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Finanzielle Auswirkungen in €
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: 11.01 Bez.: Betreuung Gremien und Mandatsträger | Nr.: 549 Bez.: Weitere sonstige Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
Nr.: 542 Bez.: Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten | 2010: 9.000,00 Euro 2011: 29.000,00 Euro 2012: 39.000,00 Euro 2013: 49.000,00 Euro 2014: 49.000,00 Euro
jährlich 10.000,00 Euro |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: |
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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt
1. die Neunte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Herne ‑ Hauptsatzung – (Anlage 1).
2. dass die Berechnungsgrundlagen für die Höhe der Zuschüsse für die Geschäftsführung (Entgeltgruppen 15, 11 und 8 der Entwicklungsstufen 6 TVöD) für die Dauer der laufenden Wahlzeit auf dem Stand vom 31.12.2009 festgeschrieben und nicht angepasst werden.
Sachverhalt:
Auf der Grundlage des vom Rat der Stadt am 23.03.2010 gefassten Beschlusses zum Haushaltssicherungskonzept 2010 und den darin enthaltenen Ergebnissen der Haushaltskommission ist es notwendig, o. g. Beschlüsse zu fassen.
Die finanziellen Auswirkungen resultieren aus den Konsolidierungsvorschlägen der v. g. Kommission.
Die möglichen Einsparungen bei der Festsetzung der Haushaltsentschädigung auf 15,00 Euro/Tag resultieren aus einer Hochrechnung von Sitzungen im Jahr 2009.
Abhängig ist die Einsparung von der Sitzungsdauer und der Anzahl der Mandatsträger, die eine Haushaltsentschädigung beantragt haben.
Der Oberbürgermeister
Horst Schiereck
Anlagen:
1. Neunte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Herne vom 16. Dezember 2002
2. Synopse der Änderung der Hauptsatzung der Stadt Herne
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Hauptsatzung_Änderung9_A1_E (25 KB) | (65 KB) |