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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2009/0758  

Betreff: Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt über die überörtliche Prüfung der Stadt Herne vom 03.11.2008
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Harbott - 2397 -
Federführend:FB 14 - Rechnungsprüfung Bearbeiter/-in: Rduch, Regina
Beratungsfolge:
Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
19.11.2009 
des Rechnungsprüfungsausschusses beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Rechnungsprüfungsausschuss gibt dem Rat der Stadt die als Anlage beigefügte Zusammenfassung der Prüfergebnisse und Empfehlungen der Gemeindeprüfungsanstalt zur Kenntnis. Die Umsetzung der Empfehlungen sollte im Rahmen der vom Rat der Stadt eingerichteten Haushaltskommission erörtert werden.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

In den Jahren 2007 und 2008 hat die GPA NRW gemäß dem Gesetz über die Gemeindeprüfungsanstalt vom 30.04.2002 und § 105 Gemeindeordnung NRW eine vergleichende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung im Rahmen der überörtlichen Prüfung der kreisfreien Städte durchgeführt. Der Abschlussbericht mit den Empfehlungen der GPA ist gemäß  § 105 Abs. 5 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) im April 2009 dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Beratung vorgestellt worden. Bei der Präsentation des Gutachtens im Rechnungsprüfungsausschuss stellte Herr Mölders von der GPA fest, dass bei der Stadt Herne trotz schwierigster Rahmenbedingungen weiterhin das Bestreben zu erkennen ist, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um den Zuschussbedarf der einzelnen Bereiche so gering wie möglich zu halten. Das ausdauernde Bemühen um den Ausgleich des Haushalts wurde ausdrücklich gelobt. Die Haushaltskonsolidierung sei entsprechend weiterzuführen.

 

Der Rat der Stadt Herne hat nunmehr in seiner Sitzung am 27. Oktober 2009 die Einrichtung einer Haushaltskommission beschlossen. Ziel dieser Kommission soll die Entwicklung eines Haushaltssicherungskonzeptes für die Zukunfts- und Handlungsfähigkeit des städtischen Haushalts sein. Der Bericht der GPA wird mit seinen Anregungen und Hinweisen bei den Überlegungen entsprechend zu berücksichtigen sein.

 

Nach einer groben Einschätzung der Umsetzbarkeit durch die Zentralverwaltung sind die Teilberichte und Handlungsempfehlungen der GPA-Untersuchung durch die Fachverwaltungen hinsichtlich der Möglichkeit ihrer Umsetzung zu prüfen. Die Prüfung erfolgt unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Workshops mit den Benchmark-Kommunen und deren Erfahrungen.

 

Die Ergebnisse sind den jeweils zuständigen Ausschüssen zur weiteren Beratung zuzuleiten.

 

 

Der Oberbürgermeister

 

 

 

 

Schiereck

 

 

Anlagen:

Anlagen:

Ergebnisse im Überblick

 

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