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Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Eickel bittet die Verwaltung zu prüfen, ob das Befahren der Hannibal-straße und der Alfredstraße in Fahrtrichtung Eickeler Straße und das Durchfahren der Straße St.-Jörgen-Platz in Richtung Auf der Wenge in entgegengesetzter Fahrtrichtung bzw. das Passieren des Einfahrt-Verboten-Schildes (Verkehrszeichen 267) für Radfahrer gestattet werden kann.
Sachverhalt:
In den meisten Städten, so auch vereinzelt in der Stadt Herne, wird das entgegengesetzte Befahren von Einbahnstraßen und das Passieren von Einfahrt-Verboten-Schildern (Verkehrs-zeichen 267) durch Radfahrer mittels eines Zusatzschildes gestattet. Diese Maßnahme gestattet es Radfahrern in fahrradfreundlichen Städten unnötige Umwege zu vermeiden.
Im Stadtbezirk Eickel bieten sich die Hannibalstraße, die Alfredstraße sowie der St.-Jörgen-Platz (Umfahrung des Marktplatzes) als weiterer Schritt in Richtung einer fahrradfreundlichen Stadt an.