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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2010/0556  

Betreff: Sachstandsbericht zum Stand der Umsetzung von Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket II
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verfasser:Herr Kleinhubbert
Federführend:Gebäudemanagement Herne Bearbeiter/-in: Türtmann, Monika
Beratungsfolge:
Bezirksvertretung Sodingen Vorberatung
22.09.2010 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Gegenüber dem Stand des letzten Berichts haben sich die Summen für Handwerker-, Ingenieur- und Architektenleistungen wie folgt weiterentwickelt:

 

                                                                                                             Stand Ende Aug. 2010

Handwerker insgesamt:                                                                 rd. 11,463 Mio. Euro

Architekten- / Ingenieurbüros:                                                    rd.   1,807 Mio. Euro

 

Gesamt:                                                                                               rd. 13,270 Mio. Euro

 

Davon Handwerker in Herne insgesamt:                                          rd.   5,894 Mio. Euro

Davon Herner Architekten- / Ingenieurbüros:                          rd.   0,650 Mio. Euro

 

Gesamt:                                                                                             rd.   6,544 Mio. Euro

 

Mit 6,544 Mio. Euro entfällt auf Herner Firmen und Architekten / Ingenieure ein Anteil von rd. 49 % an der Gesamtsumme (13,270 Mio. Euro), also Handwerks-, Ingenieur- und Architektenleistungen, die bereits beauftragt sind, sowie kurz vor Auftragsvergabe stehende Vergabeverfahren. Die Stadt Herne hat im Rahmen des Konjunkturpaketes II Fördermittel in Gesamthöhe von 21,093 Mio. Euro erhalten. Auf die Straßenbeleuchtung entfallen 1,780 Mio. Euro, die demnächst beauftragt werden können. Von den verbleibenden 19,313 Mio. Euro Fördersumme, die Maßnahmen in und an Gebäuden betreffen, sind 13,270 Mio. Euro – somit 68,7 % - bereits beauftragt. Die Restmittel (31,3 %) werden bis Anfang Dezember 2010 beauftragt.

 

Die als Anlage beigefügten Auflistungen dokumentieren den fortgeschrittenen Stand der Umsetzung von Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket II.

 

Bautechnisch abgeschlossen:

 

Die nachfolgend genannten Maßnahmen sind bautechnisch abgeschlossen. Die Weiterentwicklung gegenüber dem letzten Bericht (April 2010) ist in Fettdruck hervorgehoben.

 

Stadtbezirk Sodingen:

Grundschule Vellwigstraße                                          -              Dachsanierung

Grundschule Vellwigstraße                                          -              Austausch Kesselanlage

Grundschule Vellwigstraße                                          -              Sanierung WC-Anlage

Grundschule Börsinghauser Str.               -              Sanierung WC-Anlage

Gymnasium Otto-Hahn                                  -              Austausch Kesselanlage

Umkleide Sodinger Straße                             -              Austausch Kesselanlage

Kindertagesstätte Mont-Cenis                        -             Austausch Kesselanlage

Kindertagesstätte Sodinger Str.                -              Austausch Kesselanlage

 

In den Stadtbezirken sind zum jetzigen Zeitpunkt 49 Maßnahmen bautechnisch abgeschlossen. Nach erfolgter Prüfung und Testat der Rechnungsprüfung sind 4 Maßnahmen mit der Bezirksregierung abgerechnet.

 

1.       Überbezirklich:

 

a)      Internetverkabelung von Einrichtung der Bildung und Weiterbildung

 

Die Verkabelungsarbeiten in der Hauptschule Hölkeskampring, Realschule Crange (bis auf Pavillon), Realschule an der Burg und Emschertal Berufskolleg (Standort Steinstraße) sind bautechnisch abgeschlossen.

