Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Vorlage - 2010/0335  

Betreff: Bürgereingabe: Überprüfung Befahrbarkeit der Straße „Am Knie“ durch Fahrradfahrer in Einbahnrichtung
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verfasser:Stalla, Fredy
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Bearbeiter/-in: Strauch, Simone
Beratungsfolge:
Bezirksvertretung Sodingen Entscheidung
26.05.2010 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 In der Projektgruppe Radverkehr der Stadt Herne am 3. Februar 2010 wurden die Einbahnstraßen in der Siedlung Teutoburgia besprochen.

Für die Siedlung Teutoburgia ist eine Übersichtskarte mit Hervorhebung der Fahrflächen gezeigt worden. Dadurch war ersichtlich, dass an den Einmündungen zu den Einbahnstraßen eine Fahrbahnverengung auf ca. 2,5 m vorhanden ist. Deshalb müsste bei Freigabe der Einbahnstraßen für Radfahrer in Gegenrichtung die Verengung baulich verändert werden.

Auf Grund der anfallenden Kosten und des Fehlens der sinnvollen Ergänzung des Radwegenetzes wurde beschlossen, auf die Freigabe von Einbahnstraßen für Radfahrer in Gegenrichtung in dem Gebiet zu verzichten.“

 

Da der in der Bürgereingabe angesprochene Straßenabschnitt keine Fahrbahneinengung aufweist und ohne hohen Kosteneinsatz die Maßnahme umgesetzt werden könnte, kann dem Antrag statt gegeben und die Freigabe des Straßenstücks für Radfahrer in Gegenrichtung der Einbahnstraße noch einmal geprüft werden.

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Nowak

Stadtrat