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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2008/0412  

Betreff: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 218 -Flottmannstraße- und Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 111/Nord -Straße des Bohrhammers-
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verfasser:Herr Lökenhoff
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Dill, Sabine
Beratungsfolge:
Bezirksvertretung Herne-Mitte Vorberatung
28.08.2008 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt hatte am 13.02.2007 den Bebauungsplan Nr. 111/Nord –Straße des Bohrhammers– als Satzung beschlossen. Mit Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses am 15.03.2007 wurde der Bebauungsplan rechtsgültig. Ziel des Bebauungsplanes war die Arrondierung von Wohnbebauung an der Straße des Bohrhammers und im rückwärtigen Bereich der Flottmannstraße auf dem privaten Villen-Grundstück. Weitere Inhalte waren die Verlegung der vorhandenen Zufahrtsstraße zur Stellplatzanlage der Flottmann-Hallen, die Neuordnung der Stellplätze und die Errichtung einer Ausstellungsfläche für die Kultureinrichtung. Darüber hinaus wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Erhalt und zur Umgestaltung der Grün- und Waldstrukturen auf dem Flottmann-Gelände geschaffen.

 

Im Rahmen eines durch einen Anwohner gestellten Antrages auf Normenkontrolle zur Anfechtung des Bebauungsplanes Nr. 111/Nord hat das Oberverwaltungsgericht Münster am 15.10.2007 die Zulässigkeit und Begründung des Antrages beschlossen und den Vollzug des Bebauungsplanes bis zur Entscheidung über den Normenkontrollantrag ausgesetzt.

 

Ein Großteil der durch den Bebauungsplan Nr. 111/Nord vorgesehenen baulichen Maßnahmen konnte bisher aber im Rahmen der Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 34 BauGB umgesetzt werden, wie u. a. die geplante Wohnbebauung an der Straße des Bohrhammers, die Verlegung der Zufahrtsstraße zu den Flottmann-Hallen und die Umgestaltung des Parkplatzes.

 

Die im südlichen Teil des Planbereiches vorgesehene Erschließung von drei Baugebieten zur Entwicklung weiterer Wohnbauflächen und Errichtung eines Altenpflegeheimes kann in der im Bebauungsplan Nr. 111/Nord vorgesehenen Weise somit nicht erfolgen, da die festgesetzte Erschließungsstraße der Streitgegenstand ist.

 

Eine alternative Erschließung der Baugebiete soll daher über eine öffentliche Verkehrsstraße, die zwischen den Wohnhäusern Flottmannstraße 104 und 110 hindurch geführt wird, erfolgen. Laut einer lärmgutachterlichen Untersuchung des TÜV Nord werden durch die zu erwartende Verkehrsbelastung die zulässigen Lärmimmissionsgrenzwerte im Bereich der bestehenden angrenzenden Wohnbebauung nicht überschritten.

 

Aus den erläuterten Gründen wurde am 29.04.2008 vom Haupt- und Finanzausschuss der Beschluss zur Aufstellung für des Bebauungsplanes Nr. 218 –Flottmannstraße– und zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 111/Nord –Straße des Bohrhammers– gefasst.

 

Vor Weiterführung der Planverfahren sind in einer Sitzung der Bezirksvertretung die allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes öffentlich darzulegen. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Terhoeven

(Stadtrat)

 

 

 

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

-       Übersichtsplan

-       Plangrundlage mit Abgrenzung des Bebauungsplangebietes Nr. 218

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich BP218_Übersichtsplan, 14.2.08 (579 KB) PDF-Dokument (356 KB)