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Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €: |
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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt berät die als Anlage 2 beigefügte Fünfte Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Herne – Straßenreinigungssatzung ‑ und weist den Verwaltungsrat der Anstalt öffentlichen Rechts entsorgung herne an, die Änderungssatzung in der vom Rat festgelegten Fassung zu beschließen.
Sachverhalt:
Mit der Übernahme des Recyclinghofes durch entsorgung herne und Aufgabe der Kompostierungsanlage der Firma Cleanaway in Baukau war der in § 3 Abs. 2 beschriebene Anlieferungsort für Laub zu ändern.
Die Änderung im § 3 Abs. 3 berücksichtigt die Lebenswirklichkeit und verpflichtet die Grundstückseigentümer an Sonn- und Feiertagen gefallenen Schnee erst bis 9.00 Uhr zu beseitigen.
Der § 7 Abs. 2 ist der Regelung in der Abfallsatzung angepasst worden, damit der Eintritt der Gebührenpflicht bei einem Eigentumswechsel zeitlich gleichermaßen wirksam wird.
Im Übrigen sind nach Inkrafttreten der letzten Änderung der Straßenreinigungssatzung im Jahr 2006 weitere Straßen gebaut und gewidmet worden. Zudem hat sich die Verkehrsbedeutung einzelner Straßen geändert bzw. sind weitere Aspekte hinzugekommen, die eine Änderung von Reinigungspflicht oder Reinigungsintervallen erfordern. Die einzelnen Begründungen sind der als Anlage 1 beiliegenden Synopsen zu entnehmen.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
(Bornfelder)
Stadtdirektor
Anlagen:
- Synopsen
- Fünfte Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Herne ‑ Straßenreinigungssatzung ‑
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | 2008-0462_A1_SynopseEickel (40 KB) | (6 KB) | |||
2 | öffentlich | 2008-0462_A1_SynopseHerneMitte (55 KB) | (11 KB) | |||
3 | öffentlich | 2008-0462_A1_SynopseSodingen (47 KB) | (8 KB) | |||
4 | öffentlich | 2008-0462_A1_SynopseWanne (39 KB) | (7 KB) | |||
5 | öffentlich | 2008-0462_A2_FünfteSatzung (86 KB) | (24 KB) |