Ratsinformationssystem
Vorlage - 2013/0244
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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt wählt folgende Vertrauenspersonen in den Ausschuss für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01. Januar 2014 bis 31. Dezember 2018:
a) beim Amtsgericht Herne:
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b) beim Amtsgericht Herne-Wanne:
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Gemäß § 40 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) tritt für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen bei dem Amtsgericht ein Ausschuss zusammen. Der Ausschuss besteht aus der Richterin/dem Richter beim Amtsgericht als Vorsitzende / Vorsitzendem, einer Verwaltungsbeamtin oder einem Verwaltungsbeamten sowie 7 Vertrauenspersonen als Beisitzer/Beisitzerinnen.
Die Vertrauenspersonen werden von den Vertretungen der Gemeinde mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl, gewählt. Als Vertrauenspersonen für die Ausschüsse bei den jeweiligen Amtsgerichten für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen sind für die Amtszeit vom 01. Januar 2009 bis 31. Dezember 2013 vom Rat der Stadt folgende Personen (es waren seinerzeit jeweils 7 Personen zu benennen) gewählt worden:
für den Amtsgerichtsbezirk Herne:
1. Frau Stadtverordnete Klemczak
2. Frau Stadtverordnete Fischer
3. Herr Stadtverordneter Lehmann
4. Herr Stadtverordneter Finke
5. Herr Stadtverordneter Scharmacher
6. Herr Stadtverordneter Hussing
7. Herr Stadtverordneter Stohr
für den Amtsgerichtsbezirk Herne-Wanne:
1. Frau Stadtverordnete Lukas
2. Frau Stadtverordnete Tittel
3. Herr Stadtverordneter Schulz
4. Herr Stadtverordneter Syberg
5. Herr Stadtverordneter Schlüter
6. Herr Stadtverordneter Wippich
Der Termin für die Wahl der Vertrauenspersonen ist gemäß Runderlass für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schöffinnen und Schöffen auf den 31. Mai 2013 festgelegt.
Der Oberbürgermeister
Schiereck