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Vorlage - 2013/0285
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Sachverhalt:
1. Räumlicher Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurf Nr. 230, -Freizeitbad Wananas-
Stadtbezirk Wanne wird wie folgt begrenzt:
? Im Westen durch die westliche Begrenzung der Straße „Am Freibad“
? im Norden durch nördliche Begrenzung der Dorstener Straße
? im Osten durch Wohnbebauung der Straße „Scharpwinkelring“
? im Süden durch die, die Wohnbebauung an der Straße am Freibad arrondierende öffentliche Grünfläche
2. Planungsanlass und Erfordernis
Das Freizeitbad „Wananas“ wurde im November 2011 durch einen Großbrand völlig zerstört.
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.12.2011 erging per Beschluss der Auftrag an die Verwaltung, eine Arbeitsgruppe einzurichten, die erste Nutzungs- und Planungskonzepte für einen Wiederaufbau bzw. Neubau unter Beachtung bzw. Einbeziehung der Fortentwicklung des Herner Bäderkonzeptes entwickeln soll.
In der Sitzung des HuF am 20.03.2012 wurden erste Prüfergebnisse für einen Ersatz des „Wananas“ im Zusammenhang mit einer Gesamtbetrachtung der Herner Bäderstruktur vorgelegt. In diesem Sachstandsbericht konnten jedoch noch nicht alle Aspekte, insbesondere die der Wirtschaftlichkeit und der steuerlichen Betrachtung ausreichend dargestellt werden.
3. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung / Inhalte der Planung
Neben der Sicherung des Planungsrechts für den Neubau des Freizeitbades wird mit dem Bebauungsplan auch die planungsrechtliche Grundlage für den Umbau der L 226 (Dorstener Straße) und den Neubau einer öffentlichen Straße zum Freizeitbad geschaffen. Die Erschließung des Areals soll optimiert werden und nicht mehr, wie in der Vergangenheit, über die Straße „Am Freibad“, sondern über die L 226 erfolgen. Entsprechende Gespräche hierzu sind bereits mit Träger der Straßenbaulast (Straßen NRW) erfolgt. Um sowohl den Wiederaufbau- / Neubau des „Wananas“ als auch die im Rahmen der Bäderkonzeption angedachte mögliche Erweiterung um einen Schul- und Vereinssportbereich planungsrechtlich abzusichern, ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 230 -Freizeitbad Wananas- zwingend erforderlich.
4. Weitere Vorgehensweise
Nach der, sowohl verkehrstechnische als auch umweltrelevante und insbesondere finanzielle Aspekte berücksichtigenden Entscheidung über die favorisierte und gewählte Variante der äußeren Anbindung, ist diese in die Entwurfsplanung einzuarbeiten. Auf dieser Planung basierend sind erforderliche Gutachten [Immissionsschutz(Lärm) / Boden / Niederschlagswasser (Versickerungfähigkeit) /] zu beauftragen, bzw. bereits in Auftrag gegebene Gutachten [Umweltbericht / Artenschutz] endzubearbeiten.
5. Nächste Verfahrensschritte
Die weiteren anstehenden Verfahrensschritte sind wie folgt vorgesehen:
a. Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB;
b. Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB-
c. Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB;
d. Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB-
e. Satzungsbeschluss
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
(Friedrichs)
Stadtrat
Anlagen:
1. Übersichtsplan: Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 230
2. Bebauungsplanentwurf Maßstab 1: 1000 mit Erschließungsvarianten
Planstand 22.04.2013
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | BP 230 Freizeitbad Wananas _mit Varianten (2950 KB) | |||
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2 | öffentlich | Übersicht BP 230 Freizeitbad Wananas (751 KB) |