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Vorlage - 2013/0120
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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Herne beschließt:
1. Die Planung für die 24. Änderung des Landschaftsplanes „Landschaftsschutzgebiet an der Linde“ / Gewerkenstraße – Stadtbezirk Sodingen wird als Entwurf einschließlich Begründung beschlossen.
Der Änderungsentwurf besteht aus der Entwicklungskarte (Anlage 1), der Festsetzungskarte (Anlage 2), den textlichen Darstellungen und Festsetzungen (Anlage 3) und der Begründung (Anlage 4, Teil A) einschließlich dem Umweltbericht (Anlage 4, Teil B).
2. Die als Entwurf beschlossene Planung wird mit Begründung gemäß § 27c Landschaftsgesetz für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Herne hat in seiner Sitzung am 02.10.2012 den Aufstellungsbeschluss zur Änderung Nr. 24 des Landschaftsplanes für den Bereich „Landschaftsschutzgebiet An der Linde“ / Gewerkenstraße“ gefasst.
Gegenüber dem Aufstellungsentwurf haben sich keine Veränderungen der Entwicklungs- und Festsetzungskarte und der textlichen Darstellungen und Erläuterungen ergeben.
Ziel der Landschaftsplanänderung ist die Herausnahme der Flächen, die sich mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3 – Gewerkenstr. überschneiden, aus dem Geltungsbereich des Landschaftsplanes und dem Schutzstatus.
Außerdem entfallen die Festsetzungen 7.5.1.9 (Natürliche Entwicklung) und 7.7.1.46 (Anpflanzung eines Gehölzstreifens).
Gemäß § 17 Landschaftsgesetz ist bei einer Änderung eines Landschaftsplanes eine Strategische Umweltprüfung durchzuführen.
Die Begründung zum Landschaftsplan erfüllt die Funktion eines Umweltberichtes.
Die Begründung ist als Anlage 4 beigefügt.
Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3 – Gewerkenstr. ist ein Fachbeitrag Landschaft / Umwelt erstellt und eine Artenschutzprüfung durchgeführt worden.
Da der vorhabenbezogene Bebauungsplan den kompletten Geltungsbereich der Landschaftsplanänderung umfasst, können die umweltrelevanten Aussagen aus dem Fachbeitrag und dem artenschutzrechtlichen Gutachten übernommen werden.
Die darin enthaltenen Ermittlungen, Beschreibungen und Bewertungen voraussichtlicher erheblicher Umweltauswirkungen des Bauvorhabens sowie potentieller Alternativen entspricht den Anforderungen an eine Strategische Umweltprüfung i. S. des Landschaftsgesetzes.
Der Fachbeitrag Landschaft / Umwelt beinhaltet auch die Aussagen zu den Gestaltungs- und Kompensationsmaßnahmen, die innerhalb des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes festgesetzt sind und der externen Kompensation, die in einem noch abzuschließenden Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Herne und dem Vorhabensträger geregelt wird.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
(Friedrichs)
Stadtrat
Anlagen
Entwicklungs- und Festsetzungskarte
Textliche Darstellungen und Festsetzungen
Begründung mit Umweltbericht
Anlagen:
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Legende Entwicklungskarte farbig (10 KB) | |||
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2 | öffentlich | Entwicklungskarte farbig (659 KB) | |||
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3 | öffentlich | Festsetzungskarte farbig (725 KB) | |||
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4 | öffentlich | Legende Festsetzungskarte farbig (14 KB) | |||
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5 | öffentlich | Artenschutzprüfung Reckli (706 KB) | |||
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6 | öffentlich | Begruendung_Offenlage (594 KB) | |||
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7 | öffentlich | Offenlegungsbeschluss textliche Festsetzungen (40 KB) | ![]() |
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8 | öffentlich | Begründung_Karte 2 Planung_Maßnahmen (129 KB) | |||
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9 | öffentlich | Fachbeitrag Landschaft_Umwelt_Reckli (1209 KB) | |||
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10 | öffentlich | Begründung_Karte 1 Bestand_Nutzung (120 KB) |