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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2008/0462  

Betreff: Erlass einer Fünften Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Herne - Straßenreinigungssatzung -
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Westemeyer, BerndAktenzeichen:entsorgung herne
Federführend:AöR Entsorgung Herne   
Beratungsfolge:
Bezirksvertretung Herne-Mitte Vorberatung
28.08.2008 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte beschlossen   
Bezirksvertretung Wanne Vorberatung
02.09.2008 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne beschlossen   
Bezirksvertretung Sodingen Vorberatung
03.09.2008 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen beschlossen   
Bezirksvertretung Eickel Vorberatung
04.09.2008 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
16.09.2008 
des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
23.09.2008 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 Finanzposition:

 Verw.-/Vermögenshaushalt:

 -

-

-

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt berät die als Anlage 2 beigefügte Fünfte Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Herne – Straßenreinigungssatzung ‑ und weist den Verwaltungsrat der Anstalt öffentlichen Rechts entsorgung herne an, die Änderungssatzung in der vom Rat festgelegten Fassung zu beschließen.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Mit der Übernahme des Recyclinghofes durch entsorgung herne und Aufgabe der Kompostierungsanlage der Firma Cleanaway in Baukau war der in § 3 Abs. 2 beschriebene Anlieferungsort für Laub zu ändern.

 

Die Änderung im § 3 Abs. 3 berücksichtigt die Lebenswirklichkeit und verpflichtet die Grundstückseigentümer an Sonn- und Feiertagen gefallenen Schnee erst bis 9.00 Uhr zu beseitigen.

 

Der § 7 Abs. 2 ist der Regelung in der Abfallsatzung angepasst worden, damit der Eintritt der Gebührenpflicht bei einem Eigentumswechsel zeitlich gleichermaßen wirksam wird.

 

Im Übrigen sind nach Inkrafttreten der letzten Änderung der Straßenreinigungssatzung im Jahr 2006 weitere Straßen gebaut und gewidmet worden. Zudem hat sich die Verkehrsbedeutung einzelner Straßen geändert bzw. sind weitere Aspekte hinzugekommen, die eine Änderung von Reinigungspflicht oder Reinigungsintervallen erfordern. Die einzelnen Begründungen sind der als Anlage 1 beiliegenden Synopsen zu entnehmen.

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

 

(Bornfelder)

Stadtdirektor

 

Anlagen:

Anlagen:

-    Synopsen

-    Fünfte Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Herne ‑ Straßenreinigungssatzung ‑

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2008-0462_A1_SynopseEickel (40 KB) PDF-Dokument (6 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich 2008-0462_A1_SynopseHerneMitte (55 KB) PDF-Dokument (11 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich 2008-0462_A1_SynopseSodingen (47 KB) PDF-Dokument (8 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich 2008-0462_A1_SynopseWanne (39 KB) PDF-Dokument (7 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich 2008-0462_A2_FünfteSatzung (86 KB) PDF-Dokument (24 KB)