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Vorlage - 2010/0525  

Betreff: Dorfstraße und Kirchstraße – Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung

Einzelmaßnahmen zur Reduzierung des Geschwindigkeitsniveaus sowie zur Erhöhung der Verkehrssicherheit
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Behrens, Stefan
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Bearbeiter/-in: Strauch, Simone
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
07.09.2010 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Bezirksvertretung Sodingen Entscheidung
22.09.2010 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen in €

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.: 54.01

Bez.: Öffentliche Verkehrsflächen

Nr.: 14

Bez.: Bilanzielle Abschreibungen

- 1200 €/Jahr

ab Fertigstellung

(voraussichtlich 2010)

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:7.541.027.700.200

Bez.:

Nr.: 8

Bez.: Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen

                        - 60.000 €

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksvertretung Herne-Sodingen beschließt die Umsetzung der Einzelmaßnahmen zur Reduzierung des Geschwindigkeitsniveaus sowie zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Bereich der Dorf- und Kirchstraße gemäß den vorgelegten Planunterlagen -Planungsstand 23.08.2010- sowie der nachfolgenden Baubeschreibung

Sachverhalt:

Sachverhalt:

1.       Allgemeines

 

Die Dorfstraße und die Kirchstraße befinden sich im Nord-Westen des Stadtbezirks Herne-Sodingen. Diese Anliegerstraßen verbinden über die Schadeburgstraße die Sodinger Straße mit der Castroper  Straße.

Vor dem Umbau des Knotenpunktes Sodinger Straße / Castroper Straße zum Kreisverkehrsplatz wurde diese Wegeverbindung vielfach, unter verbotswidriger Nutzung der für den ÖPNV vorbehaltenen Verkehrsfläche, als „Abkürzungsstrecke“ genutzt. Die Dorfstraße und die Kirchstraße sind Bestandteil einer Tempo-30-Zone und sind beidseitig durch reine Wohnbebauung gekennzeichnet.

2.       Begründung

 

Der nördliche Bereich der Dorfstraße ist mit Beschluss vom 03.12.2004 als Mischverkehrsfläche ausgebaut worden und gilt als unkritisch. Die Verkehrssituation im östlichen Bereich hingegen hat immer wieder zu Beschwerden durch Bürger und Politik Anlass gegeben. Vorwiegend wurde das Geschwindigkeitsniveau in diesem Bereich thematisiert. Regelmäßig durchgeführte Verkehrsdatenerhebungen (seit 2005) haben im Ergebnis  gezeigt, dass mit einer vm 35 km/h, v15 28,5 km/h, v85 43 km/h die gefahrenen Geschwindigkeiten oberhalb der erlaubten 30 km/h liegen. Deshalb ist durch die Bezirksvertretung Sodingen in der Sitzung vom 04.11.2009 ein Planungsauftrag an die Verwaltung ergangen, bauliche und verkehrsregelnde Maßnahmen  zu entwickeln, die den Verkehr auf der unteren Dorf- und Kirchstraße beruhigen.

 

2.1           Beschreibung der vorhandenen Situation

 

Die Dorfstraße ist zwischen der Schadeburgstraße und der Kirchstraße in einer Fahrbahnbreite von 5,30 m ausgebaut. Im Bereich der Einmündungen Zur alten Mühle und Weidestraße ist bereits eine bauliche Einengung der Fahrbahn auf 4,25 m erfolgt. Der Bereich der Kirchstraße bis zum Anschluss an die Castroper Straße, weist im Mittel eine Fahrbahnbreite von 6,70 m auf. An beiden Straßen befinden sich beidseitig der Fahrbahn in Asphaltbauweise ausgebaute Gehwege in einer mittleren Breite von 2,00 m.

Aufgrund der angrenzenden Wohnbebauung sind in der öffentlichen Verkehrsfläche zahlreiche Gehwegüberfahrten vorhanden.

Der Einmündungsbereich von Dorf- und Kirchstraße ist durch eine Dreiecksinsel in Mittellage geprägt. Dort befindet sich die Haltestelle „Börnig Dorfstraße“, die in Fahrtrichtung Schadeburgstraße auch als Pausenhaltestelle für den ÖPNV genutzt wird. Dieses Straßenteilstück ist eine reine Bustrasse und dementsprechend verkehrsrechtlich mit dem VZ 245 (Linienomnibusse) beschildert. Jedoch zeigt sich, dass dieses Teilstück häufig vom motorisierten Individualverkehr entgegen der verkehrsrechtlichen Anordnung befahren wird, um eine schnellere Wegverbindung zu erreichen. Ungewollt unterstütz wird dieses Fehlverhalten sicherlich derzeit durch die vorhandene bauliche Gestaltung.

