von 2,14 % bzw. 53.880,46 €, davon 50 % = 26.940,23 €. Insgesamt würde Herne
somit eine Pauschale von 202.858,48 € erhalten.
(Hinweis
zur Betragsermittlung: Die Beträge der zu verteilenden Gesamtpauschale, des
Betrages des Einwohneranteils und der Betriebsleistungen basieren auf Excel
Berechnungen mit sehr hoher Genauigkeit des VRR mit Stand vom 23.10.2007, bei
der Berechnung mit Taschenrechnern kann es zu anderen Beträgen kommen.)
Die
entsprechenden Beträge der kreisangehörigen Städte, die Aufgabenträger gem. § 3
Abs. 1 Satz 1 sind (Dormagen, Hilden, Monheim, Neuss, Velbert und Viersen)
werden vom Anteil des jeweiligen Kreises abgezogen.
Verwendung
des Aufgabenträgeranteils
Die
kommunalen Aufgabenträger können ihren Anteil an der ÖPNV- Pauschale nur für
Zwecke des ÖPNV ausgeben. Die bestimmungsgemäße Verwendung der Mittel ist
entsprechend den Verwaltungsvorschriften zum ÖPNV-Gesetz vom Aufgabenträger
gegenüber dem VRR nachzuweisen. ÖPNV wird als Sammelbegriff sowohl für den SPNV
als auch für den kommunalen ÖPNV (ÖSPV) gesehen. Die Kommune kann diese Mittel
weiterleiten, darf sie aber nicht zur Komplementärfinanzierung von geförderten
Infrastrukturmaßnahmen einsetzen.
Bei einer evt. Weiterleitung an Verkehrsunternehmen muss die Kommune die
beihilferechtlichen Vorschriften berücksichtigen. Eine Verwendung zur
Absicherung des Finanzierungsrisikos im SPNV auf der Ebene des VRR wird vom VRR
nicht vorgeschlagen. Eine entsprechende Risikovorsorge liegt im Ermessen der
einzelnen Gebietskörperschaften.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung In Vertretung
Bornfelder Terhoeven
Stadtdirektor Stadtrat
Anlagen:
Keine