 

Während der Sommerferien wurde mit den umfangreichen Vernetzungsarbeiten an mehreren Schulstandorten begonnen. Nach dem momentanen Baufortschritt werden die Arbeiten an den folgenden Schulen wie folgt abgeschlossen sein:

 

·         Realschule Strünkede                                                  - Ende September 2010

·         Gesamtschule Mont-Cenis                                           - Ende Oktober 2010

(zweiter Bauabschnitt)

·         Gesamtschule Wanne                                                 - Anfang Oktober 2010

·         Gymnasium Wanne                                                     - Ende September 2010

·         Gymnasium Eickel                                                        - Anfang Oktober 2010

·         Berufskolleg für Wirtschaft und Verwaltung                  - Ende Oktober 2010

 

Die für ein nutzbares und funktionsfähiges Datennetzwerk notwendigen Aktivkomponenten beschafft das Gebäudemanagement nach Vorgabe und vorab durch- geführten Vergabeverfahren des Fachbereichs Service und Informationstechnologie. Mit der sukzessiven Ausstattung der aus den Mitteln des Konjunkturpaketes II vernetzten Schulen mit Aktivkomponenten wurde bereits begonnen. Der Fachbereich Service und Informationstechnologie schätzt den Gesamtbedarf der benötigten Aktivkomponenten mit rd. 130 T€ ein. Der Einbau der Aktivkomponenten und die Inbetriebnahme des   Datennetzwerkes erfolgt über den Fachbereich Service und Informationstechnologie.

 

Parallel dazu laufen zurzeit Abstimmungsgespräche zwischen dem Gebäudemanagement und dem Fachbereich Service und Informationstechnologie über die evtl. noch einzusetzende Klimatechnik für die an den Schulstandorten neu geschaffenen Datennetze.

 

b)     Austausch der Straßenbeleuchtung mit energieeffizienter Technik

 

Die europaweite Ausschreibung wurde am 07.07.2010 veröffentlicht. Die Submissionierung erfolgte am 30.08.2010. Momentan sichtet der Fachbereich Tiefbau und Verkehr die abgegebenen Angebote und fertigt einen Vergabevorschlag. Wie bereits in der letzten Berichtsvorlage dargestellt, könnte die Zustimmung zur Vergabe in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses spätestens am 28.09.2010 erfolgen, sofern nicht ein Dringlichkeitsbeschluss zu einem vorherigen Termin einen deutlichen Zeitgewinn ermöglicht.

 

c)    Photovoltaikanlagen

Für die grundsätzliche Wahl des Standortes für eine Photovoltaikanlage bildet die Ausrichtung der Dachfläche S | SW | SO das erste und wesentliche Entscheidungskriterium. In der weiteren Betrachtung, muss per Ortsbesichtigung die Dachkonstruktion (Einbauten, Dachgauben etc.), die Nachbargebäude sowie angrenzende Bäume in Bezug einer möglichen Verschattung geprüft werden. Diese Betrachtung muss dann aufgrund der unterschiedlichen Neigungswinkel der Sonne über das gesamte Jahr, mittels einer geeigneten Software, überprüft werden. Ist durch diese Grundsatzprüfung eine Eignung der Dachfläche°gegeben, erfolgen die nachfolgend aufgeführten Prüfungs- und Planungsschritte:

·         Ist der bautechnische Zustand der vorhandenen Dachfläche für eine vorgesehene Nutzungszeit
von 20 – 30 Jahre ausreichend.

·         Besteht ein kurzfristiger, mittelfristiger oder langfristiger Sanierungsbedarf an der Dachfläche?

·           Wie hoch wäre der Aufwand bei einer vorab notwendigen Dachsanierung?


·         Berechnung der Gesamtdachfläche bzw. nutzbaren Fläche.

·         Prüfung der Dachneigung, Sperrflächen und Aufbauten, Gebäudehöhe, Bewegungsraum auf   dem Dach, Zugang zur Dachfläche.

·         Grundsätzlicher Aufwand bzw. Kosten im Rahmen des Blitzschutzes.

·     Wie hoch ist der jeweilige Aufwand in Bezug auf die erforderliche Inspektion, Reinigung,   Wartung und Instandhaltung unter jeweiligem Bezug auf den gewählten Standort?

·         Im Rahmen der Einspeisevergütung sind Gebäude mit einer Niederspannungs-Stromversorgung besser geeignet, da der Vergütungssatz in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit höher ist.

·   Der Standort der Stromhaupteinspeisung (Stromzähler) sollte aufgrund der Leitungswege und des  Aufwandes nah am Standort der Solaranlage sein.

·   Ein weiterer Aspekt an weiterführenden Schulen ist der Standort der Solaranlage sowie Anzeigetafel und Datenverbindung zu einem Naturwissenschaftlichen Raum (Vermittlung von Wissen und Technik).