Die Dorfstraße und die Kirchstraße werden von zwei ÖPNV-Linien sowie einer Nachtexpressverbindung teilweise mit Gelenkbussen frequentiert. Es finden 2-3 Fahrbewegungen je Stunde und Richtung statt. Begegnungsverkehre zwischen den ÖPNV-Fahrzeugen sind nicht auszuschließen.

An der Kirchstraße befindet sich eine Kindertagesstätte, so dass ein besonderes Augenmerk auf die schwächeren Verkehrsteilnehmer und die Sicherung der fußläufigen Wegeverbindungen zu legen ist.

Durchfahrtsbreiten sind an die Fahrgeometrie der eingesetzten ÖPNV-Fahrzeuge anzupassen. Maßnahmen sind auf mögliche Fahrzeitenverluste zu prüfen.  So ergibt sich eine Vielzahl von Restriktionen, die bei einer Planung von verkehrsregelnden Maßnahmen zur Entspannung der Verkehrssituation Berücksichtigung finden müssen.

2.2           Beschreibung der Baumaßnahmen

 

Durch die geplanten Einzelmaßnahmen sollen das vorhandene Geschwindigkeitsniveau positiv beeinflusst und daraus resultierend die Verkehrssicherheit erhöht werden. Es handelt sich hierbei um Einbauten in den Straßenraum sowie um die Anbringung einer verkehrsregelnden Beschilderung. In Teilbereichen wird der bestehende Straßenquerschnitt eingeengt.

 

2.2.1    Wechsel des Fahrbahnbelags

 

In den zwei Bereichen               - Einmündung Dorfstraße/Schadeburgstraße und

- zwischen den Einmündungen „Zur alten Mühle“ und

  „Weidestraße“

 

wird der Asphalt der Fahrbahn durch einen niveaugleichen aber optisch veränderten Pflasterbelag ausgetauscht. Es wird ein Verbundsteinpflaster 10/20/10 in der Farbe Herbstlaub Verwendung finden. Der Übergang zwischen Asphalt und Verbundsteinpflaster wird durch einen Rinnstein 16/24/14 in der Farbe grau hergestellt.

Auf der gegenüberliegenden Fahrbahnseite werden die VZ 283-10 und 283-20 (Haltverbot Anfang und Ende) so angeordnet, dass der ÖPNV nicht durch parkende Fahrzeuge behindert wird.

 

2.2.2 Vorgezogener Seitenraum Dorfstraße

 

An der Dorfstraße ist am westlichen Fahrbahnrand auf Höhe des Gebäudes Dorfstraße Nr. 8 der Bau eines vorgezogenen Seitenraumes geplant. Der vorgezogene Seitenraum hat eine Länge von 5,0 m und eine Breite von 1,70 m. Die Einfassung erfolgt mit Hochbordsteinen, die in Fahrtrichtung mit einer 45°-Führung am Rand des vorgezogenen Seitenraumes ausgeführt wird. Die Fahrbahnbreite im Bereich dieser Einengungen beträgt 3,60 m. Mit dieser Einengung, in deren Bereich der Begegnungsfall PKW/PKW nur begrenzt und der Begegnungsfall LKW/PKW nicht möglich ist, soll eine Reduzierung der Fahrgeschwindigkeiten erreicht werden. Es wird eine Beschilderung mit dem VZ 605-10/-20 (Leitbake(Warnbake)) für jede Fahrtrichtung angeordnet.

 

2.2.3 Umbau Bustrasse

 

Die Bustrasse in der Verbindung Dorf- und Kirchstraße im Bereich der Dreiecksinsel soll baulich verändert werden. Es ist angedacht, die Ein- und Ausfahrt von der Kirchstraße kommend für den Begegnungsfall Gelenkbus/Gelenkbus auf das notwendige Mindestmaß zurückzubauen. Dazu wird ein Fahrbahnteiler in Mittellage hergestellt. Der Fahrbahnteiler hat eine mittlere Breite von 2,00 m und eine Länge von 10,50 m. Es ist der Einbau eines Schrägbords vorgesehen. Am Fahrbahnteiler wird eine Beschilderung mit dem VZ 222-20 (Vorgeschriebene Vorbeifahrt - rechts vorbei) angeordnet.

