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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2012/0350  

Betreff: Personalkostenzuschüsse 2012 für die nichtstädtischen stadtbezirksbezogenen Seniorenberatungsstellen
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Bittokleit
Federführend:FB 41 - Soziales Bearbeiter/-in: Bittokleit, Ralf
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Familie Entscheidung
12.06.2012 
des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Familie beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen in €

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:              31.06

Bez.:              Förderung Wohlfahrtspflege

Nr.:              53

Bez.:              Transferaufwendungen

- 54.177,75 €

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:              -

Bez.:              -

Nr.:              -

Bez.:              -

-

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Familie beschließt  im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung 2012 und unter Berücksichtigung der 1. Bewirtschaftungsverfügung 2012 des Kämmerers  dem DRK-Kreisverband Wanne-Eickel e. V., dem Diakonischen Werk Herne und der Familien- und Krankenpflege e. V. Herne im Jahre 2012 zur Durchführung der im Rahmen der Konzeption vom 25.01.1994 dargestellten Seniorenberatung gemäß den ”Richtlinien für Zuschüsse zur Projektförderung im Gesundheits- und Sozialbereich” aus der Kontengruppe 53  Transferaufwendungen  von dem beantragten Gesamtzuschuss für Personalkosten in Höhe von jeweils bis zu 24.079,-- Euro (einschließlich 10 % Aktivitätenzuschlag) einen Betrag in Höhe von 18.059,25 Euro (75 %) je Beratungsstelle zu gewähren.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 28.01.1992 (Ziffer 2 b) wurde im Jahre 1994 eine Konzeption für den Ausbau der stadtbezirksbezogenen Seniorenberatungsstellen (Konzeption vom 25.01.1994) erstellt. Danach wurden 3 weitere Seniorenberatungsstellen ortsteilnah unter der Trägerschaft des DRK-Kreisverband Wanne-Eickel e. V., des Diakonischen Werkes Herne und der Familien- und Krankenhilfe e. V. Herne eingerichtet.

 

Die vorgenannte Konzeption wurde vom Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Familie in der Sitzung am 09.03.1994 sowie vom Rat der Stadt Herne in der Sitzung am 26.04.1994 zustimmend zur Kenntnis genommen. Gleichzeitig wurde den Trägern für die zusätzliche Einrichtung von 1,5 neuen Beratungsstellen (3 Halbtagsstellen) ein Personalkostenzuschuss in Höhe von jeweils 19.658,-- Euro bewilligt. Dieser Zuschuss wurde letztmalig im Rahmen der Haushaltsplanberatung für das Jahr 2006 des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Familie in der Sitzung am 17.05.2006 auf bis zu 24.079,-- Euro je Beratungsstelle erhöht.

 

Die Altenpopulation in der Stadt Herne liegt weiterhin mit 27,92 % deutlich über dem Bundes- (26,3 %) und Landesdurchschnitt (25,9 %) und wird auch nach der aktuellen Bevölkerungsprognose weiter ansteigen, so dass eine ganzheitliche Seniorenberatung auch in Zukunft von erheblicher Bedeutung sein wird. Die ortsteilnahe Seniorenberatung soll daher auch im Jahre 2012 fortgesetzt und die Personalkosten um den genannten Betrag bezuschusst werden.

 

Die Stadt Herne erfüllt mit diesem ortsteilnahen Beratungskonzept außerdem die gesetzlichen Anforderungen gemäß § 4 Landespflegegesetz NW (alte und neue Fassung).

 

Der Zuschussbetrag setzt sich wie folgt zusammen:

 

  • Für entstehende Personalkosten (je Halbtagsstelle)                            24.079,00 Euro

inklusive 10 % Aktivitätenzuschlag für Verwaltungskosten nach

den ”Richtlinien für Zuschüsse zur Projektförderung im

Gesundheits- und Sozialbereich” (2.407,90 Euro)                                                                                                   

 

Gesamtbetrag für alle drei Halbtagsstellen                                                        72.237,00 Euro

 

 

Die entsprechenden Zuschussanträge der o. g. Träger sind als Anlage beigefügt.

 

Die Verwaltung bittet, unter Berücksichtigung der vorläufigen Haushaltsführung für das Jahr 2012 den vorgenannten Beschluss zu fassen und gemäß der 1. Bewirtschaftungsverfügung 2012 des Kämmerers vom 06.12.2011 zunächst 75 % des beantragten Gesamtzuschussbetrages zu gewähren.

 

Der Oberbürgermeister

 

in Vertretung

Meinolf Nowak

    

Anlagen:

Anlagen:

 

Zuschussanträge 2012 zur Förderung der nichtstädtischen Seniorenberatungsstellen

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Förderanträge 2012 für die nichtstädtischen Seniorenberatungsstellen (4015 KB)