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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2004/0293  

Betreff: Parkende Fahrzeuge auf den Gehwegen vor Teestuben, Islamischen Kulturgemeinschaften/Vereinen und vor von ausländischen Mitbürgern betriebenen Läden
- Anfrage des Bezirksverordneten Kern vom 08. April 2004 -
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage Rat
Verfasser:BVO KernAktenzeichen:FB 11
Federführend:FB 11 - Rat und Bezirksvertretungen Beteiligt:FB 44 - Öffentliche Ordnung
Bearbeiter/-in: Fischer, Bernd   
Beratungsfolge:
Bezirksvertretung Wanne Entscheidung
11.05.2004 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt

Vor diesen Begegnungsstätten und Läden werden die Pkws der Anlieferer/Besucher/Käufer wild auf den Gehwegen oder auch auf der

Vor diesen Begegnungsstätten und Läden werden die Pkws der Anlieferer/Besucher/Käufer wild auf den Gehwegen oder auch auf der Straße  in 2. Reihe geparkt wie z.B.

           

an den            Begegnungsstätten             Wanne-Nord Hauptstr. 306,

                        Lebensmittelladen      auf der Wilhelmstr. 35

                        Wettbüro                     auf der Wilhelmstr. 30

            Textilgroßhandel         auf der Wilhelmstr. 87 usw.

                                                            (siehe dazu auch anhängende Fotos)

 

Die Benutzung der Gehwege wird zum Slalom und vor allem Mütter mit Kinderwagen müssen die Fahrbahn benutzen, um an diesen Hindernissen vorbei zu kommen.

 

Ich bitte die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:

 

1.         Ist es möglich, dass der städtische Ordnungsdienst / die Polizei auf die Verkehrsordnungswidrigkeiten verstärkt achtet und diese auch ahndet?      

           

2.         Wie können diese Auswüchse auch an den Wochenenden/Abenden eingeschränkt werden?

 

3.            Welche Auflagen bezüglich Gestellung von Parkplätzen haben Teestubenbetreiber  oder Islamische Kulturgemeinschaften/Vereine zu erfüllen?