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Finanzielle Auswirkungen in €
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: 31.06 Bez.: Förderung Wohlfahrtspflege | Nr.: 53 Bez.: Transferaufwendungen | - 54.177,75 € |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: - Bez.: - | Nr.: - Bez.: - | - |
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Familie beschließt ‑ im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung 2012 und unter Berücksichtigung der 1. Bewirtschaftungsverfügung 2012 des Kämmerers ‑ dem DRK-Kreisverband Wanne-Eickel e. V., dem Diakonischen Werk Herne und der Familien- und Krankenpflege e. V. Herne im Jahre 2012 zur Durchführung der im Rahmen der Konzeption vom 25.01.1994 dargestellten Seniorenberatung gemäß den ”Richtlinien für Zuschüsse zur Projektförderung im Gesundheits- und Sozialbereich” aus der Kontengruppe 53 ‑ Transferaufwendungen ‑ von dem beantragten Gesamtzuschuss für Personalkosten in Höhe von jeweils bis zu 24.079,-- Euro (einschließlich 10 % Aktivitätenzuschlag) einen Betrag in Höhe von 18.059,25 Euro (75 %) je Beratungsstelle zu gewähren.
Sachverhalt:
Auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 28.01.1992 (Ziffer 2 b) wurde im Jahre 1994 eine Konzeption für den Ausbau der stadtbezirksbezogenen Seniorenberatungsstellen (Konzeption vom 25.01.1994) erstellt. Danach wurden 3 weitere Seniorenberatungsstellen ortsteilnah unter der Trägerschaft des DRK-Kreisverband Wanne-Eickel e. V., des Diakonischen Werkes Herne und der Familien- und Krankenhilfe e. V. Herne eingerichtet.
Die vorgenannte Konzeption wurde vom Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Familie in der Sitzung am 09.03.1994 sowie vom Rat der Stadt Herne in der Sitzung am 26.04.1994 zustimmend zur Kenntnis genommen. Gleichzeitig wurde den Trägern für die zusätzliche Einrichtung von 1,5 neuen Beratungsstellen (3 Halbtagsstellen) ein Personalkostenzuschuss in Höhe von jeweils 19.658,-- Euro bewilligt. Dieser Zuschuss wurde letztmalig im Rahmen der Haushaltsplanberatung für das Jahr 2006 des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Familie in der Sitzung am 17.05.2006 auf bis zu 24.079,-- Euro je Beratungsstelle erhöht.
Die Altenpopulation in der Stadt Herne liegt weiterhin mit 27,92 % deutlich über dem Bundes- (26,3 %) und Landesdurchschnitt (25,9 %) und wird auch nach der aktuellen Bevölkerungsprognose weiter ansteigen, so dass eine ganzheitliche Seniorenberatung auch in Zukunft von erheblicher Bedeutung sein wird. Die ortsteilnahe Seniorenberatung soll daher auch im Jahre 2012 fortgesetzt und die Personalkosten um den genannten Betrag bezuschusst werden.
Die Stadt Herne erfüllt mit diesem ortsteilnahen Beratungskonzept außerdem die gesetzlichen Anforderungen gemäß § 4 Landespflegegesetz NW (alte und neue Fassung).
Der Zuschussbetrag setzt sich wie folgt zusammen:
inklusive 10 % Aktivitätenzuschlag für Verwaltungskosten nach
den ”Richtlinien für Zuschüsse zur Projektförderung im
Gesundheits- und Sozialbereich” (2.407,90 Euro)
Gesamtbetrag für alle drei Halbtagsstellen 72.237,00 Euro
Die entsprechenden Zuschussanträge der o. g. Träger sind als Anlage beigefügt.
Die Verwaltung bittet, unter Berücksichtigung der vorläufigen Haushaltsführung für das Jahr 2012 den vorgenannten Beschluss zu fassen und gemäß der 1. Bewirtschaftungsverfügung 2012 des Kämmerers vom 06.12.2011 zunächst 75 % des beantragten Gesamtzuschussbetrages zu gewähren.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Meinolf Nowak
Anlagen:
Zuschussanträge 2012 zur Förderung der nichtstädtischen Seniorenberatungsstellen
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Förderanträge 2012 für die nichtstädtischen Seniorenberatungsstellen (4015 KB) |