Diese Kriterien sind mitentscheidend für die Wahl des Standortes einer Solaranlage und müssen sich mit einem möglichst hohen Deckungsgrad darstellen, damit die gestellte Zielrichtung aber auch eine Wirtschaftlichkeit einer Solaranlage gewährleistet werden kann.

Neben der solaren Eignung der Dachflächen als Basisgrundlage, bildet die Tragfähigkeit (Statik) der Dachflächen ein weiteres Entscheidungs-Kriterium.

Diese Überprüfung muss neben der grundsätzlichen solaren Eignung erfolgen.

Projekte aus dem Konjunkturpaket

Die im Rahmen des Konjunkturpaketes II vorgesehenen Gebäude waren vorab in grundsätzlicher und solarer Eignung geprüft und als geeignet eingestuft worden.

Die Prüfung der Tragfähigkeit der aus solarer Sicht geeigneten Dachflächen ergab, dass an den nachfolgend aufgeführten Objekten die Statik grundsätzlich, aber auch vor dem Hintergrund einer möglichen, zukünftig notwendigen Dachsanierung, in Kombination mit der Solaranlage°nicht°ausreichend°ist:

•Kindertagesstätte°Horsthauser°Straße
•Kindertagesstätte°Sodinger°Straße
•Gymnasium°Wanne
•Realschule°an°der°Burg

Für die Kindertagesstätten Horsthauser Straße und  Sodinger Straße wurden die Alternativgebäude Grundschule Königstraße und Realschule Crange geprüft. Sie sind aus solarer sowie statischer Sicht geeignet.

Für das Gymnasium Wanne und die Realschule an der Burg wurden die Alternativen Förderschule Dorneburg und Realschule Sodingen in Bezug auf die statische Eignung geprüft. Der Ratsbeschluss zur Umsetzung der Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket II umfasst auch die alternativ geprüften Standorte, sodass hier keine zusätzlichen Beschlüsse gefasst werden müssen.

Als Ergebnis der durchgeführten Überprüfungen können Photovoltaikanlagen an folgenden Standorten realisiert werden: Förderschule an der Dorneburg, Hauptschule Gustav-Adolf, Gymnasium Pestalozzi, Realschulen an der Burg und Crange sowie die Grundschulen Claudiusstraße, Forellstraße und Königstraße. Für die Standorte Gymnasium Pestalozzi und die Grundschulen Königstraße, Claudiusstraße und Vellwigstraße wurde ein Vergabeverfahren durchgeführt. Der Wettbewerb hat kein wirtschaftliches Ergebnis ergeben, sodass das Ausschreibungsverfahren mit Zustimmung der Rechnungsprüfung vom 24.08.2010 aufgehoben wurde. Das Gebäudemanagement verhandelt momentan mit den beteiligten Firmen, um ein wirtschaftliches Ergebnis zu erzielen.

 

d)   Mängelbeseitigung an sanierten WC-Anlagen

Auch die WC-Sanierungsmaßnahmen aus dem Konjunkturpaket II wurden unter der Leitung extern beauftragter Fachingenieure saniert. Zum einen wurde ein Architekturbüro für die Planung und Bauleitung sowie ein Ingenieurbüro für die Planung und Objektüberwachung der°technischen°Gebäudeausrüstung°beauftragt.

Nach Fertigstellung der ersten WC-Sanierungen wurde bei Baubegehungen stichprobenartig die montierte Höhe diverser Sanitärgegenstände überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass in einigen Fällen die montierte Höhe der Urinalbecken, die nach der VDI 6000 Blatt 6 vorgegebene Höhe von 50 cm bzw.57 cm überschritten wurde. Bei der daraufhin durchgeführten Begehung aller bereits sanierten WC-Anlagen hat sich dann herausgestellt, dass dies auch bei weiteren WC-Sanierungen der Fall ist.

Nach der VDI 6000 Blatt 6 / Part 6 gilt als Einbauhöhe der Urinalbecken für Kinder von 7 bis 11 Jahre 50 cm und 57 cm für Kinder von 12 bis 15 Jahre. Für Erwachsene beträgt die Einbauhöhe der Urinalbecken 65 cm.

Das Gebäudemanagement hat die extern beauftragten Ingenieure / Fachplaner aufgefordert schnellstmöglich (auf eigene Kosten) nachzubessern, damit die falsch eingebauten Urinale auch in Kürze genutzt werden können. Dabei wird unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit überprüft, inwieweit geringe Abweichungen von der DIN-Norm vertretbar sind. Die für Nachbesserungen notwendigen Arbeiten sollen zeitnah ausgeführt werden.

