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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2010/0339  

Betreff: Bürgereingabe:Lärmsituation Bereich Parkplatz Akademie Mont-Cenis und Umfeld
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verfasser:Drews, Maik
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Bearbeiter/-in: Strauch, Simone
Beratungsfolge:
Bezirksvertretung Sodingen Entscheidung
26.05.2010 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Die Verkehrs- und Lärmsituation im o. g. Bereich wurde bereits durch den Fachbereich Tiefbau und Verkehr aufgrund einer vorhergegangenen Bürgereingabe intensiv und abschließend geprüft. Der betreffende Bürger hat eine Stellungnahme der Verwaltung mit Schreiben vom 15. Januar 2010 erhalten.

 

Die Henin-Beaumont-Straße erschließt sowohl die angrenzenden Wohngebiete wie auch die Parkplatzanlage der Akademie. In Teilbereichen wird sie für die Warenanlieferung zur Akademie genutzt. Die Henin-Beaumont-Straße befindet sich in einer Tempo-30-Zone. Im Bereich der gepflasterten Platzfläche ist zusätzlich das VZ 325/326 (Verkehrsberuhigter Bereich) angebracht.

Im Ergebnis der Prüfung zeigt sich, dass die Befahrbarkeit der Henin-Beaumont-Straße im Bereich zwischen der Kirchstraße und der Jürgen-von-Manger-Straße auf Grund des hohen Parkdrucks zu allen Zeiten stark eingeschränkt ist. Das Beparken des Platzbereiches ist verkehrsrechtlich durch die angebrachte Beschilderung ausgeschlossen, da in verkehrsberuhigten Bereichen das Parken nur auf ausgewiesenen Stellplätzen erlaubt ist. Auf der nördlichen Seite der Henin-Beaumont-Straße ist aufgrund von Bürgereingaben durch Anordnung der Straßenverkehrsbehörde am 18. März 2010 das VZ 283 (Haltverbot) aufgestellt worden.

Ein Abbinden der Henin-Beaumont-Straße im Platzbereich ist nicht möglich, da die Erschließung der Parkplatzanlage sowie die Anlieferung zur Akademie auch weiterhin gewährleistet werden muss.

Bauliche Veränderungen für das Abstellen von Reisebussen sind nicht vorgesehen.

Die von Bürgern negativ empfundene Lärmsituation ist auf Grund der subjektiven Empfindung seitens der Verwaltung nicht prüfbar. Die geringe Verkehrsbelastung lässt jedoch vermuten, dass hier lärmrelevante Einzelereignisse im Vordergrund stehen. Diese Einzelereignisse gehören zu den städtischen Umgebungsgeräuschen und sind weder kontrollierbar noch technisch zu verhindern.

Der Fachbereich 44 - Öffentliche Ordnung ist über  die Bürgerbeschwerden mit der Bitte informiert worden, die Kontrollen um den Platz herum zu verstärken.

Die Verwaltung sieht für weiteres handeln keinen Bedarf.

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

(Nowak)

Stadtrat