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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2010/0479  

Betreff: Änderung der Entgeltordnung für die Benutzung der Räume der Flottmann-Hallen
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Leckscheid
Federführend:FB 32 - Kultur Bearbeiter/-in: Ludwichowski, Andrea
Beratungsfolge:
Kultur- und Bildungsausschuss Vorberatung
09.09.2010 
des Kultur- und Bildungsausschusses beschlossen   
Integrationsrat Vorberatung
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
28.09.2010 
des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
05.10.2010 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen in €

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:                      -

Bez.:

Nr.:                          -

Bez.:

                      -

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:                     -

Bez.:

Nr.:                         -

Bez.:

                      -

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Herne beschließt zum 01.01.2011 die als Anlage 1 beigefügten Änderungen der Entgeltordnung für die Benutzung der Räume der Flottmann-Hallen.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Nachdem die Entgelte für die Benutzung der Räume der Flottmann-Hallen zuletzt am 24.06.2003 durch den Rat der Stadt Herne neu festgelegt worden sind, ist nach nunmehr acht Jahren aufgrund der zwischenzeitlich eingetretenen Kostensteigerungen, z.B. für Energie- und Heizkosten, aber auch als Beitrag zur Haushaltssicherung der Stadt Herne eine Anpassung der Entgelte zwingend erforderlich. Die neuen Entgelte sind nach Einschätzung der Verwaltung vertretbar und lassen keinen spürbaren Rückgang der Anmietungsnachfrage erwarten.

 

Aus der als Anlage 2 beigefügten Gegenüberstellung lässt sich die Entgeltanhebung im Einzelnen nachvollziehen.

 

Für förderungswürdige Veranstaltungen gem. § 3 II wird wie bisher ein geringeres Entgelt erhoben, das ebenso angepasst worden ist wie der dort genannte durchschnittliche Eintrittspreis.

 

Weiterhin ausgeschlossen bleibt die Nutzung der Hallen I/II („Kunsthalle“) sowie der Halle V („Sporthalle“) für Betriebsversammlungen, Tagungen und Seminare.

 

Insgesamt sollen die Entgelte, unter Berücksichtigung des Zeitraumes von acht Jahren seit der letzten Anpassung und des notwendigen Beitrages zur Haushaltskonsolidierung, moderat angehoben werden.

 

Der Oberbürgermeister

 

in Vertretung

 

 

 

Thierhoff

(Stadträtin)

Anlagen:

Anlagen:

- Änderung der Entgeltordnung

- Gegenüberstellung geänderte/bisherige Entgelte

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Entgeltordnung2011 Anlage1mÄnd (35 KB) PDF-Dokument (83 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Entgeltordnung2011 Anlage 2mÄnd (40 KB) PDF-Dokument (89 KB)