 

e)  Förderfähigkeit der Maßnahme Austausch Fenster Musikschule

 

Die Maßnahme „Austausch Fenster“ an der städtischen Musikschule war bisher der Fördergruppe I (Investitionsschwerpunkt „Bildung“), Förderbereich 4 (kommunale oder gemeinnützige Einrichtung der Weiterbildung) zugeordnet. Die Maßnahme wurde seitens der Bezirksregierung als förderfähig anerkannt. Mit Email vom 27.07.2010 teilt die Bezirksregierung mit, dass die Maßnahme auf dem Status „abgebrochen“ gesetzt wurde, was bedeutet, dass sie jetzt nicht mehr als förderfähig eingestuft ist. In der „Frage und Antwortliste“ zum Zukunftsinvestitionsgesetzt (ZuInvG) des Bundes sowie der Verwaltungsvereinbarung (VVZuInvG) wird der Begriff Weiterbildung wie folgt definiert: „Weiterbildung ist die Fortsetzung der Wiederaufnahme organisierten Lernens nach Abschluss einer verschiedenartig ausgedehnten ersten Bildungsphase.“ Musikschulen können nicht dem Förderbereich „Weiterbildung“ zugeordnet werden, da diese Einrichtungen die Weiterbildung nicht als Hauptzweck verfolgen. Eine Förderung könne daher nur bei Zuordnung in der Fördergruppe II (Investitionsschwerpunkt sonstige Infrastruktur) Förderbereich 11 (sonstige Infrastrukturinvestitionen) erfolgen.

 

Das Gebäudemanagement befindet sich zurzeit im (erneuten) Abstimmungsprozess in der Frage der Neuzuordnung dieser Maßnahme, somit in erster Linie dem Tausch zwischen den Fördergruppen I und II. Weiter besteht aber auch noch die Möglichkeit, auf Landesebene mit einer anderen Gemeinde Mittel („Bildung“ gegen „Infrastruktur“) zu tauschen, falls die präferierte Option nicht zum Zuge kommen könnte.

 

f)    Prüfung durch den Landesrechnungshof

Vom 03.05. – 12.05.2010 hat der Landesrechnungshof rund zwanzig Maßnahmen aus dem Bereich Schulwesen (Fördergruppe I) geprüft. Im Fokus der Prüfung standen dabei die Verfahren und Vorgehensweisen zur Umsetzung und Ausführung der Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket, also der Entscheidungsprozess mit Prioritätenbildung und der verwaltungsinterne Abstimmungsprozess bis zum Ratsbeschluss zur Umsetzung der Maßnahmen.

Weiter wurden im Hinblick auf den Zuwendungsbescheid und der Nebenbestimmungen dazu die Aspekte der „Zusätzlichkeit“, „Nachhaltigkeit“, „Doppelförderung“ sowie „Einhaltung des Förderzeitraumes“, „Mittelabruf“ und die „Zuordnung zu den Förderschwerpunkten / Maßnahmenbeschreibung°/°Förderfähigkeit“°geprüft.

Die Landesprüfer haben dazu begleitend Gespräche mit den Fachbereichen „Rechnungsprüfung“ und „Schule und Weiterbildung“ geführt. Außerdem fanden Besichtigungstermine an Baustellen der Fördergruppe I (hier: Schulen) statt.

Auf Grundlage der von den beauftragten Architekten- / Ingenieurbüros abgeforderten Bauzeiten- und Zahlungsplänen hat das Gebäudemanagement Herne zum 23.07.2009 insgesamt 2,322 Mio. Euro und zum 18.01.2010 ein weiteres Mal 2,491 Mio. Euro Fördergelder°abgerufen.

In den „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gemeinden – (ANBest.G) –“ ist u. a. die Anforderung und Verwendung der Zuwendung geregelt. Laut Nr. 1.4 Satz 1 darf „die Zuwendung nur soweit und nicht eher angefordert werden, als sie innerhalb von zwei Monaten nach der Auszahlung für fällige Zahlungen benötigt wird“. Wenn die abgerufenen Gelder nicht innerhalb dieser Frist verausgabt werden, regelt Nr. 9.5: „Werden ausgezahlte Beträge in den Fällen des Nr. 1.4 Satz 1 nicht innerhalb von zwei Monaten nach der Auszahlung zur Erfüllung des Zuwendungszweckes verwendet und wird der Zuwendungsbescheid nicht zurückgenommen oder widerrufen, können für die Zeit von der Auszahlung bis zur zweckentsprechenden Verwendung ebenfalls Zinsen in Höhe°von°5°Prozentpunkten°über°dem°Basiszinssatz°(zurzeit°0,12 %) jährlich verlangt werden  49a Absatz 4 VerVfG NRW)“.

