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Finanzielle Auswirkungen in €
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt |
Kontengruppe |
Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: xxx Bez.: xxx |
Nr.: xxx Bez.: xxx |
xxx |
Teilfinanzplan
(investiv)
Maßnahme |
Kontengruppe |
Einzahlung/Auszahlung
(-) |
Nr.: xxx Bez.: xxx |
Nr.: xxx Bez.: xxx |
xxx |
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss
für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe beschließt:
Den
Vertretern/innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der
Gemeinnützigen Beschäftigungsgesellschaft Herne mbH (GBH) wird die Weisung
erteilt:
1. den Jahresabschluss 2008 der Gemeinnützigen
Beschäftigungsgesellschaft Herne mbH (GBH) mit einer Bilanzsumme von €
1.216.913,66 und einem Jahresfehlbetrag von € 97.599,47, der durch eine
Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen werden soll, festzustellen
2. die Entlastung des Aufsichtsrates und des
Geschäftsführers für das Geschäftsjahr 2008 zu beschließen
3. die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
PricewaterhouseCoopers AG, Essen, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2009 zu beauftragen.
Sachverhalt:
Zu Punkt 1:
Der
Jahresabschluss 2008 der Gemeinnützigen Beschäftigungsgesellschaft Herne mbH
(GBH) schließt mit einer Bilanzsumme von € 1.216.913,66 (Vorjahr: €
1.091.819,88) und einem Jahresfehlbetrag lt. Gewinn- und Verlustrechnung von €
97.599,47 (Vorjahr: € 17.091,85), der durch eine Entnahme aus der
Kapitalrücklage ausgeglichen werden soll, ab. Diese Rücklage ist aus Zahlungen
der Stadt Herne zum Verlustausgleich gebildet worden. Die Zahlungen der Stadt
stellen Einlagen dar und sind daher der Rücklage zugeführt worden.
Zu Punkt 2:
Der
Jahresabschluss ist von der WIBERA Wirtschaftsberatung AG, Düsseldorf, geprüft.
Die Prüfung erstreckte sich entsprechend § 112 der Gemeindeordnung
Nordrhein-Westfalen auch auf die Beachtung der Vorschriften des § 53
Haushaltsgrundsätzegesetz.
Die Prüfung
hat zu keinen Einwendungen geführt. Es wurde der uneingeschränkte
Bestätigungsvermerk erteilt.
Aufgrund des
Prüfungsergebnisses kann sowohl den Mitgliedern des Aufsichtrates als auch dem
Geschäftsführer für das Geschäftsjahr 2008 Entlastung erteilt werden.
Zu Punkt 3:
Die
Geschäftsführung schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
PricewaterhouseCoopers AG als Abschlussprüfer zu beauftragen.
Nach § 11 Abs.
4 bzw. Abs. 6 des Gesellschaftsvertrages hat der Aufsichtsrat den
Jahresabschluss und den Vorschlag zur Ergebnisverwendung zu prüfen und alle
Angelegenheiten, die der Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlung
unterliegen, vorzubereiten.
Der
Aufsichtrat der Gesellschaft hat die aufgeführten Angelegenheiten in seiner
Sitzung am 19.06.2009 vorberaten und entsprechende Empfehlungsbeschlüsse an die
Gesellschafterversammlung gefasst. Nach § 14 Ziffern 5, 6 und 8 des
Gesellschaftsvertrages obliegt der Gesellschaftsversammlung die Entscheidung
über diese Punkte. Der Termin für die Gesellschafterversammlung stand zum
Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch aus.
Der Jahresabschluss ist vorab allen Fraktionsvorsitzenden und Sprechern der Gruppen im Rat zur Kenntnis zugeleitet worden.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Bornfelder
Stadtdirektor
Anlagen:
keine