Die Dreiecksinsel wird dem Konzept entsprechend dergestalt verlängert, dass zwei Fahrgassen von je 3,25 m Breite entstehen. Es wird für den motorisierten Individualverkehr eine zusätzliche Barriere geschaffen. Zur Verstärkung dieser Barrierewirkung wird in jeder Fahrtrichtung ein sogenanntes „Berliner Kissen“ eingebaut, welches von den Fahrzeugen des ÖPNV problemlos überfahren werden kann. Die „Berliner Kissen“ werden in Betonsteinpflaster mit einer Randeinfassung in der Farbe grau und einer Innenfläche in der Farbe rot mit den Abmessungen 1,84 m x 1,84 m ausgebildet.

Zusätzlich zu diesen baulichen Maßnahmen wird eine veränderte Beschilderung angeordnet. Am Fahrbahnteiler Das VZ 245 (Linienomnibusse) wird von der Kirchstraße kommend beidseitig durch eine Beschilderung mit dem VZ 267 (Verbot der Einfahrt) mit dem Zusatz VZ 1026-32 (Linienverkehr frei) ersetzt. In der entgegengesetzten Fahrtrichtung wird zusätzlich beidseitig zu den VZ 267 und 1026-32 der Zusatz „Anwohner Dorfstraße Nr. 19, Kirchstraße Nr. 178 frei“ angeordnet.

Alle Maßnahmen sind mit dem beauftragten Verkehrsunternehmen abgestimmt.

 

2.2.4 Vorgezogene Seitenräume/Querungshilfe Kirchstraße

 

Im Bereich der Kirchstraße auf Höhe des Hauses Nr. 159b (Höhe der Wegeverbindung zur zurückliegenden Kindertagesstätte) soll durch beidseitig vorgezogene Seitenräume eine bauliche Einengung der Fahrbahn hergestellt werden. Die vorgezogenen Seitenräume haben eine Länge von ca. 14,0 m und eine Breite von 1,40 m. Die Einfassung erfolgt mit Hochbordsteinen, die in Fahrtrichtung mit einer 45°-Führung am Rand des vorgezogenen Seitenraumes ausgeführt wird. Der Querungsbereich wird nach dem heutigen Standard barrierefrei ausgebildet.

Die Fahrbahnbreite im Bereich dieser Einengungen beträgt 4,20 m. Mit dieser Einengung, in deren Bereich der Begegnungsfall PKW/PKW nur begrenzt und der Begegnungsfall LKW/PKW nicht möglich ist, soll eine Reduzierung der Fahrgeschwindigkeiten erreicht werden.

Es wird eine Beschilderung mit dem VZ 136-10/-20 (Kinder) sowie mit dem VZ 605-10/-20 (Leitbake(Warnbake)) für jede Fahrtrichtung angeordnet.

 

2.3           Technische Gestaltung der Baumaßnahmen (Entwässerung und Leitungen)

 

Die vorhandenen Straßenabläufe bleiben überwiegend erhalten. Ein Straßenablauf wird versetzt und wieder an das vorhandene Kanalnetz angeschlossen.

Im Plangebiet befindlichen Ver- und Entsorgungsleitungen werden durch die Maßnahmen nicht berührt.

 

2.4           Durchführung der Baumaßnahmen

 

Die Durchführung der Maßnahmen soll spätestens im vierten Quartal des Jahres 2010 beginnen. Es ist geplant, die Maßnahmen bei Sicherung der Wegeverbindungen unter Aufrechterhaltung des Verkehrs durchzuführen.

 

2.5           Sonstiges (Grunderwerb und Beleuchtung)

 

Grunderwerb ist nicht erforderlich.

Die vorhandene Beleuchtung wird nicht tangiert, zusätzliche Beleuchtungspunkte sind nicht notwendig.

 

3.       Bauzeit und Finanzierung

 

Die Bauzeit für die Maßnahmen beträgt insgesamt ca. zwei Monate.

 

Die Kosten der Maßnahmen wurden im Rahmen der Vorplanung überschlägig ermittelt und belaufen sich auf ca. 60.000 €.

 

Eine Erhebung von Straßenbaubeiträgen erfolgt nicht.

 

Die Maßnahme kann vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im Haushalt umgesetzt werden.

 

 

 

Der Oberbürgermeister

in Vertretung

 

 

 

 

 

Meinolf Nowak

 

 

Anlagen:

Anlagen:

Übersichtsplan Dorfstraße

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Übersichtsplan_Dorfstraße Kirchstraße (208 KB) PDF-Dokument (308 KB)