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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2012/0378  

Betreff: Material für Eigenleistungen der Vereine
hier: Haushaltsjahr 2012
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Federführend:FB 44 - Öffentliche Ordnung Bearbeiter/-in: Belker, Eduard
Beratungsfolge:
Sportausschuss Entscheidung
06.06.2012 
des Sportausschusses beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Sportausschuss beschließt, die Mittel für den Bereich - Material für Eigenleistungen der Vereine (Transferaufwendungen) – für das Haushaltsjahr 2012 in Höhe von zusammen 59.000,00 € wie folgt zu verteilen:

 

1.              Bis zu 22.500,00 € für die Maßnahmen, die zusammen mit der Gemeinnützigen Beschäftigungsgesellschaft Herne mbH (GBH) durchgeführt werden sollen.

Fördervoraussetzung:

Der Verein übernimmt einen angemessenen Anteil an der Durchführung der Maßnahme durch finanzielle Beteiligung oder Eigenarbeit.

 

2.              Bis zu 1.409,85 € für Maßnahmen, die auf städt. Sportanlagen abgeschlossen sind (es wird eine Förderquote von 66,6 % zugrunde gelegt – s. Anlage 1 Nr. 1 A).

 

3.              Bis zu 2.331,00 € für Maßnahmen, die auf städt. Sportanlagen geplant sind (es wird eine Förderquote von 66,6 % zugrunde gelegt – s. Anlage 1 Nr. 1 B).

 

4.              Bis zu 10.449,34 € für Maßnahmen, die auf vereinseigenen Anlagen abgeschlossen sind (es wird eine Förderquote von 33,3 % zugrunde gelegt – s. Anlage 1 Nr. 2 A).

 

5.              Bis zu 20.379,60 € für Maßnahmen, die auf oder an vereinseigenen Anlagen bzw. Gebäuden geplant sind (es wird eine Förderquote von 33,3 % zugrunde gelegt – s. Anlage 1 Nr. 2 B).

 

6.              Bis zu 1.930,21 € für Vereine, die bis zum 31.07.2012 (verlängerte Antragsfrist) noch Anträge stellen. Der Sportausschuss wird dann über diese Anträge entsprechend informiert.

 

Sollte nur ein Teil der Haushaltsmittel freigegeben werden, so sind die unter 1. bis 6. angesprochenen Bereiche entsprechend zu kürzen. Zur Auszahlung gelangen – wie in anderen Förderbereichen üblich – erst einmal 50 % des Zuschusses.

 

Über den Verlauf des Haushaltsjahres sowie über die Verwendung der Mittel wird der Sportausschuss nachträglich informiert (Anlage 2).

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Für das Jahr 2012 sind bisher 12 Anträge eingegangen. Zwei Anträge aus den Vorjahren konnten nicht umgesetzt werden. Da noch freie Restmittel vorliegen, wurde die Antragsfrist daraufhin bis zum 31.07. des Jahres verlängert.

 

Die Umstellung auf NKF brachte eine neue Eingruppierung in das Produkt 42.02 – Sportförderung - mit den Sachkonten 531 80001 bis 531 80005. Aus der ehemals vorhandenen Haushaltsstelle wurden fünf Konten, die eine Aufteilung der Mittel auf die Stadtbezirke und einen überbezirklichen Ansatz transparent machen.

 

Von diesem Betrag sollen in 2012 22.500,00 € für die Zusammenarbeit mit der GBH verwendet werden. Die GBH hat zusammen mit dem Stadtsportbund Herne einen Antrag gestellt, eine Maßnahme durchführen zu können. Die Maßnahme soll - wie bisher - bei der Durchführung von Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen auf Sportanlagen helfen. Der übliche Anteil von 30.000,00 € wurde reduziert, da die Maßnahmen mit der GBH nur zögerlich anlaufen. Der Betrag wird von Jahr zu Jahr zwischen der Verwaltung und dem Stadtsportbund Herne neu verhandelt.

 

Wie in den Vorjahren üblich, hat eine Prüfungskommission die Anträge auf ihre Förderfähigkeit hin überprüft und dabei die Kriterien zugrunde gelegt, die der Sportausschuss in seiner Sitzung am 04.06.1992 festgesetzt hat.

 

Die Kommission setzt sich, wie bisher, aus dem Vorsitzenden des Ausschusses sowie einem/r Vertreter/-in jeder Fraktion und der Verwaltung zusammen. Folgende Kategorien wurden festgesetzt:

 

              1A =              städtisch, abgeschlossen

              1B =              städtisch, geplant

 

              2A =              vereinseigen, abgeschlossen

              2B =              vereinseigen, geplant

 

Der Kategorie „städtisch, abgeschlossen“ (1A) konnte 1 Antrag zugeordnet werden. Dieser Antrag hat ein Fördervolumen von 1.409,85 €. Die Förderung in dieser Kategorie soll 66,6 % betragen.

 

Der Kategorie „städtisch, geplant“ (1B) konnte 1 Antrag zugeordnet werden. Dieser Antrag hat ein Fördervolumen von 2.331,00 €. Die Förderung in dieser Kategorie soll 66,6 % betragen.

 

In die Kategorie „vereinseigen, abgeschlossen“ (2A) konnten 8 Anträge mit einem Fördervolumen von 10.449,34 € eingeordnet werden.

 

Die Förderquote in dieser Kategorie soll grundsätzlich 33,3 % betragen, nur in begründeten Einzelfällen soll auf eine andere Quote zurückgegriffen werden. In diesem Jahr ist 1 Förderung von der o. a. Norm abgewichen.

 

In die Kategorie „vereinseigen, geplant“ (2B) sind 5 Maßnahmen mit einem Fördervolumen von 20.379,60 € eingestuft worden.

 

Die Förderung in dieser Kategorie soll grundsätzlich 33,3 % betragen.

 

Die verbleibenden Mittel in Höhe von 1.930,21 € sollen nach dem 31.07.2012 auf die Vereine - die einen Antrag gestellt haben - verteilt werden. Sollten mehr Anträge als vorhandene Mittel eingehen, so würde in der Kategorie 2B entsprechend gekürzt.

Sollten am Ende des Jahres noch Restmittel vorhanden sein, so würden diese ebenfalls für Maßnahmen mit der GBH verwendet werden.

 

 

Haushaltssituation:

 

Im Rahmen der Sparmaßnahmen mussten im freiwilligen Bereich Kürzungen vorgenommen werden. Die Kürzungen im Bereich der Zuschüsse haben 5 % betragen, eine Kommission aus Verwaltung und Sportselbstverwaltung hat alle freiwilligen Zuschüsse kritisch gewürdigt und die Kürzungen pro Zuschussart definiert. In diesem Bereich ist der Ansatz von 65.000,00 € auf 59.000,00 € reduziert worden, dies gilt auch für das Jahr 2012.

 

 

Der Oberbürgermeister

 

in Vertretung

 

 

 

 

Meinolf Nowak


Anlagen:

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Material_Eigenlstg_Anlage_2012gesvera (39 KB) PDF-Dokument (71 KB)