Bei den vorbereitenden Maßnahmen für die Beendigungsanzeige / Ausstellung des Testats der Rechnungsprüfung für die ersten schlussgerechneten Maßnahmen hat sich herausgestellt, dass bei der Maßnahme Sporthalle Im Sportpark – Beleuchtung und Hausalarm rund 57 Tsd. Euro nicht fristgerecht verausgabt wurden. Die vorgesehene Sanierung der Beleuchtung konnte wegen einer möglicherweise noch vorab aus statischen Gründen zu ertüchtigen Dachkonstruktion nicht zeitnah durchgeführt werden. Die Bezirksregierung Arnsberg wird jetzt prüfen, in wie weit die gesetzlich vorgegebenen Rückforderungs- und Verzinsungsansprüche hier begründet sind. Das Gebäudemanagement hat Mitte Juni 2010 insgesamt 58.120 Euro an den Fördergeber zurücküberwiesen. Wegen der noch unklaren statischen Situation des Daches wird die Maßnahme beendet.

In dem Abschlussgespräch mit den Prüfern, an dem auch ein Vertreter des Fachbereichs Rechnungsprüfung teilgenommen hat, wurde zum Punkt „Mittelabruf“ vereinbart, dass das Gebäudemanagement beide durchgeführten Mittelabrufe im Hinblick auf die zweimonatige Frist (rechtzeitiger Verbrauch) überprüft. Bei dieser Überprüfung wurde festgestellt, dass insbesondere bei dem zweiten Mittelabruf ein Teil der Gelder nicht rechtzeitig verbraucht wurde. In fast allen Fällen konnte wegen des lang anhaltenden Winters entweder nicht weiter gearbeitet werden oder bereits vorgesehene Schlussabnahmen (insbesondere Dächer / Fassaden)°mussten°verschoben°werden.

Nach Auskunft der Bezirksregierung Arnsberg wird das Land NRW an einer Bagatellgrenze von Verzinsungen in Höhe von 1.000 Euro / Maßnahme festhalten. Ob dies auf Bundesebene ebenso gehandhabt werden wird, ist noch unklar.

Das Gebäudemanagement hat vorsorglich insgesamt rund 520 Tsd. Euro an den Fördermittelgeber zurücküberwiesen. Laut Aussage der Bezirksregierung Arnsberg eine vorsorgliche Vorgehensweise, die momentan von vielen Kommunen praktiziert wird. Mit Fortentwicklung der Maßnahmen und Aktualisierung des jeweiligen Zahlungsplans werden diese Gelder dann erneut wieder abgerufen. Durch diese „Schutzhaltung“ entsteht in erheblichem Umfang ein zusätzlicher administrativer Mehraufwand.

Ungeachtet der Bagatellgrenze des Landes wird bei allen Maßnahmen, bei denen Mittel abgerufen wurden, im Rahmen der oben genannten Überprüfung zusätzlich eine Dokumentation über die Gründe verspäteter Verwendungen erstellt.

Einen Abschlussbericht über die Prüfung des Landesrechnungsprüfers gibt es noch nicht. Neben der Anregung zur Überprüfung der zeitnahen Verwendung abgerufener Mittel hat der Landesrechnungshof in dem gemeinsamen Abschlussgespräch am 12.05.2010 dargestellt, dass alle geprüften Vergabeverfahren ordnungsgemäß durchgeführt wurden. Zudem ist die Dokumentation über die Abarbeitungsstände der Einzelmaßnahmen sowie das geführte Berichtswesen schlüssig und gut nachvollziehbar.

 

Der Betriebsleiter

 

 

(Tschöke)

 

Anlagen

Abarbeitungsstand Bezirk Sodingen und überbezirkliche Maßnahmen

 

 

 

 

 

 


 

 

 

 


Anlagen:

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich BV Sodingen Sachstand KP II (Anlage) v. 06.09.10 (556 KB)