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Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €: |
Finanzposition: |
Verw.-/Vermögenshaushalt: |
2007 = 750 T€ 2008 – 2012 = 900 Te |
842.715.000.0 |
Verw.haushalt |
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:
Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Herne mbH (WFG) erhält ab dem Jahr 2008 bis einschl. 2012 einen Festbetrag in Höhe von jährlich 900 T€ als Zuführung zur Kapitalrücklage. Dieser „Deckelbetrag“ ist im Jahr 2010 in seiner Höhe zu überprüfen.
Sachverhalt:
Vorbemerkung:
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 07.10.2003 (Vorlage-Nr. 2003/0666) den folgenden Beschluss gefasst:
“Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Herne mbH (WFG) erhält ab dem Jahr 2004 bis einschließlich zum Jahr 2008 einen Festbetrag in Höhe von jährlich 750.000,00 €. Dieser “Deckelungsbetrag” ist im Jahr 2006 in seiner Höhe zu überprüfen.”
Aktueller Sachstand
Der Deckelbetrag sollte laut Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses im Jahr 2006 überprüft werden. Aufgrund des Geschäftsführerwechsels wurde diese Überprüfung in Abstimmung mit dem Geschäftsführer der WFG bis zur Erstellung des Wirtschaftsplans 2008 verschoben.
Die Anhebung des Deckels in 2003 basierte insbesondere auf der Ausweitung der Öffentlichkeitsarbeit der WFG, hier z.B. Beteiligung an internationalen Messen.
Ab dem Jahr 2007 wird die WFG das Starter Center einrichten, das ab dem nächsten Jahr zu Mehrbelastungen in Höhe von rd. 100 T€ führen wird, die nicht zu kompensieren sind. Der Haupt- und Finanzausschuss ist über die Einrichtung des Starter Centers in seiner Sitzung am 04.09.2007 (s. Vorlage 2007/0471) bereits umfassend informiert worden.
Eine weitere erhebliche finanzielle Mehrbelastung erfährt die Gesellschaft in den Folgejahren durch die Abwicklung der Pensionszusagen für den ehemaligen Geschäftsführer. Der hierfür eingegangene Kredit belastet die WFG jährlich mit rd. 70 T€. Diese Mehraufwendungen sollen jedoch nicht zum Rückgang der originären Aktivitäten der WFG führen.
In den nächsten Jahren wird das Ergebnis der WFG zudem durch das „Grimberg-Gelände“ belastet werden. Hier ist mit einer Vermarktung nicht vor 2011 zu rechnen, nach den Förderbedingungen muss die Maßnahme aber bereits in 2008 schlussabgerechnet werden.
Weitere Mehrbelastungen bzw. Mindereinnahmen kann die WFG durch verstärkte Sparmaßnahmen und Aufgabenprüfung (etwa Reduktion bei externen Dienstleistern) kompensieren.
Zur Kompensation der vorgenannten Mehrbelastung soll die jährliche Zuführung der Stadt Herne an die WfG in Höhe von 750.000,00 Euro um 150.000,00 Euro auf insgesamt 900.000,00 Euro ab dem Jahr 2008 aufgestockt werden.
Gemäß § 14 Absatz 1 Nr. 5 des Gesellschaftsvertrages der WFG obliegt der Gesellschafterversammlung die Feststellung des Jahresabschlusses einschließlich Bildung und Auflösung von Rücklagen sowie die Verteilung des Jahresgewinnes und die Deckung des Verlustes.
Da mit der heutigen Entscheidung nicht ein Beschluss im Hinblick auf einen Jahresabschluss gefasst wird, sondern eine Festlegung auf mehrere Jahre erfolgen soll, wird der Sachverhalt dem Haupt- und Finanzausschuss vorgelegt. Damit soll die Bindungswirkung mit der damit verbundenen Rechtssicherheit sowohl für die WFG als auch für die Gesellschafterin unterstrichen werden.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Bornfelder
Stadtdirektor
Anlagen:
Keine